Rechtliches bei Hauselektrik

Diskutiere Rechtliches bei Hauselektrik im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi! (bin neu seit heute) In einem Forum habe ich gelesen dass man Strom nicht weiter verkaufen kann. Ich konnte aber keine Fakten finden...
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Kabelsalat2009

Guest
Hi!
(bin neu seit heute)

In einem Forum habe ich gelesen dass man Strom nicht weiter verkaufen kann. Ich konnte aber keine Fakten finden, vielleicht hat mir jemand Hinweise.

Folgende Situation:

Ein Vermieter hat einen Hausanschluss mit Wechselstromzähler.
Nun hat er ausgebaut und möchte die weieren Wohnungen über seinen Zähler laufen lassen, einen Zwischenzähler zur neuen Wohnung einbauen und somit, durch die Differenz, die Stromkosten abrechen.

Es werden Anschlussgebühren und Zählermiete eingespart.

Darf er das?

Was ich finden konnte ist dass die Stromversorger verpflichtet sind jeden Haushalt mit Strom zu versorgen und somit ist hier schon ein Konflikt zu finden denn die werden ja über das Einwohnermeldeamt erfahren wo jemand wohnt, aber keinen Zähler hat.

Es will sicherlich keiner der Mieter dem netten Vermieter einen Strick draus drehen. Es soll aber auch nicht sein dass er, im ausgeprägten Sinn für's Sparen, sich strafbar macht.

Bitte antwortet schnell, denn es Eilt und ich will nicht das er Mist baut.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Neuling aus dem Kabelsalat ;)
 
Hallo und willkommen im Forum.
Das mit den Zwischenzählern ist mir nicht bekannt,dass es da ein Problem geben könnte.
Der Energieversorger läuft doch nicht zum Einwohnermeldeamt.
Problematischer könnte es werden, wenn der Mieter nicht zahlen will. Dann bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen(Mietnomaden).
Will hier niemandem was unterstellen, aber persönlich würde ich sowas nicht machen.
 
Nachtrag:
Wenn die Wohnung jetzt schon über einen Wechselstromzähler läuft, könnte es mit Sicherheit zu Problemen mit der Leistung kommen.
Oder reicht für die neue Wohnung eine 60W Glühlampe? :p
 
Ob das erlaubt ist oder nicht, hängt ganz alleine vom EVU ab! Bitte unbedingt vorher beim EVU nachfragen! Viele erlauben es, manche aber nicht.

Anderes Beispiel: Es ist ja (eigentlich) auch nicht erlaubt nen ISDN-Telefonanschluss zu teilen.

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Meine persönliche Erfahrung lehrt aber, dass die Zwischenzählergeschichten meist irgendwann zu Streitereien führen.
 
Hi!

Schon mal ein Danke! :)

Ist EVU Energie-Versorgungs-Unternehmen?
Würde man da nicht "schlafende Hunde Wecken" ?

Der Lieferant geht wohl nicht zum Amt (ein Reimchen ;) )
... aaaaber Wasserdicht ist das Amt nicht denn ich habe schon erlebt wie viele Versicherungen plötzlich auf der Matte stehen wenn man nur auf dem "Amt" ein Gewerbe anmeldet.

Ein Problem mit der Abrechnung sehe ich nicht denn man könnte einen Abschlag in die Nebenkosten aufnehmen, wie auch die Heizkosten und am Jahresende Abrechnen.

Jou, und das mit der Last (oh mann bin ich heute Lyrisch ;) ) wird warscheinlich ein Problem. Ich glaube nicht dass ein normaler Zähler die Last von z.B. vier Haushalten tragen kann, oder?

bei 4 Waschmaschinen / Wasserkochern / usw. könnte es eng werden, wenn ich das richtig sehe und einen Stundenplan für Wäsche waschen ist lästig, mir reicht schon der Müllkalender ;)
 
... ups, nicht dass es in eine Falsche Richtung läuft.

Es werden schon für jeden ein Zähler eingebaut, nur das die hinter dem Hauptzähler sind sind z.B. wie bei z.B. Garagen die am Allgemeinstrom hängen aber jeder seinen korrekten Obulus zahlen muss.

Der Knackpunkt ist dass es sich um komplette Haushalte handelt, ist die zulässig?
 
Hallo Kabelsalat,

in der Tat schweift die Diskussion etwas ab. Du hast aber eine klar formulierte Frage gestellt und meine klare Antwort darauf lautet: Nein.

Ausführlich: Es ist nicht zulässig, seinen Mieter mit Strom aus der eigenen Wohnung zu versorgen und diese dann über einen Zwischenzähler zu messen und abzurechnen. Das ist ein Weiterverkauf. Hier gibt es zwei Probleme: (1) Die AGB der EVU erlauben dies i.d.R. nicht, da sie ungern auf einen Kunden verzichten. (2) Ein Zwischenzähler ist i.d.R. nicht geeicht und darf daher schon rechtlich nicht zu Verrechnungszwecken eingesetzt werden.

Mit beiden Punkten kann man ganz unabhängig voneinander Probleme bekommen. Die Einstellung "Wo kein Kläger, da kein Richter" trägt nur solange kein Kläger da ist. Danach werden aus den Klägern "die Geister, die ich rief" und das kann unschön werden.

Insbesondere wenn man die Kosten des ersten Anwaltsbesuchs mit den gesparten Grundgebühren für den zweiten Zähler gegenrechnet, merkt man, dass das Vorhaben auf lange Sicht eine schlechte Rendite hat ;-)

Was hingegen rechtlich völlig unproblematisch ist, ist es, mit einem Untermieter eine Warmmiete zu vereinbaren, so dass kein Zwischenzähler in irgendwelchen Rechnungen und/oder Dokumenten auftaucht.

Punkt (2) kann z.B. leicht auffliegen, wenn der Mieter die Wohnung als Zweitwohnung hat und dann den Unterhalt der Wohnung bei der Steuer geltend machen will. Dann wird das Finanzamt möglicherweise Nachweise verlangen. Wenn es dann einen von Dir geschriebenen Zettel statt der "offiziellen" Abrechnung eines EVU bekommt, könnte es Probleme geben (wie gesagt kann, muss nicht....)

0V
 
Es muss gewährleistet sein das jeder seinen Stromverbrauch zu jeder Zeit ablesen kann.
Den Umbau kann er nicht selbst vornehmen, da der MeteringCode eingehalten werden muss. Hierzu sind nur konzessionierte Unternehmen zugelassen.

Ich hoffe der Eigentümer weiss was ein Potetialausgleich und Wandlerzählung ist.

Auf alle Fälle muss die Messung geeicht sein. Den EInbau sollte ein Dritter vornehmen der Garantiert das die richtigen Stromkreise zugeordnet sind.

Wiviele Mietparteien sind im Haus?
 
Elektroblitzer, bist Du sicher, dass Du auf den richtigen Thread antwortest?

0V
 
Jein, elektrisch gesehen ist das noch nicht direkt ein Problem. Bereits die TAB (Technische Anschlussbedingung) sieht das etwas anders. Letztenlich kommt es aber auf auf den Vertrag mit dem EVU (EnergieVersorgunsUnternehmen) an, ob der das erlaubt oder nicht.
Es ist schon wahr, "Gehe nie zu deinem Ferscht, wenn du nicht gerufen werscht!".
Nenn mal das EVU oder den VNB (VerkehrsNetzBetreiber). Vielleicht kann Dir dann jemand sagen, ober der kulant ist oder nicht. Ist immer schöner, wenn sowas auch abgesegnet ist ;-)

Wegen der technischen Machbarkeit wäre hier auch ein Blick auf den (offiziellen) Zähler sinnvoll? Hält der Zähler das aus? Wie ist das im HAK (HausAnschlussKasten abgesichert?

Welche Verbraucher hat jede Wohnung? Gut, WaMa, Wasserkocher, vielleicht auch ein Warmwasserbereiter, ein Elektroherd und gar ein elektrischer Durchlauferhitzer???
Das solltest Du uns noch etwas näher beschreiben.
Im Normalfall kann man mit maximal ca. 20kW pro Haushalt rechnen, was bei Drehstrom ca. 29A pro Strang und Haushalt sind. Bei nem halbwegs üblichen Zähler also max. 2 Haushalte (+ Reserve)!
Aber hier brauchen wir mehr Details, um das genauer betrachten zu können.

Mehr wie 3x63 A wirst Du dem Zähler dem HAK aber kaum abringen können. Guck mal nach, was genau auf dem (Abrechnungs-)Zähler steht.

Viele Grüsse,

Uli
 
@Nullvolt
Ja ich antworte auf den richtigen Thread.

Das Energiewirtschaftsgesetz steht dem entgegen:

Nach § 21b Abs. 1 EnWG /1/ ist der Netzbetreiber für den Einbau, den Betrieb und die
Wartung der Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) verantwortlich. Falls auf Wunsch des
betroffenen Anschlussnehmers ein Dritter, der einen einwandfreien und den eichrechtlichen
Vorschriften entsprechenden Betrieb gewährleisten kann, mit dem Messstellenbetrieb
beauftragt ist, gelten die gleichen technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers.

Auszug aus dem MeteringCode.
 
... wow - SUPER !!! :D

ok, die Problemnatik ist klar, die Konsequenzen sind klar, ergo:

"Wer keinen Mist ernten will sollte keinen Anbauen" ;)

Ich bin hier im Schwarzwald, den EVU und VNB kann ich Dir nicht nennen, da muss ich erst nachfragen.

Ebenso muss ich nachsehen wie's im HAK aus sieht, kann ich aber erst mogen.
(hab schon mein Feierabendbierchen intus ;) )

OK, nun habe ich was zum *vorlegen*, das braucht man manchmal wenn jemand einem nicht glauben will.

Vielen Dank in die Runde, bis morgen!

Kabelsalat

(ist übrigends Fleischlos und ich bin Vegetarier ;) )
 
Hallo Simon.

mir darfst Du gerne irgendwann mal nen "worschtsalat mit zwieweln ..." vorbei bringen. Ich treib mich oft genug in Hessen (Bad Homburg) und Baden (Karlsruhe) rum. "Zwiewwele" sind immer seeehr wichtig! :lol:

Viele Grüsse,

Uli

PS:

@elektroblitzer

Ich will ja nicht immer nur maulen, mit § 21b Abs. 1 EnWG /1 hast Du etwas sehr Wahres gesagt :D
 
@79616363

Warum muss ich immer alles beweisen?
 
@uli : ich glaub ich bin dann auch irgendwann mal "zufälliger" weise in karlsruhe und bring dir nen worschtsalat mit sehr viel zwieweln vorbei... :lol:



beweise sind immer gut...
 
Ein weiteres Problem: Der Mieter wird imho in unzulässiger weise in seinem Recht zur freien Wahl seines Stromlieferanten beschnitten.
 
Es ist nicht gewiss das nach dem richtigen Tarif abgerechnet wird.
 
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Thema: Rechtliches bei Hauselektrik
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