Richtig oder falsch?

Diskutiere Richtig oder falsch? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin Moin, ich bin neu hier und habe mich registriert, weil ich eigentlich schon seit Jahren eine Antwort auf folgende Frage benötige: Bei...
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Moin Moin,

ich bin neu hier und habe mich registriert, weil ich eigentlich schon seit Jahren eine Antwort auf folgende Frage benötige:

Bei einem Neubau wurde zwischen den Wänden (Leichtbau) von Bad und HWR die Leitungen des gesamten Hauses verlegt, weil dort an der Wand zum Bad, also im HWR der Stromkasten angebracht wurde. Direkt am HWR im Bad ist die Dusche. Darf man das? Oder muss man die Leitungen verlegen, nach vorne holen und eine Zwischenwand zusätzlich einbauen oder ist laut VDE alles ok?

Ich habe schon einige Leute deswegen gefragt, doch der eine sagt Hüh, der andere Hott.

Wer weiß das genau?

Wäre über eine kompetente Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße von Iris
 
Hallo Gretel,

ersteinmal vielen Dank für die Info. Sowas habe ich im Internet schon länger gesucht (und nicht gefunden).


Also, ich habe mich da jetzt mal durch gelesen. Demnach greift in meinem Fall 701.52, b? Richtig?

701.52 Kabel- und Leitungsanlagen
a) ...auf Putz bzw. bis zu einer Tiefe von 6 cm unter Putz oder hinter Verkleidungen
nur verlegt werden, wenn diese
- der Versorgung von elektrischen Betriebsmittel in diesem Räumen dienen und
- einen Schutzleiter enthalten
(bei SELV, PELV oder Schutztrennung auch ohne Schutzleiter)

b) ...andere Stromkreise muß eine Restwanddicke von mindestens 6 cm vorhanden
sein. Ist dies nicht möglich, dürfen Kabel und Leitungen nur
- mit SELV, PELV oder Schutztrennung angewendet werden oder
- die Stromkreise müssen mit FI (RCDs) I <30mA geschützt werden und einen
Schutzleiter enthalten

Wenn ja, dann muss ich gucken, ob die Stromkreise mit "FI (RCDs) I <30mA geschützt werden und einen Schutzleiter enthalten" - ist das nach den neuesten Standards eher wahrscheinlich? Haus ist Baujahr 2001.

Was heisst eigentlich SELV und PELV?

Sorry, wenn ich so dämlich frage, aber meine Gesellenprüfung war schon 1987 und danach habe ich zwei Jahre Heizungsbau und danach ganz was anderes gemacht. Ich bin da also ziemlich raus....

Viele Grüße von Iris
 
- SELV - PELV - FELV :

Schutzkleinspannungen (Selv) sind Nennspannungen bis 50V ~ und 120V - .
In speziellen Gebieten (Landwirtschaft,...) bis 25V~ und 60V-.
Bei med.Untersuchungsgeräten nur bis 6V !

Um diese Spannung zu erzeugen sind spezielle (geprüfte) Geräte (Trenntransformatoren) nötig.

Die daran angeschlossenen Verbrauchsgeräte sind auf Ihren technischen Leistugnsschildern mit dem Kennzeichen der Schutzklasse III zu erkennen.
-
Man unterscheidet zusätzlich noch Funktionskleinspannung mit sicherer (Pelv - geerdet) und
ohne sicherer Trennung (Felv - sind Betriebsmittel wie Schütze,Transformatoren,... die
gegenüber den Stromkreisen mit der höheren Spannung nicht ausreichend isoliert sind).

Diese finden sich meistens in Mess- und Steuerstromkreisen.
-

Zum Thema:
Es ist nach VDE (auch schon 2001) nicht in Ordnung !

Es besteht aber keine akute Gefahr
(so wie es hier beschrieben ist)
- und kann aber nur schwer nachträglich geltend gemacht werden !

Fazit: Es muss nicht geändert werden, da keine Nachrüstpflicht besteht.

-

Verbesserungsvorschlag:
Zuleitung zum Verteiler im HWR seitens Fachmann auf Einbau eines RCD im Hauptverteiler (Zählerkopf) prüfen lassen, dann wäre die gesamte Anlage aureichend geschützt.

Sollte natürlich erst im Verteiler eine PEN- Aufteilung stattfinden,
wird diese Lösung nicht mehr für die Zuleitung
- wohl aber (hoffentlich) für die dort abgehenden Leitungen (Steckd.,Licht-stromkreise) angewendet werden können !


Gruß,
Gretel
 
Hallo Uli, vielen Dank für den Hinweis, ich wusste gar nicht, dass Wikipedia auch solche Inhalte hat.

An Gretel:

ersteinmal bin ich froh, dass ich da nicht neue Wände ziehen muss und vielen Dank für den Tipp:

"Verbesserungsvorschlag:
Zuleitung zum Verteiler im HWR seitens Fachmann auf Einbau eines RCD im Hauptverteiler (Zählerkopf) prüfen lassen, dann wäre die gesamte Anlage aureichend geschützt."

Werde ich machen!

"Sollte natürlich erst im Verteiler eine PEN- Aufteilung stattfinden,
wird diese Lösung nicht mehr für die Zuleitung
- wohl aber (hoffentlich) für die dort abgehenden Leitungen (Steckd.,Licht-stromkreise) angewendet werden können !"

Ist damit die Potentialausgleichschiene gemeint? Wenn ja, dann muss ich mir das noch einmal genau angucken, ich glaube die ist unterhalb des Stromkastens angebracht worden. Es handelt sich dabei um ein Ferienhaus, ich bin da nur ab und zu und habe nicht mehr alle Einzelheiten im Kopf.

Aber vorerst bin ich mal froh, dass man das wohl relativ einfach regeln kann, wenn ich alles richtig verstanden habe....

Vielen Dank und viele Grüße von Iris
 
PEN bedeutet PE und N in einer Ader ...

Hallo,

nein - es ist die Zuleitungsausführung zum HWR-Verteiler gemeint.

Wäre diese nur (bei Zweiphasenwechselstrom) 2- oder bei (Dreiphasen-Drehstrom) 4-adrig ausgeführt,
kann kein RCD-Schutz im Vorfeld installiert werden.

-> Dann eben die vom HWR-Verteiler abgehenden Leitungen über einen oder mehrere RCD führen.
Dabei auf ausreichenden Überlastschutz der RCDs achten !

Gruß,
Gretel
 
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