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bauworsch
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Guten Abend in die Runde,
ich darf mich an die anwesenden Fachleute mit einer Frage wenden, die mich nun schon seit Tagen beschäftigt.
Es geht um einen Elektriker, der auf der Grundlage einer Elektrowerkplanung einen Pauschalvertrag für Rohinstallation mit meinen Bauherren hat. Damit denke ich sind alle Leistungen die zur Herstellung der Rohinstallation erforderlich sind, abgedeckt.
Soweit so gut. Bauherren haben natürlich immer Sonderwünsche :roll:
Ich habe jetzt eine Liste hier, in der neben Dosenbohrungen auch Wandbohrungen und Deckenbohrungen aufgeführt sind. Das irritiert mich nun ein wenig. Wie kalkuliert Ihr, bzw. was ist üblich oder sogar ggfs. geregelt? Ist mit dem Verlegepreis je Laufmeter z.B. eines NYM 5x1,5² alles abgegolten, was man braucht, um die Leitung von der Einbaustelle zum Verteiler zu bekommen ( wir setzen mal Installationsschächte voraus ? Oder muss ich z.B. bei einer Lampenleitung in der Decke rechnen einmal Loch in Decke, Leitung, ggfs. weil eine Wand "im Weg" ist Loch in Wand?
Über alles was in der Werkplanung drin war mach ich mir keine Sorgen, weil mit Pauschale abgedeckt, wie sieht das bei Zusaätzen aus? Rechnet man das wirklich so?
Bei Steckdosen, o.k. Schlitz fräsen ist klar, Leitung ist klar, ggfs. Lehrrohr, dann geht es weiter mit der Dose, nach VOB/C 18382 sind Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten für den Einbau von Unterputz-, Schalter- und Abzweigdosen Nebenleistungen. Da gibt es dann wohl als Vergütung nur das Eingipsen der Dose?
Es geht mir wirklich nicht darum, dem Elex zustehende Vergütungen zu kappen, allerdings soll er auch nicht mehr bekommen, als ihm zusteht.
Und ich finde netto € 8,81 für ein Löchlein in der Decke für eine Mantelleitung und € 5,56 für einmal durch die Wand bohren sind recht hastig.
Für Eure Meinungen und sonstigen Hinweis bin ich dankbar.
Viele Grüße
ich darf mich an die anwesenden Fachleute mit einer Frage wenden, die mich nun schon seit Tagen beschäftigt.
Es geht um einen Elektriker, der auf der Grundlage einer Elektrowerkplanung einen Pauschalvertrag für Rohinstallation mit meinen Bauherren hat. Damit denke ich sind alle Leistungen die zur Herstellung der Rohinstallation erforderlich sind, abgedeckt.
Soweit so gut. Bauherren haben natürlich immer Sonderwünsche :roll:
Ich habe jetzt eine Liste hier, in der neben Dosenbohrungen auch Wandbohrungen und Deckenbohrungen aufgeführt sind. Das irritiert mich nun ein wenig. Wie kalkuliert Ihr, bzw. was ist üblich oder sogar ggfs. geregelt? Ist mit dem Verlegepreis je Laufmeter z.B. eines NYM 5x1,5² alles abgegolten, was man braucht, um die Leitung von der Einbaustelle zum Verteiler zu bekommen ( wir setzen mal Installationsschächte voraus ? Oder muss ich z.B. bei einer Lampenleitung in der Decke rechnen einmal Loch in Decke, Leitung, ggfs. weil eine Wand "im Weg" ist Loch in Wand?
Über alles was in der Werkplanung drin war mach ich mir keine Sorgen, weil mit Pauschale abgedeckt, wie sieht das bei Zusaätzen aus? Rechnet man das wirklich so?
Bei Steckdosen, o.k. Schlitz fräsen ist klar, Leitung ist klar, ggfs. Lehrrohr, dann geht es weiter mit der Dose, nach VOB/C 18382 sind Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten für den Einbau von Unterputz-, Schalter- und Abzweigdosen Nebenleistungen. Da gibt es dann wohl als Vergütung nur das Eingipsen der Dose?
Es geht mir wirklich nicht darum, dem Elex zustehende Vergütungen zu kappen, allerdings soll er auch nicht mehr bekommen, als ihm zusteht.
Und ich finde netto € 8,81 für ein Löchlein in der Decke für eine Mantelleitung und € 5,56 für einmal durch die Wand bohren sind recht hastig.
Für Eure Meinungen und sonstigen Hinweis bin ich dankbar.
Viele Grüße