Renovierte Wohnung ohne FI-Schalter

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neumieter

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Hallo zusammen,

ich habe Gestern die Schlüssel für meine neue Wohnung bekommen. Bei der Übergabe habe ich allerdings festgestellt, dass der versprochene FI-Schalter im Sicherungskasten fehlt. Der Vermieter hat gesagt, das wäre so in Ordnung (hat auch irgendetwas von 2 Leitungen gesagt), aber der müsste es schließlich auch behzahlen, also glaube ich ihm nicht.

Informiert habe ich mich schon und versuche deswegen hoffentlich ausreichend relevante Angaben zu machen.

Die Wohnung ist ein Altbau von ca 1905, allerdings wurde das Bad komplett renoviert.

Meiner Meinung nach hätte ein FI installiert werden müssen.
Aber weil ich keine Ahnung habe, erhoffe ich mir eine Antwort von Fachleuten!
Wäre sehr nett von euch!
Grüße
 
Für das Bad besteht seit 1984 eine FI Pflicht für Steckdosen, jedoch nur bei neu Installationen und seit 2009 eine generelle FI Pflicht für Neu Inst. bei allen Steckdosen

Leider nutzen viele das Schlupfloch und machen nur eine "Teilsanierung" draus.

Wenn also keine Steckdose neu Inst. wurde oder das Leitungsnetz erneuert wurde muss kein FI nachgerüstet werden, auch im Bad net...

Ist leider so, 10k für Porzellan aber keine 30€ für nen FI..

Um nun deinen Fall zu bewerten müsste man zuerst einmal wissen was genau renoviert wurde an der Elektrik
 
als ich das Bad vor 3 wochen gesehen habe, waren die gerade am verputzen.
meinst du mit "Steckdose neu Installiert", dass neue Leitungen für die Steckdose verlegt wurden oder gilt da nach dem fließen erneuern auch als Neuinstallation?
 
Nein, wenn da nur ne neue Platte oder ne neue Tapete drauf kommt, dann greift dieser himmelschreiende Bestandsschutz.

Tatsächlich darf man das alte Klump weiterbetreiben, wenn es keine eklatanten Fehler oder Änderungen der Anlage gab. Ja, das ist eigentlich hirnrissig, denn in alten Wohnungen lebende Menschen brauchen nicht weniger Sicherheit als die in Neubauten.
Die Idee der Sache war die, dass man Wohnungseigentümern schlecht aufs Auge drücken konnte, dass sie nun alles erneuern sollen, nur weil dem VDE was eingfallen ist - Soweit verständlich und nachvollziehbar.

Jetzt ist es aber schon ein paar Jährchen her, dass die FI-Pflicht fast für alles gilt.
Allerdings findet jetzt ein reger Missbrauch der Duldung statt. Mit sowas schlag ich mich andauernd rum und man muss oft mit Engelszungen reden, dass ein Eigentümer die Nachrüstung einsieht. Ofte in Kampf gegen Windmühlen, wenn man noch auf Anlagen trifft, die vor 1970 errichtet wurden - Denn da wird's ganz sicher ganz blöd, denn die Leitungen entsprechen schon u.U. nicht mehr den Anforderungen und dann geht mit "einfach mal einbauen" gar nichts mehr - Das geht einfach nicht! Das muss alles raus und ersetzt werden. Teure Sache! Und mach mal nem Vermieter ne teure Sache klar?!?!

In nem Nachbarforum kam kürzlich die interessante Aussage, dass der Arbeitsaufwand an Stunden ungefähr den Quadratmetern der Wohnfläche entspräche.
Okay, so genau kann so ne Schätzung nicht sein, aber scheinbar kommt das überschlägig grob hin.

Aber wann muss der Vermieter nachrüsten? Das ist wieder so ne Frage, wo es keine eindeutige Antwort gibt. Die Nachrüstung muss erfolgen, wenn die Anlage nicht mehr betriebssicher ist oder eine wesentliche Änderung daran erfolgte. Na prima, eine Formulierung, mit der man wirklich was anfangen kann. Speziell nachdem Reparaturen oder das Einsetzen von gleichwertigem Ersatz den ominösen (und eigentlich gar nicht vorhandenen) Bestandsschutz nicht angreifen. Da könnten (Im Rahmen einer Reparatur/ Wiederherstellung) weiterhin neue Strippen gezogen werden und d die FI-Pflicht ist noch hinter dem Deckmäntelchen. Genau so gut können alle Einsätze gegen neue getauscht werden, wenn das nur als modernerer Ersatz für die alten Geräte deklariert wird. Man muss dann nichts nachrüsten - Ob das sinnvoll ist, steht hier nicht zur Debatte.

Aber wann lässt der Elefant das Wasser? Das lässt sich halt nicht so genau sagen. Besorg Dir nen guten Anwalt und Du kriegst Recht!

Allerdings wird ein guter Anwalt auch dann Schwierigkeiten bekommen, wenn eine offensichtlich wesentliche Veränderung bzw. sogar Erweiterung der Anlage vorliegt. Das sieht jeder anders, was eine Änderung/Erweiterung ist.
Die Kuh schwimmt aber endgültig, wenn neue Steckdosen gesetzt werden und da kommt auch der beste gegnerischen Anwalt nicht raus. Für neue Steckdosen gilt (fast immer) die FI-Pflicht und damit ist's gut! Dann ist volles Programm angesagt - Aber nur für den betroffenen Bereich. Ob man es schön findet oder nicht, auch da gibt es eine Grauzone.

Es heißt lediglich, dass neu installierte Steckdosen mit einem FI ausgestattet werden müssen.
Für neu hinzu gekommene Steckdosen darf dann (in diesem Fall) auch ein Schukomat (eine Kombination aus FI und Schuko) eingesetzt werden.
Alle danach weitergeführten Installationen weiterer Dosen wär dann ebenfalls zulässig, weil die die so vorgesicherten Dosen ja durch den Schukomaten am geschützten Kreis hängen.

Einerseits ne feine Sache mit dem Schukomaten, wenn wirklich keine Kohle da ist und man nen Altbestand halt irgendwie richten muss.

Dann pflanzt man halt ein so ein Ding in nem eh zu renovierenden Zimmer hin, und den kompletten Rest zweigt man davon ab. Mehr als 16A braucht man ja in nem Einzelzimmer wohl nicht.

Andererseits öffnet diese Formulierung Tür und Tor für die (m.E. missbräuchliche) Interpretation des Textes. Got okay, Schukomaten sind net billig und als Einzellösungen übelegt man sich sowas.
So ein Ding kostet immerhin um die 100 EUR und da fängt man net zehn mal an - Aber es wäre erlaubt.

Natürlich kann man sich da bei drei oder vier Schukomaten in ner Wohnung schon fragen, ob es da nicht sinnvoller gewesen wäre, gleich ne neue Verteilung zu setzen.
Okay, das wär trotzdem etwas teuer, aber dafür hat man Sicherheit und kann vielen weiteren Jahren getrost ins Auge sehen. Es geht aber kurz ins Geld - Und davor scheuen sich die meisten Vermieter - Hauptsache das Ding wirft Kohle ab und kostet nix!

Und bevor hier jemand auf die Idee komm, dass ich hier einäugig Partei für die Mieter ergreife. Ich bin selbst <b>Ver</b>mieter und lebe sehr glücklich damit, dass ich ganz genau weiß, dass wenn was passieren sollte, dann hab ich alles getan um das zu verhindern. Die Anlagen sind top! Speziell was die Sicherheit angeht. Wenn natürlich zig Jahrte nichts getan wurde, dann braucht man sich als Vermieter nicht wundern, wenn plötzliche ein dicker Brocken daher schwimmt.

Aber was will uns das nun sagen? Sogar im Bad könnte sich ein Vermieter noch um eien Nachrüstumng drücken, wenn es er oder sein Anwalt geschickt verpackt.

Und weiß mal nach, dass ne Steckdose dort noch nie war oder dass die früher woanders war?!?

Klar, wir würden es rauskriegen ob was erweitert wurde, aber guck mal in die Gesichter der Richter. Da schaust Du nur ein erstauntes großes Fragezeichen an.

Ja es ist ne Sauerei, dass diese geduldeten Ausnahmen so missbraucht werden, aber genau so wird das immer mehr gemacht.
Ob es sinnvoll ist? Nö, ganz sicher nicht!

Viele Grüße,

Uli
 
Aber wann muss der Vermieter nachrüsten? Das ist wieder so ne Frage, wo es keine eindeutige Antwort gibt.

Doch gibt es. 1. Es gibt keinen Bestandsschutz. 2. Die jeweilige Landesbauordnung regelt wann etwas gemacht werden muss.

Aber wann lässt der Elefant das Wasser? Das lässt sich halt nicht so genau sagen. Besorg Dir nen guten Anwalt und Du kriegst Recht!

Besser nicht. Die drei Gutachter kosten eine Menge Geld für das Geld kann man im Stundenlohn selbst die Wohnung renovieren. Man hat dann noch etwas davon.

Es heißt lediglich, dass neu installierte Steckdosen mit einem FI ausgestattet werden müssen.

Das steht in der VDE 0100-410 so nirgendwo.

Dann pflanzt man halt ein so ein Ding in nem eh zu renovierenden Zimmer hin, und den kompletten Rest zweigt man davon ab. Mehr als 16A braucht man ja in nem Einzelzimmer wohl nicht.

Nicht erlaubt, weil nur leichte Gefährdungsreduzierung.

FAZIT: Es gibt immer noch Personen die bei Rot über die Ampel fahren, das sind aber nicht meine Vorbilder.
 
Also erstmal vielen Dank für eure ausführliche Antworten! Ich hab im Zusammenhang mit einigen anderen Mängeln die heute rausgekommen sind mit dem Vermieter noch ein Telefonat geführt, dabei hat er jetzt die Begründung gebracht, dass in der Wohnung noch 2-Drahtverkabelung vorhanden ist und somit kein FI installiert werden kann weil der dauernd rausfliegen würde..

Hört sich für mich nach Diskussion-Ende an...
 
In einem Bad muss seit 2004 auch das Leitungsnetz über FI geschützt sein.

Sollte in dem Bad also nach 2004 eine Leitung erweitert!(das ist wichtig, eine streckenweise erneuerung könnte man auch als Reparatur auslegen), muss diese über FI laufen.

Welche Aderfarben haben denn die Badleitungen?
 
oh.. sorry.. ich hab die steckdose nicht rausgebaut.. :) die wohnung wurde mir renoviert übergeben.. aber anscheinend wurde die Steckdose um ein paar cm versetzt.. ob dabei jedoch lediglich kabel gekürzt worden ist oder was genau gemacht wurde, weiß ich nicht..
 
Du könntest ja auch mal am Leuchtenanschluss nachschauen.
 
Sollte in dem Bad also nach 2004 eine Leitung erweitert!(das ist wichtig, eine streckenweise erneuerung könnte man auch als Reparatur auslegen), muss diese über FI laufen.

Nach Landesbauordnung nicht massgebend. Wichtig ist ob die Sicherheit beeinträchtigt ist. Das ist in den meisten Fällen zu bejahen.

Warum wurde versetzt? Wenn versetzt wurde weil ein defekt vorliegt dann kann auch ermessen was das Kosten würde wenn es komplett richtig gemacht wird.
Eine Unverhältnismässigkeit, wegen der Sicherheit gibt es nach den Landesbauordnungen nicht.

Wenn es dann zu einer "Vermischung" der Schutzmassnahmen kommt muss auch der Verteiler neu.
 
@Blitzer
Was heisst in den meisten fällen?
Bei Wohnung A ist eine Steckdose im Bad ohne FI Ok, in Wohnung B muss das Bad Neuinstalliert werden?

Wer legt das fest?
Wann geschieht das?
Ist der Vermieter zu begehungen zu diesem zweck verpflichtet?

Was ist eine "Vermischung von Schutzmassnahmen?"
Meinst du bestehende 2adrige und 3adrige Stromkreise innerhalb einer Anlage?
Wenn ja, was ändert eine erneuerung der UV daran?
 
Die Gefährdungsbeurteilung obliegt der Fachkraft. Ein, aus heutiger Sicht, unzureichender Personenschutz ist immer eine Gefährdung. Und eine (Teil)sanierung im Leerstand ist m.E. immer zumutbar, gerade bei Anlagen, die offenbar Jahrzentelang erwirtschaftet haben. Wenn hierbei keine Rücklagen geschaffen wurden, ist dies eine Fehlplanung auf Seitend es Eigentümers/Verwalters, die nicht als Argument gegen diese Beurteilung spricht.

Wenn ich jetzt in einer funktionierenden Altanlage eine bestehende Steckdose ausbaue, damit die Fliesen ersetzt werden können und sie danach wieder einsetze, werde ich mich nicht weigern, wir wollen ja Geld verdienen und es entsteht keine größere Gefährdung als durch die Anlage sowieso schon gegeben ist.

Wenn ich die jetzt aber u.P. nen Meter versetzen soll, weil die Position nicht passt, also eh am aufstemmen bin, werd ich nicht schweigen, dass man das auch gleich richtig machen könnte oder die Steckdose weglassen. Gerade bei Leerstands-Renovierung hat man die Folgegewerke i.d.R. eh schon in der Wohnung - ob er Maler nun vorher Risse im Putz spachtelt oder noch paar Meter mies vergipste Schlitze glatt zieht macht den Kohl nicht Fett - jetzt ist es zu spät um das wirtschaftlich zu lösen ...
 
neumieter schrieb:
Ich hab im Zusammenhang mit einigen anderen Mängeln die heute rausgekommen sind mit dem Vermieter noch ein Telefonat geführt, dabei hat er jetzt die Begründung gebracht, dass in der Wohnung noch 2-Drahtverkabelung vorhanden ist und somit kein FI installiert werden kann weil der dauernd rausfliegen würde.

Das ist Unsinn. Dem RCD ist es schlicht egal über welchen Kontakt der Steckdose der Strom zurück fliest. Ich würde mich nicht darauf verlassen das der Fehlerstrom einen anderen Weg nimmt. Die paar % kann man knicken.

Lutz
 
neumieter schrieb:
oh.. sorry.. ich hab die steckdose nicht rausgebaut.. :) die wohnung wurde mir renoviert übergeben.. aber anscheinend wurde die Steckdose um ein paar cm versetzt.. ob dabei jedoch lediglich kabel gekürzt worden ist oder was genau gemacht wurde, weiß ich nicht..

Hallo ich denke das auf Grund der Tatsache das heutzutage die in Bädern verwendeten Geräte/ Föhn Rasierer Schutzisoliert sind, sind die in den Bädern vorgeschrieben FI kaum wirksam .An all diesen Geräten ist ja deswegen kein Schuko Stecker montiert.Was soll ein FI wen die genannten Geräte nur 2 polige Anschlusskabel haben.
mfg sepp
 
elo22 schrieb:
neumieter schrieb:
Ich hab im Zusammenhang mit einigen anderen Mängeln die heute rausgekommen sind mit dem Vermieter noch ein Telefonat geführt, dabei hat er jetzt die Begründung gebracht, dass in der Wohnung noch 2-Drahtverkabelung vorhanden ist und somit kein FI installiert werden kann weil der dauernd rausfliegen würde.

Hallo ein FI. funktioniert zwar auch dann wen wen kein Schutzleiter bis zum Gerät führt, ein auslösen kommt aber meist nicht schon bei einem Gerätedef. Zustande sondern erst beim berühren von des defekten Gerätes .Oder auch dann wen eine Erdverbindung besteht,weil erst dann ein Fehlerstrom fließt. mfg sepp
 
Ich denke dass der FI im Bad deshalb zur Vorschrift wurde, weil in diesen sehr oft auch die Waschmaschine dann vorhanden ist.
Und ich habe noch keine mit "Eurostecker" gesehen!
 
Ich hab im Zusammenhang mit einigen anderen Mängeln die heute rausgekommen sind mit dem Vermieter noch ein Telefonat geführt, dabei hat er jetzt die Begründung gebracht, dass in der Wohnung noch 2-Drahtverkabelung vorhanden ist und somit kein FI installiert werden kann weil der dauernd rausfliegen würde.

Das ist soweit richtig.
Würde aber bedeuten, das an der Installation nicht verändert werden durfte(erneuerung von Schalter/Steckdosen ist ok). Jede neu hinzugekommende Steckdose und jeder zusätzliche cm Leitung im Bad muss zwingend mind. 3adrig sein über FI laufen.
Im Bad bedeutet das meist die komplette Neuinstallation(was bei erneurung der Fliesen eigentlich eine selbstverständlichkeit ist), im rest der Wohnung kann auch auf Steckdosen mit integriertem FI zurückgegriffen werden.
 
sepp_s schrieb:
.Was soll ein FI wen die genannten Geräte nur 2 polige Anschlusskabel haben.

Auch ein solches Gerät kann einen defekt haben, der die Isolation unwirksam macht - ganz beliebt sind da beschädigte Anschlussleitungen ...
 
Jetzt wird es leider schon wieder zum "Wadlbeisserischen".

Fakt ist laut Aussage des Neumieters dass ein neuer FI zumindest für das Bad versprochen wurde, jetzt keiner vorhanden ist u. wenn Zeugen vorhanden sind welche die Aussage wegen dem "versprochenen FI" bestätigen können, hat der Mieter die besseren Karten!

Wie er jetzt weiter gegenüber dem Vermieter vorgeht ist dann ganz seiner Phantasie überlassen.
 
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Thema: Renovierte Wohnung ohne FI-Schalter
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