Rechtliche Frage

Diskutiere Rechtliche Frage im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich belese dieses Forum nun schon eine ganze weile. Ich bin gelernte Elektronikerin für Betriebstechnik und arbeite in der Industrie. Bei...
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Yunely

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Hallo, ich belese dieses Forum nun schon eine ganze weile. Ich bin gelernte Elektronikerin für Betriebstechnik und arbeite in der Industrie. Bei unserem Haus (Neubau) wollte ich einen Fi/LS 16A gegen einen Fi und einen 20A Automaten austauschen (3x2,5). Jetzt wurde mir von der Elektriker Firma gesagt, wenn ich dort Änderungen vornehme das die Gewährleistung auf den kompletten Sicherungskasten erlischt. Ist dies Rechtens auch wenn ich nur einen kleinen Pfad ändere? Die nächste Frage wäre ob ich rein rechtlich die Sicherung tauschen darf, da ich zwar eine Fachkraft bin aber in der Industrie tätig bin.

Vielen Dank
 
Zur rechtlichen Sache kann ich wenig sagen.
Mich würde eher interessieren, wieso man einen 16A FI/LS gegen zwei einzelne Geräte und den LS sogar mit 20A tauschen will.
 
Wir werden am Pool eine Wäremepumpe mit max 3kW, 2x Pool LED mit jeweils 25W, Dosieranlage mit 14W, Filterpumpe mit 450W, sowie neben der Poolanlage soll noch eine kleine Outdoorküche kommen mit einem kleinen Kühlschrank (ca80-200W) und einer LED Leuchte (ca 50w). Wenn alles auf max laeuft würde es eng werden mit der 16A Sicherung. Das ganze soll im prinzip am Pool nochmal in einen kleinen sicherungsskasten wo dann jeweils die Pumpe eine Sicherung bekommt, der Rest des Pools eine Sicherung und die Küche eine Sicherung
 
Das ist Schrott. Leitungsschutzschalter nach Leitungsschutzschalter sind nicht selektiv.
Falsche Planung. Hier hätte mindestens ein 5x2.5mm² verlegt werden müssen.
 
Also im Haus habe ich 20A Leitungsschutzschalter, gehe dann mit der Leitung raus und draussen kommt doch nochmal nen Sicherungskasten hin mit 16A Sicherung die dann wiederum zur Pumpe geht. Dann habe ich doch meine Selektivität
 
Nein hast Du nicht. Im Falle eines Kurzschlusses kann der nachgeschaltete 16A oder der vorgeschaltete 20A oder auch beide auslösen. Das nennt man kaum selektiv.

Gerade noch selektiv währe eine 25A Neozed mit nachgeschalteten Leitungsschutzschalter B13 oder B16 (bzw. FI/LS). Aber das wird je nach Leitungslänge und Verlegeart mit 2.5mm² knapp.
 
Also im Haus habe ich 20A Leitungsschutzschalter, gehe dann mit der Leitung raus und draussen kommt doch nochmal nen Sicherungskasten hin mit 16A Sicherung die dann wiederum zur Pumpe geht. Dann habe ich doch meine Selektivität

Das Thema selektivität müssen wir aber nochmal üben.

LS sind zueinander nicht selektiv. Nur Ls zu schmelzsicherungen bei einem Faktor von 1,6

Also gl 25A -> LS 16 A Ja

LS 20A -> LS 16 A Nein
 
Ok wie könnte ich denn dann das ganze lösen? Ich dachte halt so könnte ich dann die Outdoorküche draussen aussichern wenn diese nicht in gebrauch ist. An der Leitung kann ich leider gar nichts verändern
 
Neue Leitung vom HV mit 25 A absichern am besten Drehstrom und im Garten kleinen UV setzen. Wäre das beste aber wenn du nix ändern kannst

25 A Schmelzsicherung innen rein das hält ein 2.5 mm2 aus und aussen dann einen kleine uv mit 16 A Sicherungen
 
ist nicht möglich, das Haus wurde KFE Komform gebaut, wir dürfen nicht durch die Wände bohren ansonsten verlieren wir die KFE, zumal auch innen gerade alles neu gemacht ist und ich jetzt nicht noch wände aufreisse.

Ich nehme dann wahrscheinlich eher die möglichkeit von einem Aufputzschalter zum an und abschalten der Spannung für die Outdoor Küche und der rest läuft dann halt normal weiter.
 
Hast du im Keller.kein Zähler Kasten ?
Im Keller müsstet du dann ja keine Wand aufreißen (außer natürlich Wohnkeller)
 
Hallo, ich belese dieses Forum nun schon eine ganze weile. Ich bin gelernte Elektronikerin für Betriebstechnik und arbeite in der Industrie. Bei unserem Haus (Neubau) wollte ich einen Fi/LS 16A gegen einen Fi und einen 20A Automaten austauschen (3x2,5). Jetzt wurde mir von der Elektriker Firma gesagt, wenn ich dort Änderungen vornehme das die Gewährleistung auf den kompletten Sicherungskasten erlischt. Ist dies Rechtens auch wenn ich nur einen kleinen Pfad ändere? Die nächste Frage wäre ob ich rein rechtlich die Sicherung tauschen darf, da ich zwar eine Fachkraft bin aber in der Industrie tätig bin.

Vielen Dank
Der Part wäre noch nicht beantwortet, wäre toll wenn mich da hingehend noch jemand aufklären kann
 
1. Rechtliche Sache, die Gewährleistung erlischt grundsätzlich nur für den Teil den Du änderst und die Schäden die durch diesen Teil an dem anderen Gewerk entstehen. Zwar versuchen sich diverse gerne mit so Sprüchen aus der Verantwortung zu ziehen das hilft aber nicht. Das geht nur bei steckerfertigen Produkten (z.B. Toaster, Staubsauger,...) und schon bei PC ist das nicht mehr so, da ist mal eine PC Firma vor Jahrzehnten mit gescheitert. da ein PC grundsätzlich erweiterbar ist.

2. Natürlich kann man auch bei einem KFE konformen Haus eine Leitung nach draußen legen, dazu gibt es entsprechende Materialien zum Dichten und Durchführen.
Das was da verlegt ist wird auch als 2,5mm² nur für 16A gedacht sein, ansonsten hätte der Fachmann hier sicher 1,5mm² verwendet.
Bei 2,5mm² wäre eine maximale Leitungslänge von 38m bei 16A zulässig. Voraussetzung der Stromkreis startet am Zählerkasten.
 
Ich habe das irgendwie anders verstanden. Der bisherige (FI)LS 16 A reicht für die gewünschte neue Leistung nicht mehr aus. Deswegen auf 20 A Änderungswunsch. Im Outdoorbereich wird dann mit mehreren LS für die (dort) einzelnen Kreise verdrahtet. Natürlich bringt das nichts für die Selektivität, soll heißen, es gibt keine. Aber man kann das durchaus so betreiben und so die gewünschte Leistung "an die Frau bringen" (das war ja wohl die originäre Absicht, oder?)

Zur letzten Frage: man ersetzt EIN (meinethalben auch 2) Teile aus einem "Sicherungskasten". Wieso deswegen die Gewährleistung auf das ganze Gewerk verlustig gehen soll, erschließt sich mir nicht.
Das Thema "darf ich überhaupt tauschen" hatten wir schon mehrfach hier; erst kürzlich wieder, (Gruß auch an @LED_Supplier!)
Tenor ist, dass Du gemäß NAV etc. nicht selber tauschen darfst (weil u.a. hier auch die Größe geändert wird und es keine Instandsetzung/Wartung ist).
Praxis ist aber, solange nichts passiert, bleibt es ungestraft, weil es ja niemand kontrolliert und es Dein eigenes Zeugs ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch was rechtliches ohne Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers darfst Du an der elektrischen Anlage NUR Warten und Reparieren, aber nicht wie hier ändern oder erweitern.
 
Was soll denn an Gewährleistung verloren gehen? Die Gewährleistung auf die einzelnen Komponenten ganz sicher nicht. Auf die Verdrahtung - ja.

Das "selber dürfen" wurde ja schon beantwortet.
 
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