Richtline für Anschluss von Glühlampenfassungen?

Diskutiere Richtline für Anschluss von Glühlampenfassungen? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Eine Firma hat bei Freunden im Haus die Deckenlampen angeschlossen. L wird geschaltet, das konnten die nicht falsch machen, da vorhanden...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
F

FOCPX

Beiträge
24
Eine Firma hat bei Freunden im Haus die Deckenlampen angeschlossen. L wird geschaltet, das konnten die nicht falsch machen, da vorhanden. Allerdings hat die Firma in den verschiedenen Zimmern nach Belieben mal L an das Gewinde der Birne gelegt, mal N.
Vom Sicherheitsgedanken (Birnenwechsel, zerbrochene Birne) sollte N am Gewinde hängen, klar.
Jetzt die Frage: Gibt es eine Richtlinie o.ä., wonach N am Gewinde liegen sollte und L folgerichtig am schwerst zu berührenden Punkt der Birne? Falls ja, würde die Installation moniert, sonst gäbe es ja keinen Grund.
DANKE!

P.S. Klar ist auch, dass bei Lampen mit Stecker auch mal L und mal N an der Fassung anliegt - aber das beantwortet obige Frage nicht. Dort kann man ja bei Birnenwechsel den Stecker ziehen - zum Ausschalten der Sicherung sind aber einige nicht in der Lage oder zu faul...
 
An elektrischen Anlagen dürfen nur ausgebildete Fachkräte arbeiten. Darunter fällt auch das wechseln der Leuchtmittel. :lol:
 
Wieso müssen eigentlich immer Leute ihre Späße treiben, die die Fragen der Fragesteller nicht beantworten können?
 
Also ich habe es früher auch so gelernt, ob's eine DIN dafür gibt T.Paul fragen, der weiß so etwas.
Die heutigen Lampenfassungen sind so konstruiert, dass das Gewinde selber bei losem Leuchtmittel keinen Kontakt mit den N (L) hat und bei einer zerbrochenen Lampe sollte die Sicherung raus

mfG
 
:evil:

Ganz einfach: da waren leichtsinnige Murkser am Werk, wahrscheinlich "Hilfskräfte".

P.
 
Ich denke aber nicht dass da unbedingt die Elektriker die Schuldigen sind, welche die "vorhandenen" Leuchten anklemmen.

Weil wenn dort bereits "bunte" Drähte mit bn o. sw als L bzw. bl als N an den Leuchten vorhanden sind, guckt vermutlich kaum wer extra nach, ob die in der Fassung wirklich dort sind, wo diese hingehören, wie der L normal dann unbedingt am Fusskontakt!

Das werden vermutlich dann "günstige" Leuchten mit "CE"-Pickerl ala China-Export, o. Eigenbau gewesen sein.
 
Und selbst das sollte einen Fachman nicht davon abhalten, nach dem Anklemmen mal zu prüfen und danach ggf. die Anschlüsse noch mal zu tauschen!

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
Und selbst das sollte einen Fachman nicht davon abhalten, nach dem Anklemmen mal zu prüfen und danach ggf. die Anschlüsse noch mal zu tauschen!
Wenn das der Kunde (Auftraggeber des Handwerkers) bezahlt!
Wenn komplette E-Hausinstallationen für 3,6k€ (EFH) vergeben werden, darf man sich nicht wundern. Denn wer 'Billig will ich' bucht, bekommt 'schnell - schnell'.

Der Elektriker vor Ort hat von seinem Disponenten die Vorgabe X-Leuchten in Y-Zeit anzubringen. Und die Zeit ist iR. zu knapp bemessen, um überhaupt noch etwas zu überprüfen, bzw.

Wenn da im Block im Keller 100 Ovalleuchten anzubringen und anzuklemmen sind, darf die Aktion maximal 500,-€ + kosten, inkl. Leuchten und Leuchtmittel. Der Auftrag geht an einem Suppie mit billig eingekauften Leihies. Die Zeitvorgaben sind denklich knapp. da kommen denn die 1,50€ Chinakracher ran, die Löcher bohrt einer mit einer Schalblone vor - Wasserwaage ranhalten kostet zuviel Zeit - und zwei montieren die Leuchten und bl und br kommt so rein wie sie gerade liegen. Mit Glück wird der viel zu kurze Silikonschlauch von 4cm noch rübergeschoben, kostet aber 1min Zeit pro Leuchte, also ~2h für alle. Und dass ist nicht mehr drinnen, es geht ja auch ohne und wenn die Leuchten nicht gerade hängen, interessiert es dem Bauträger nicht.

Also immer dran denken: "Der Fisch fängt vom Kopf her an zu stinken". Wer nichts ausgeben will / kann, der bekommt auch nichts vernünftiges!

mfG
 
sko schrieb:
Und selbst das sollte einen Fachman nicht davon abhalten, nach dem Anklemmen mal zu prüfen und danach ggf. die Anschlüsse noch mal zu tauschen!
Wenn du eine neue Leuchte anklemmst: br an br und bl an bl und stellst dann beim Prüfen fest, dass der L nicht am Fußkontakt anliegt, baust du dann die Leuchte auseinander (ist manchmal nicht mal möglich) und klemmst die Fassung um (Eingriff in ein Betriebsmittel)?
Oder klemmst du deine Anschlüsse um?
br an bl und bl an br? :roll:
 
Ach Arno, du hast mal wieder nix begriffen.
Nicht ich jammere, sondern die, die meinen für 'möglichst wenig' eine Vernünftige Leistung zu bekommen. Funktioniert aber nicht!

Wer nur bereit ist 5,-€ für ein Mittagessen auszugeben, kann sich ein Döner holen, aber kein Dreigänge-Menü mit Getränk und Bedienung.
Also erst nachdenken, dann schreiben. Aber vielleicht bekommt dir die dünne Bergluft im Grenzgebiet zwischen BY und AT ja nicht.

mfG
 
Wenn einer jammert bist es immer nur Du selber.

Hast Du irgendwo was gelesen um wieviel Geld es ging?

Übrigens an "goon" gerichtet, bitte wo steht das, dass man zum Wechseln einer banalen Glühlampe/Leuchtkörper eine Fachkraft, dazu schon beauftragen muss?
 
Der Versicherungsnehmer hat sowohl beim
Neubau von Elektroanlagen als auch bei allen
Umbau,- und Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen.
Öhö, also Wechsel eines Leuchtmittels ist für dich allen ernstes Umbau oder Instandhaltung einer "elektrischen Anlage" oder "Geräts". Interessant.

Grüße
Thomas
 
Unter Anlage u. Geräte, steht aber nirgendwo dass man einen "Leuchtkörper" im "ausgeschaltenen" Zustand an einem Lüster, nicht selber austauschen darf.
 
goon schrieb:
Im gleichen Dokument steht in der Überschrift: "Die vorliegende Publikation ist unverbindlich".
 
Ja aber das es sich um den Verband der Versicherer handelt, kann man sich ja schon vorstellen das sich im Schadensfall eine Versicherung darauf beruft.

Kann ja gut sein, das wie in diesem Thread die Phase an die Fassung gelegt wird und ein unbedarfter beim wechsel des Leuchtmittels daran fasst.

Dann könnte die Versicherung ja sagen das eine Fachkraft gewusst hätte wie dieser Unfall hätte verhütet werden können und somit die Zahlung verweigert.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Richtline für Anschluss von Glühlampenfassungen?
Zurück
Oben