Rollgitertor Aufrollschutz durch Zugseile / Lichtschranken

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Der Hausmeister

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Hallo zusammen,

bei einem Rollgittertor befinden sich innen und Außen im oberen bereich je ein horizontal gespanntes Seil, welches verhindern soll, das man "aufgerollt" wird, in dem es abschaltet, sobald an dem Seil gezogen wird, was z.B. geschieht wenn jemand seine Arme durch das Gittertor steckt und dann an die Seile kommt.

Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass das so nichtmehr zulässig sei und dies durch einweglichtschranken Lichtschranken ersetzt werden müsse. Ist das so? Gibts hierzu eine Norm oder Ähnliches?

Danke und Gruß
Christian
 
Wenn diese Einzugssicherungsseile so aufgebaut sind, dass - wenn diese Seile reißen oder erschlaffen - ein weiterer Betrieb der Anlage unterbunden wird, dann kann man sie problemlos weiterbetreiben.

Wenn man aber das Seil abnehmen kann und das Tor fährt weiterhin nach oben, ist Gefahr im Verzug und die Anlage muss stillgelegt werden (bis zur Überarbeitung).

Interresant wäre für dich die Maschinenrichtlinie (viel Spaß - viel, viel Lesestoff). Die wohl einschlägigste Vorschrift für Toranlagen ist die BGR232, auch wenn diese recht allgemein gehalten ist.

Wenn du spezifischere Normen benötigst, musst du ein wenig eingrenzen.
 
Um nochmal auf die Materie zurückzukommen: Generell ist deine Einzugssicherung nicht zu beanstanden - wenn sie ohne Schaden und mit Selbstüberwachung ausgestattet ist. Der Ehrlichkeit halber sei aber auch erwähnt: "State of the Art" ist das Ding nicht mehr.

Kannst du nähere Angaben zu dem Tor machen? Jahr der Inbetriebnahme, Hersteller, Maße, Zweck oder so?
 
Vielen Dank für deine Antwort!

Zuerst einmal, das Tor wurde bereits umgerüstet, da es mit der Ausführenden Fa. jedoch Disskusionsbedarf gab und noch gibt, wollte ich vorher nochmal sichergehen, dass die Umrüstung nicht nur sinvoll sondern auch wirklich nötig gewesen ist.

Da es so ist wie du bereits vermutet hast, wenn das Seil durchtrennt würde, wäre die Schutzfunktion nichtmehr gegeben, sehe ich ein, dass es unabhängig von einer Vorschrift sinn macht, dies zu ändern.

Ich kann es im Nachhinein zwar nichtmehr feststellen, ich gehe aber nicht davon aus, dass die Schalter an den Enden der Seile 3 Positionen hatten, Seil frei, Seil gespannt und Seil ab, sondern lediglich die ersten 2.

Das die Umrüstung aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich war leuchtet ein!

der Hausmeister
 
Hat man dir Einweg-Lichtschranken [Sender/Empfänger] eingebaut oder ein System mit Reflektor?
 
Einweglichtschranken, da mit Reflektor lt. der Fa. nicht zulässig, richtig?

Der Aufrollschutz ist mit Einweglichtschranken umgesetzt worden, unten auf ca. 50cm sitzt eine Lichtschranke mit Reflektor, zum Schutz bei der Abwärtsfahrt des Tores.
 
Der Hausmeister schrieb:
Einweglichtschranken, da mit Reflektor lt. der Fa. nicht zulässig, richtig?

Glatt gelogen oder Schutzbehauptung aus purer Ahnungslosigkeit. KEINE Vorschrift trennt in Reflektor- oder Einweglichtschranke. Das ist blanker Unsinn.

Machen wir einen kleinen Ausflug:
Die BGR 232 spricht von "Lichtsender- und empfänger". Darunter fallen auch Lichtschranken mit Reflektor - jene lenken den Lichtstrahl nur über einen Reflektor um, ansonsten ist das das Gleiche. Eine Unzulässigkeit der Lichtstrahlumlenkung kennt die BGR 232 nicht.
Die DIN EN 12 453 kennt Lichtschranken und Lichtgitter und stellt spezifische Anforderungen an diese Systeme. Einen speziellen Aufbau der Technik fordert sie aber nicht.

Zur Ehrenrettung sei aber erwähnt:
Eine Sicherheitseinrichtung, die eine Haupt- oder Nebenschließkante absichert, muss einen Prüfkörper von Ø 50mm erkennen (Rohr, Zylinder oder ähnliches).
Reflektorlichtschranken vermögen das bei zu großem Abstand zwischen Sender und Reflektor nicht immer.

Wenn deine Torbuben also den Befund "geht nicht" erlangt haben oder sie das Risiko nicht tragen wollen, ist es in Ordnung zu sagen "Wir machen eine Einweglichtschranke rein, da sind wir auf der sicheren Seite".
Großer Vorteil der Einweglichtschranke: Sie ist gegenüber Beschlag (Nebel) weniger anfällig. Reflektorlichtschranken geben da oft schon sehr früh auf und dann liegt die Anlage still, bis sich jemand bemüht fühlt, einmal über den Reflektor zu wischen.

Der Einweglichtschranke sollte man daher immer den Vorzug geben. Sie sind zuverlässiger und kosten das gleiche Geld, wie die Reflektormodelle. Allerdings ist der Verkabelungsaufwand größer. Nur, wo dieser Aufwand zu groß ist, würde ich noch Reflektorlichtschranken verwenden.

Der Aufrollschutz ist mit Einweglichtschranken umgesetzt worden, unten auf ca. 50cm sitzt eine Lichtschranke mit Reflektor, zum Schutz bei der Abwärtsfahrt des Tores.
Das ist Top!
Wenn du eine Durchfahrtlichtschranke verbaut hast, nehme ich an, dass das Tor automatisch zuläuft.

Frage:
Wie ist die Hauptschließkante (Die Kante des Rollgitters, die den Abschluß mit dem Boden herstellt) abgesichert? Sicherheitskontaktleiste? OSE? Voreilende (mitfahrende) Lichtschranke? Druckwellensensor? Kraftbegrenzung?
 
Korrekt, das Tor läuft automatisch zu.

Unten am Tor befindet sich eine Gummileiste, die wenn Sie eingedrückt wird das Tor sofort Stoppt, ich nehme an sowas nennt sich Sicherheitsleiste?
 
Der Hausmeister schrieb:
Unten am Tor befindet sich eine Gummileiste, die wenn Sie eingedrückt wird das Tor sofort Stoppt, ich nehme an sowas nennt sich Sicherheitsleiste?

Joa, diese Gummileisten sind in zwei Varianten üblich:
  • Entweder als Sicherheitskontaktleiste, die bei Betätigung auf "Durchgang" schaltet und - als Überwachung - am Ende einen Widerstand verbaut hat (üblicherweise 8,2 kOhm).
    • Funktioniert ganz ordentlich, bei mäßigem Kraftaufwand. Ist aber anfällig gegenüber Schnee und eindringendem Wasser. Streusalz "wütet" gerne in diesen Leisten. Dafür sind sie preislich sehr attraktiv.
  • Oder als OSE-Leiste. Dann ist in deiner Gummileiste ein Schlauch integriert, an dessen Enden ein Lichtsender und -empfänger sitzen.
    • Das ist gehobener Standard. Ganz feine Technik, an der man lange Freude hat. Muss man aber auch etwa 30% [Hausnummer!] mehr auf den Tisch legen

Also zumindest der Konzeption nach ist dein Tor regelkonform abgesichert. Das ist schon mal gut.
 
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