Renovierte Wohnung auf 230V

Diskutiere Renovierte Wohnung auf 230V im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag, ist es zulässig eine Komplett renovierte Wohnung alle Kabel/Verteilung neu nur auf Wechselspannung anzuschließen? Es befindet sich...
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m4nU

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Guten Tag,
ist es zulässig eine Komplett renovierte Wohnung alle Kabel/Verteilung neu nur auf Wechselspannung anzuschließen?
Es befindet sich keine warm Wasseraufbereitung in der Wohnung und keine Waschmaschine.
Einspeisung ist ein 4x10° mit 1x35 A abgesichert.
 
Mal von ausgehend, das neu Renoviert meint, daß die Elektrik komplett erneuert wurde.
Dann ist das 4x10mm² schon falsch.
Auslegung auf 63A ergibt mit eingehaltenem Spannugnsfall fast immer mindestens 16mm². Des weiteren ist ein TN-S Netz ab Hausanschluß auf zu bauen was 5 Adern benötigt.
folglich wäre hier mindestens 5x16mm² notwendig.

Die Stromkreise der Wohnung sind selbstverständlich gleichmäßig auf das Drehstromnetz auf zu teilen.
Im Wechselstromnetz ist ein anständiges Benutzen eines Elektroherdes nicht möglich.
 
Ja die Elektrik wurde in der Wohnung komplett erneuert.
Es ist ein 40 Partein Haus aus den 70er Jahren, die Einspeisung 4x10°zu der Wohnung wird nicht erneuert und eine Umrüstung auf drehstrom findet auch nicht statt.
 
Die Umrüstung auf Drehstrom ist dann zumindest schon mal einigermaßen vorbereitet.
Zumindest könnte man solange man sowieso nur Wechselstrom hat, die Leitung auch als TN-S Netz nutzen und später dann zumindest auf 2 Phasen umsetzen.
 
m4nU schrieb:
ist es zulässig eine Komplett renovierte Wohnung alle Kabel/Verteilung neu nur auf Wechselspannung anzuschließen?
In den "Techn. Anschlussbedingungen" heißt es: "Der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten ist
nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig." D.h., wenn ein Elektroherdanschluss vorgesehen ist, ist der einphasige Wechstromanschluss nicht zulässig, da die Leistung weit über 4,6kW liegt.
 
Es kommt solange kein Drehstrom vorhanden ist eine normale Steckdose als Herd Anschluss die mit 16A abgesichert ist. Ich bin mir nicht sicher ob der Pen schon im Zählerschrank aufgeteilt ist momentan ist nur eine Phase und GrünGelb angeschlossen, wäre es ein Problem den Pen in der UV von der Wohnung aufzuteilen?
 
Ich denke, die Wohnung ist komplett renoviert. Das, was du hier beschreibst, ist ein TN-C Netz auch innerhalb der Wohnung. Was soll da renoviert sein?

MfG
 
Hemapri schrieb:
Ich denke, die Wohnung ist komplett renoviert. ?
Das kann sich auch lediglich nur auf die Malerarbeiten beziehen und vielleicht auf neue Fußböden.
Elektroanlagen, das wird gerne außer acht gelassen, warum auch, funktioniert doch alles ( oft gehörter O-Ton vom Vermieter).
 
m4nU schrieb:
Ja die Elektrik wurde in der Wohnung komplett erneuert..
Bestimmt nur ein 1:1 Austausch aller Schalter und Steckdosen was auch gerne gemacht wird, Hauptsache sieht gut aus.
Und schon ist die 10% Mietpreisbremse wieder gelockert worden :shock:
 
In der Wohnung ist wie gesagt alles neu,an der Einspeisung ändert sich wie gesagt nichts. Auf die Unterstellungen das nur die Steckdosen/Schalter ausgetauscht wurden gehen ich jetz nicht weiter ein....
Meine Frage wurde nicht beantwortet,spricht was dagegen in der UV in der Wohnung das Netz von TN-C auf TN-C-S aufzuteilen oder muss das zwingend vorher passieren?
 
m4nU schrieb:
In der Wohnung ist wie gesagt alles neu,an der Einspeisung ändert sich wie gesagt nichts. Auf die Unterstellungen das nur die Steckdosen/Schalter ausgetauscht wurden gehen ich jetz nicht weiter ein....
Hast recht. War bisher auch nicht das Thema, bzw. wurde nur gemutmaßt.

Darf man erfahren wann die "Komplett Renovierung" stattfand.
Interessant wäre auch ob es sich um eine Anlage in Deutschland handelt.


Meine Frage wurde nicht beantwortet,spricht was dagegen in der UV in der Wohnung das Netz von TN-C auf TN-C-S aufzuteilen oder muss das zwingend vorher passieren?
Um genau zu sein wurde diese Frage bereits mehrfach (indirekt) beantwortet.

Deine bisherigen Einlassungen wären zumindest für D nicht gerade schmeichelhaft für die ausführenden Kräfte. (Ich halte mich momentan in meiner Wortwahl sehr zurück)
 
Octavian1977 schrieb:
Mal von ausgehend, das neu Renoviert meint, daß die Elektrik komplett erneuert wurde.
Dann ist das 4x10mm² schon falsch.
Auslegung auf 63A ergibt mit eingehaltenem Spannugnsfall fast immer mindestens 16mm².
Ist da eine Octavian Norm? Im Rest von Deutschland kann 10mm² durchaus reichen
Octavian1977 schrieb:
Des weiteren ist ein TN-S Netz ab Hausanschluß auf zu bauen was 5 Adern benötigt.
folglich wäre hier mindestens 5x16mm² notwendig.
Ah ich muss also bis zum Hausanschluss alles erneuern, wenn ich eine Wohnung neu mache. Das wäre mir zumindest neu


Und hier ging es auch nur ums renovieren. Es gibt keine Verpflichtung wegen neuer Tapete die Elektrik zu erneuern.
 
Wenn in der Wohnung die Elektrik neu gemacht wurde gelten aktuelle Bestimmungen und der PEN ist spätestens in der UV Wohnung aufzuteilen . Ab da gilt TN-C-S-Netz für alle Stromkreise inklusive FI für alle Steckdosenstromkreise.
 
Pumukel schrieb:
Wenn in der Wohnung die Elektrik neu gemacht wurde gelten aktuelle Bestimmungen und der PEN ist spätestens in der UV Wohnung aufzuteilen . Ab da gilt TN-C-S-Netz für alle Stromkreise inklusive FI für alle Steckdosenstromkreise.

Genau das wollte ich wissen, es tut mir leid wenn ich mich evtl falsch ausgedrückt habe.
Ich habe noch zwei drei kleine Sachen wo ich nicht sicher bin.
Bad : Steckdosen und Wandlampen sind mit feuchtraum Kabel NYM-J verlegt , ist es zulässig die decken Lampe mit NYIF impu Kabel zu installieren?
Die Badewanne ist aus Guss und über das Fallrohr im Bad fest verbunden und geeredet , ist das ausreichend oder muss zusätzlich ein z.b 4° grüngelb separat in die UV verlegt werden?
 
NYIF ist nicht unzulässig, allerdings keine Gute Wahl, da diese Leitung sehr empfindlich ist. Diese muß unter Putz liegen mit mindestens 3mm Überdeckung.
Ein Potentialausgleich für Badewannen ist heute nicht mehr zwingend Notwendig. ein Potentialausgleich darf nur über Potentialausgleichsleiter erfolgen und nicht über Fremdgewerke.

Da die Wohnung allerdings wohl elektrisch nicht erneuert wurde, ist der PA gemäß den zum Erstellungszeitpunkt gültigen Normen zu erstellen.
 
Octavian1977 schrieb:
NYIF ist nicht unzulässig, allerdings keine Gute Wahl, da diese Leitung sehr empfindlich ist. Diese muß unter Putz liegen mit mindestens 3mm Überdeckung.

Okay,wie verhält es sich in der Küche ? Gibt es da Einschränkungen z.b in der Nähe von der Spüle?


Ein Potentialausgleich für Badewannen ist heute nicht mehr zwingend Notwendig. ein Potentialausgleich darf nur über Potentialausgleichsleiter erfolgen und nicht über Fremdgewerke.

Was wären die richtigen Massnahmen bei neuer Elektrik im Bad und alter 70er Jahre Badewanne aus Guss die am Fallrohr geeredet ist?
 
Bei einer Installation aktueller Norm ist keine Erdung der Wanne notwendig.

Für Unterputzverlegung gibt es nur Im Bad Einschränkungen in der Verlegung, ansonsten gelten die Installationszonen nach DIN
 
Octavian1977 schrieb:
Bei einer Installation aktueller Norm ist keine Erdung der Wanne notwendig.

Für Unterputzverlegung gibt es nur Im Bad Einschränkungen in der Verlegung, ansonsten gelten die Installationszonen nach DIN

Okay, ist es Pflicht in der Wohnungs UV ein 63 A Hauptschalter zu installieren? Im Zählerschrank ist eine 35 A Diazed Schmelzsicherung.
 
Nein, ein Hauptschalter ist keine Pflicht.

Eine Badewanne würde ich nicht erden!
Es gibt Untersuchungen, nach denen viele tödliche Badewannenunfälle nicht tödlich verlaufen wären, wenn die Wanne nicht geerdet worden wäre.
 
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