Nunja erst mal sind Kamine und die Feuerstätten nicht so komplex wie elektrische Anlagen und zweitens gibt es da durchaus Unterschiede.
Stimmt, aber ein Kaminbrand ist halt auch nur ein Brand. Und Komplexität sehe ich der Installation eines Einfamilienhauses auch nicht per se.
Bei meiner Brennwert Gas Heizung kommt der Feger nur alle 2 Jahre und misst, bei der vorherigen Öl Heizung jährlich und bei Holz muß er auch noch kehren.
Öhm...bitte richtig lesen...
Feuerstättenschau...hat mit dem von dir geschriebenen nix zu tun ^^
Ein wenig Hirn muß ein Elektriker eben mitbringen, dem Kunden gegenüber bringt allerdings eine zeitliche Festlegung in der VDE auch nichts, da er die erst mal nicht zur Hand hat.
Du weichst meiner Frage aus. Wer hätte Recht, ich mit den 15 oder du mit den 4 Jahren, beides fachliche Aussagen eines Fachbetriebs (also in diesem fiktiven Bezug)? Wem soll der Kunde eher "trauen"? Das hat nix mit "Hirn haben" oder "Gutsherrenart" zu tun.
Klar kann die VDE, wie auch in allen anderen Bereichen, Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen und eine zeitliche Pflicht quasi "einführen". Macht sie ja im Prinzip auch mit dem Status "aaRdT" auch, ohne das diese frei zugänglich wären. Die VDE könnte, wenn es das Gefahrenpotential hergib, doch problemlos eine Überprüfungspflicht nach x-Jahren seit der Inbetriebnahme und zu Nachprüfungen alle Y-Jahre einen Passus in die entsprechenden Gesetze/Verordnungen einbringen. Ein Beispiel hierfür ist doch der Überspannungsschutz im Zählerschrank oder der Versuch mit dem AFDD (der vorerst zum Glück gescheitert ist). Bitte jetzt auch nicht mit Besitzstandswahrung oder so kommen, das Thema ist seit der Sanierungspflicht bei Fassaden und Dächern eh vom Tisch.
Aber der Kunde kann sich die DGUV-V3 anschauen und den Handwerker mal fragen, wenn dieser von den Empfehlungen abweicht, warum er das macht.
Auch wenn die DGUV nur für Arbeitsstätten gilt ist diese durchaus ein Anhaltspunkt für privat genutzte Anlagen.
Die Aussage ist Käse, und das weisst du auch.
Der technische Laie fragt den Fachbetrieb wenn er eine technische Frage hat (oder irgendein Internetforum
), und dein Ansatzpunkt wäre das genau dieser Kunde sich mit dem Thema Arbeitstättenrichtlinien, Gefährdungsbeurteilungen etc. auseinander setzt, um dann den Fachbetrieb zu fragen warum er was nicht so macht wie er es macht könnte/sollte?
Abgesehen davon, wenn der Kunde den Fachbetrieb sowas fragt, dann sagt dieser mit SIcherheit "...das ist nicht für den privaten Hausherr/-frau, sondern für Arbeitstätten...". Was hat der Kunde dadurch gewonnen?
Behandlung von Anlagen nach älterem Normstand wird in der VDE eigentlich gar nicht behandelt, mit dem Satz "Entspricht den zum Erstellungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinen" ist die Norm fertig damit.
Richtig, was die "Zulassung" ansich betrifft, falsch was die Aussagen betrifft das die Behandlung von Altanlagen betrifft. Ein Punkt, der immer wieder gerne von dir hervorgehoben wird, ist doch die Anpassung an aktuelle Begebenheiten, sprich die Ertüchtigung von elektrischen Anlagen, damit die heutigen Geräte verwendet werden können. Das heisst aber (fast) immer das Änderungen an der bestehenden elektrischen Anlage erfolgen müssen. Bei diesen Änderungen, und das ist hoffendlich unstrittig, fordert nicht nur die VDE das nach aktueller Normenlage errichtet werden muss.
Praktischen Beispiel, Austausch alter Leitungsschutzschalter im Unterverteiler einer Wohnung.
Oftmals, durch den geringeren Schienenabstand bedingt, oder einfach durch die Tatsache das überhaupt keine Hutschienen vorhanden sind (DIAZED und Co.) ist dies nicht ohne den Tausch der kompletten UV möglich. Folglich heisst das, Verteiler auf aktuellen Normenstand, und...Vorsicht persönliche Meinung...eigendlich auch die Ertüchtigung der nachfolgenden Installation. Zweiadrige Leitungen, Schaltungen mit allen Farben des Regenbogen, einmal neu.
2. Beispiel Unterverteiler in Garage für Wallbox
Das hat oftmals zur Folge, dass die Zählerstelle hierfür nicht mehr geeignet ist. Folglich wird diese, wie auch die neue Unterverteilung nach aktuellen Normenstand errichtet. Der Rest des Hauses aber...und wieder Vorsicht persönliche Meinung...eben nicht.
Ja, man kann allgemein definieren wann elektrische Anlagen in privater Hand zu überprüfen sind, das passiert in ganz vielen anderen Bereichen ebenso. Ob das Feuerstättenschau oder auch die Fahrzeug-Hauptuntersuchung ist, feste zeitliche Intervalle. Jährliche oder kilometerabhängige Inspektionen zur Erhaltung von Gewährleistung/Garanie des Hersteller oder für die Erfüllung privatrechtlicher Verträge (Leasing), millionenfach praktiziert.
Vielleicht aber, und das ist eine steile These, ist das mit den gefährlichen alten bösen Anlagen doch nicht so gefährlich wie immer gepredigt wird. Vielleicht sollten die Hersteller von Schalter und Steckdosen ein Ablaufdatum nach Einbau für ihre Produkte definieren, oder Hersteller von Leitungsschutzschaltern.
Vielleicht sollte man aber, und das gerade im Elektrobereich, endlich mal damit aufhören Lösungen anzubieten, für die es noch keine Probleme gibt.
Nochmals, wir reden hier immer noch von elektrischen Anlagen in privaten Händen. Gewerbe und Vermietung stehen auf einem ganz anderen Level, da "muss" schon heute wesendlich mehr gemacht werden. Wird auch, oder besser gesagt wird eher nicht, nämlich genau durch die Fachbetriebe die auch mitunter du immer als die Sperrspitze des Elektrohandwerk ansiehst. Die mit "Hirn", die (zertifizierten) Innungsbetriebe, die Spezialisten....die solche Arbeiten abliefern, die gerade hier im Forum gerne und ausgiebig zerrissen werden.
Nicht falsch verstehen, es gibt da draussen auch sehr viele Betriebe die 1a Arbeit abliefern, die noch ausBILDEN und nicht ausNUTZEN, mit Fachkräften die wesendlich mehr drauf haben als so manch ein "Sesselpupser" denkt zu Wissen.
so, wiedermal ewiger Text...