Rechtliches Problem mit Gerät mit SK1 im 2 Leiter Netz

Diskutiere Rechtliches Problem mit Gerät mit SK1 im 2 Leiter Netz im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich habe folgendes Problem: Wir vertreiben Elektrogeräte, ein Kunde hat in seinem Altbau nur eine 2 Leiter Installation (Nullung)...
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Fehlerhaft

Guest
Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem: Wir vertreiben Elektrogeräte, ein Kunde hat in seinem Altbau nur eine 2 Leiter Installation (Nullung). Sein erworbenes Elektrogerät hat die Schutzklasse 1 und ein Metallgehäuse, nun ist ein Fehler aufgetreten ( ein Bauteil ist gebrochen und hat einen "Erdschluss" verursacht und es lag Spannung am Gehäuse an). In seiner Installation hat die Sicherung nicht ausgelößt. Nun verlangt er von uns das wir das Gerät elektrisch sicher machen das dies nicht mehr vorkommen kann (hat Angst um seine Familie). Er besteht auf seinen Bestandsschutz und will seine Elektroinstallation nicht ändern.
Das Gerät hat alle geforderten Sicherheitszertifikate und entspricht den Stand der Technik. In der Bedienungsanleitung haben wir zum Thema elektrische Sicherheit sogar aufgeführt das dass Gerät nur an einer Schukosteckdose mit 30mA FI zu betreiben ist.
Wie und nach welchen Grundlagen/Gesetzestexten kann ich argumentieren das wir als Inverkehrbringer dieses Elektrogerätes unsere Pflichten erfüllt haben.

Mit freundlichen Grüßen Fehlerhaft
 
Fehlerhaft schrieb:
ich habe folgendes Problem: Wir vertreiben Elektrogeräte, ein Kunde hat in seinem Altbau nur eine 2 Leiter Installation (Nullung).

Klassische Nullung denn Nullung ergo TN-Netz ist was anderes.

Fehlerhaft schrieb:
Sein erworbenes Elektrogerät hat die Schutzklasse 1 und ein Metallgehäuse, nun ist ein Fehler aufgetreten ( ein Bauteil ist gebrochen und hat einen "Erdschluss" verursacht und es lag Spannung am Gehäuse an). In seiner Installation hat die Sicherung nicht ausgelößt. Nun verlangt er von uns das wir das Gerät elektrisch sicher machen das dies nicht mehr vorkommen kann (hat Angst um seine Familie).

IMHO kann er das nicht. Das Gerät ist sicher, nur seine Installation nicht.

Fehlerhaft schrieb:
Er besteht auf seinen Bestandsschutz und will seine Elektroinstallation nicht ändern.

Zum xten Male: Es gibt keinen Bestandsschutz. Und die Installation ist sein Problem. Da wird er auch mit anderen Geräten (Netzfilter) Probleme haben.

Lutz
 
Wenn eine Anlage mit Klassischer Nullung (TN-C) in Funktionsfähigem Ordnungsgemäßen Zustand ist und ein SK I-Gerät ordnungsgemäß angeschlossen wird, also Anschluss des PEN an PE und die benötigten Brücke zwischen PE und N, löst bei einem Körperschluss die Schutzeinrichtung aus. Ist dies nicht der Fall, wurde die Anlage nicht korrekt errichtet, betrieben (Anschluss des Gerätes) oder weist einen Defekt in den Schutzmaßnahmen auf. All dies ist nicht auf eingesetzte Geräte zurückzuführen.

Bei einem Gerät mit Schutzkontaktstecker sind die Leiter N und PE intern einzeln zu führen. Die Nullung findet dann nur in der Anlage statt.

Sollte allerdings die Verbindung des Metallgehäuses an den Schutzleiterkontakt der Steckvorrichtung fehlerhaft sein, wäre dies tatsächlich ein Fall für die Produkthaftung.
 
Also eine Prüfung nach DIN VDE 0700 werde ich durchführen um festzustellen ob ein Defekt vorliegt. (Falls er es uns aushändigt). Nach meiner Erfahrung (10 Jahre in der Servicewerkstatt) wird das Gerät den Normen entsprechen. Das Problem wird seine Elektroinstallation sein. Er droht mit Gewerbeaufsichtsamt um das Gerät prüfen zu lassen wenn wir uns keine Lösung für das Problem einfallen lassen. (Aus Erfahrung weiß ich wie viel Arbeit das macht wenn das Amt eintrudelt diverse Zertifikate sehen will, diverse Telefonate mit TÜV, Risikobewertung, Gutachten)...

Brauche halt ein Text/Link/Gesetzestext mit einer veralteten/fehlerhaften Elektroinstallation (Nullung/kein FI) in Verbindung Produkthaftung
 
Nein, brauchst Du nicht (oder seit ihr Errichter des Gerätes?).

Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer existiert eine Produkthaftung. Sollte das Gerät Schadhaft sein aufgrund von Mängeln ist dies eine Reklamation an dem Gerät, auf die das Recht der Nachbesserung besteht. Punkt und Ende - der Hinweis, dass das Gerät an einer ordnungsgemäß installierten Schutzkontaktsteckdose zu betreiben ist reicht aus - die Anlage des Kunden ist nicht euer Problem. Wenn ihr darauf erst einmal eingeht hast du am Ende nur noch mehr Ärger.

Ob die Nachbesserung nun durch einen Techniker vor Ort oder per Retoure stattfindet ist abhängig von eurer Vertragsgestaltung ...
 
Fehlerhaft schrieb:
Hallo Leute,
nur an einer Schukosteckdose mit 30mA FI zu betreiben ist.

Mit freundlichen Grüßen Fehlerhaft

Für solche Fälle gibt es spezielle Schutzkontaktsteckdosen mit -eigenen- FI-Schutzschalter
die sind aber nicht ganz billig.
Es gibt auch FI-Schutzschalter zur Montage an der Leitung zB.anstelle des normalen Schutzkontaktsteckers
solche leitungen gibts auch fertig konfektioniert zB.
für Außengeräte.
Gegebenfalls könnte man auch einen (Feuchtraum) AP-Verteiler mit LSS+FI installieren ab dort wäre
das Gerät dann geschützt, Auslösung muss aber unbedingt kontrolliert werden dafür gibt es spezielle
FI Prüfgeräte.

Ihr Elektromeister
 
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Thema: Rechtliches Problem mit Gerät mit SK1 im 2 Leiter Netz
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