Sanierung der Elektroinstallation 08.2006, kein FI ???

Diskutiere Sanierung der Elektroinstallation 08.2006, kein FI ??? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo. Ich habe im August letzten Jahres die Elektroinstallation in unseren Altbau durch einen Meisterbetrieb komplett sanieren lassen.(siehe...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

Snoopydododo

Guest
Hallo.

Ich habe im August letzten Jahres die Elektroinstallation in unseren Altbau durch einen Meisterbetrieb komplett sanieren lassen.(siehe http://www.my-hammer.de/showAuction.php?auctionID=90464

Nach der Sanierung stellte sich heraus das der Elektriker (Meister) unter anderen gelb/grün als Leiter benutzte, keinen FI verbaute (ich fand dies gestern heraus als ich bei der Sanierung meines Bades durch einen Unfall ne weile an der Leitung hing ohne das ne Sicherung kam, als ich jemanden kommen lies der sich mit soetwas auskennt ((R u. F. Techniker))teilte mir dieser mit das kein FI vorhanden ist) und viele weitere Haarstreubende Fehler hinterließ, die Liste würde hier den Rahmen sprengen denke ich.Wenn ich den Mann versuche zu kontaktieren, was ich seit Oktober vergangenen Jahres versuche legt er einfach auf, auf Einschreiben reagiert er nicht. Ich habe schon länger versucht bei der Innung Gehör zu finden aber diese teilte mir mit das er seine GmbH aufgegeben hätte und sich am gleichen Tag als Einzelunternehmer wieder angemeldet hat und man da nichts tun könnte.

Da sich aber jetzt auch noch herausstellte das kein FI vorhanden ist ,was ich ja schmerzhaft herausfinden durfte, und wir 2 kleine Kinder im Haus haben bzw. meine Frau mit dem 3. hochschwanger, möchte ich hier in diesen Forum gern erfragen was ich nun noch tun kann oder ob dies alles mit rechten Dingen zugeht und ich obwohl ich mir extra einen Meisterbetrieb gesucht habe auf deiser katastrophalen Installation sitzenbleibe.
 
Nach dem, was Du schreibst, ist das zweifelsfrei absolut unsachgemäße Arbeit.
Lebensgefährdend noch dazu.

Die Verwendung der grün-gelben Ader als Leiter ist definitiv unzulässig und wenigstens das Bad hätte einen Fehlerstromschutz benötigt, da wesentliche Teile der Installation erneuert wurden und das einer Neuerrichtung gleichkommt.

Weiterhin betrachte ich das als grobe Fahrlässigkeit, für die nicht unbedingt nur die Firma (aufgegebene GmbH) haftet, sondern die ausführende/verantwortliche Person.
Auch als GmbH-Geschäftsführer (ob ehemalig oder nicht) ist man unter entsprechenden Voraussetzungen persönlich und damit auch länger haftbar.

Diese Aussage der Innung kannst Du in dem Fall sicher ignorieren.
Die meinen damit nur, dass sie nichts tun können (wollen?).

Dein weiteres Vorgehen sollte sein:

Wenn Du gestern eine Weile an der Leitung hingst:
Unbedingt erst einmal zum Arzt und zwar sofort!
Spätfolgen sind nicht auszuschließen, Lebensgefahr kann auch mehrere Tage danach noch bestehen.
Die Tatsache, dass Du den Moment überlebt hast, muss nichts heißen.
Erst wenn der (Fach)Mediziner grünes Licht gibt, ist es überstanden!
Dann erst...
Rechtschutz-Versicherung informieren, falls vorhanden. Den Fall mit denen vorbesprechen wg. Deckungszusage.
Danach einen geeigneten(!) Anwalt suchen, der Facherfahrung mit technischen Gutachten in dem Bereich hat. Evtl. hat Deine RS-Versicherung die Möglichkeit, Dir einen zu benennen. Manche nennen Dir ausgemachte Spezialisten für solche Fälle in der Nähe.
Weiter geht es dann zum vereidigten Sachverständigen, ein Gutachten erstellen lassen (das auch vorher mit Rechtsschutzvers. abklären).

So etwas kann und darf man nicht durchgehen lassen.
Vor allem, da dieselbe Person offenbar weiter in der Branche tätig ist.

Dass der Mangel bzw. die ganzen Mängel unverzüglich zu beseitigen ist/sind, ist keine Frage.
Dass man das nicht ausgerechnet den machen lässt, der das auf dem Gewissen hat, ist selberklärend.
Lass das auf jeden Fall machen (das Gutachten wäre ein Ausgangspunkt für den Auftrag) - egal ob Du den Verursacher dafür am Ende wirklich haftbar machen kannst.

Das sind Probleme, die nicht sein dürften - Auftragsvermittlung über MyHammer oder nicht.
Trotzdem muss man sich immer auch Gedanken darüber machen, wer dort am Ende aus welchem Grund der günstigste Anbieter ist.
Jedermann/-frau kann zwar über solche Plattformen "Ausschreiben", aber nur die wenigsten Privat-Anbieter sind in der Lage Ausführung und Angebot auf sachgemäße Leistung zu prüfen.
Das Risiko, einem "Meister" aufzusitzen, der aufgrund bisheriger Leistungen nicht mit Aufträgen überhäuft wird, ist immer gegeben.
Bewährt hat sich, direkt in der Nachbarschaft zu schauen - denn die Leute begegnen einem immer wieder mal und müssen einem auch morgen noch ins Gesicht schauen können.
 
Hi,

also erstmal ist das natürlich eine mittelgroße Katastrophe, dass fürs Bad kein FI eingebaut wurde, der gn/ge als Leiter benutzt wurde usw.

Wie 413xx schon richtig gesagt hat, kann dieser Zustand nicht geduldet werden.

Wenn der dann jetzt auch noch den Kontakt verweigert bleibt leider nur der Gang zum Anwalt.
Wenn du neine Rechtsschutzversicherung hast dann kannst du alles so machen wie 413xx beschrieben hat. aber wenn nicht,dann kommen dir natürlich erstmal Kosten zu. Mit einer hohen Warscheinlichkeit, kriegst du die dann aber wieder rein,wenn das ganze vor Gericht gehen sollte.
Denn wenn wirklich alles so ist wie beschrieben,dann
wird jeder Gutachter ein dementsprechendes Gutachten erstellen.

Anfangen kannst duja schonmal mit einer negativen Bewertung bei My - Hammer. Das wird ihm nicht gefallen,da es andere Kunden abschreckt.

wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.

Ach ja, viel Geduld ist eine wichtige Vorraussetzung.


gruß,
techniker28
 
Unsachgemäße Installation

Das ist ja haarsträubend was der Elektriker sich da
geleistet hat.
Versuche doch mal über das E-WERK, daß jemand die Anlage überprüft, bei uns hatten sie immer entsprechende Prüfer bzw. Sachverständige.

Dem gehört auf jeden Fall die Zulassung entzogen
und da ist das E-Werk und die Innung zuständig
bevor noch was passiert.
Denn der installiert ja überall so.
 
auf jedenfall .. Handwerkskammer - Verbraucherschutz - Anwalt - E-Werke - Gewerbeaufsichtamt darüber informieren ....
und natürlich egal wie Regress fordern ..

MfG de Urian ..
 
Hallo Danke für die Antworten

Mit der Handwerkskammer habe ich gesprochen bzw. geschrieben die können nach Ihrer Aussage gar nichts machen da betreffender "Meister" die GmbH am 21.10.2006 abgemeldet und sich am gleichen Tage als Einzelunternehmer wieder angemeldet hat, er hat zwar nach dem 21.10. weiterhin bei mir gearbeitet also den Auftrag aus der bereits gelöschten GmbH übernommen, was ich aber nicht beweisen kann da ich trotz mehrmaliger Aufforderung nie eine Rechnung über die geleisteten Arbeiten erhalten habe. Beim Energiedienstleister war ich auch,dem scheint das vollkommen egal zu sein, der nimmt mir so nur die Anlage nicht ab was für mich eine Katastrophe darstellt.
Mein Anwalt meinte nur das ein von mir bestelleter Gutachter nichts bringt(anfechtbar) es müsste ein vom Gericht bestellter sein, nur kann ich im Moment nicht warten bis das Gericht beschließt mir einen Gutachter zu schicken, da wir im Moment keinerlei Heißwasser im Haus haben (ausser Wasserkocher was aber nicht wirklich alternativ ist), denn bei der jetzt vor 2 Wochen begonnenen Neusanierung des Bades kam der von dem Elektriker vorbereitete Durchlauferhitzer(Kabel lag, Sicherungen im Kasten schon eingerichtet) dran wobei sich heraustellte das dieser nie funktionieren kann, da er nur 220V aus dem Hausnetz bekommt, was gar nicht anders möglich ist denn der Tagstromzähler hat nur 2 Phasen, da ich mich damit aber vorher nie beschäftigt habe, deswegen stellte ich ja auch einen Meisterbetrieb an, hatte ich davon keinerlei Kenntniss. Nun ist es so das das alte Trinkwassersystem komplett ab ist und ein nicht funktioneller Durchlauferhitzer eingebunden ist, TOLL.Da ich 2 Kinder und eine hochschwangere Frau im Haus habe muss dieses fiasko so schnell wie möglich ein Ende finden.
Bei My-Hammer habe ich auch schon vor längerer Zeit versucht Gehör zu finden, man erklärte mir aber nur das ich den Menschen ja schlecht bewerten könne, mehr könnte da Ihrerseits nicht gemacht werden, da er bei denen munter weiter Geschäfte macht kann ich mir vorstellen wie die zu dem Thema stehen)
Mein nächster Gedanke wäre dann dadurch das ich vergangene Woche an einer ungeschützten Leitung hing, eine Strafanzeige bei der Polizei, ob diese aber überhaupt angenommen bzw. weiterverfolgt wird muss ich noch herausfinden.
Falls einer von euch noch eine Idee hat was ich machen könnte dann immer nur heraus damit, bin für jede Hilfe dankbar...
 
Tja, My-Hammer.de - da ist der Hammer bzw. der Name das Programm :lol:
Auch wenn dieses angerichtete Unheil sehr bedauerlich ist, aber irgendwie empfinde ich das als die gerechte Strafe für das Preisdumping der Kunden. Dank "My-Hammer" habe ich schon einige Aufträge nicht bekommen, weil andere viel billiger arbeiten. Wenn das überall auf diesem Qualitätsniveau passiert - und dessen bin ich mir ziehmlich sicher - dann gute Nacht.

Gruß,

Martin
 
Hallo,

Snoopydododo schrieb:
Mein nächster Gedanke wäre dann dadurch das ich vergangene Woche an einer ungeschützten Leitung hing, eine Strafanzeige bei der Polizei, ob diese aber überhaupt angenommen bzw. weiterverfolgt wird muss ich noch herausfinden.

also das würde ich auf jedan fall machen. Meiner meinung nach muss der Inhaber der GmbH auch nach derer Schließung weiterhin haften immerhin sind hier ernsthafte PErsonenschäden zu erwarten (was hoffentlich NIEMALS eintreten wird).

Also ich würde auf jeden fall Strafanzeige stellen und dementsprechend versuchen mit einem Anwalt weitere Schritte einzuleiten. Leider darf an der Installation, bis zum Gerichtiglichen Gutachten, nix verändert werden.

Mfg MArcell
 
Hallo,

dem kann ich mich ur anschliessen.



Ist es eigentlich verboten, hier den Namen des "Täters" zu nennen?

MfG
 
Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wäre die erste Tat... nachdem Du im Krankenhaus warst!

Dann evtl. den Anwalt wechseln.
Deiner hat zwar recht, dass ein gerichtlich bestellter Gutachter wichtig ist, aber darauf muss man nicht wochenlang warten, wenn man bei Gericht die Dringlichkeit(!) glaubhaft darlegen kann - was kein Problem sein dürfte.
Die Geschäftsstelle des für Dich zuständigen Gerichts kann Dir auch helfen, wenn Dein Anwalt das nicht hinbekommt.
Wer als Gutachter bei Gericht für so etwas in Frage kommt, ist dort bekannt.
Hier in der Region haben Richter in einigen Städten sogar ganz persönlich Sprechstunden ... es gibt immer einen schnellen Weg und einen, der auf Abwarten beruht.

Das müsste Dein Anwalt eigentlich auch wissen.
Wie ich schon zu Anfang meinte, ist ein auf solche Fälle spezialisierter Anwalt dringend zu empfehlen.
Dieser hätte Dir dann auch mitgeteilt, dass es die Möglichkeit einer Eilentscheidung bei Gericht gibt, wenn ein Zustand noch vor irgendwelchen Arbeiten festzustellen ist, der gleichzeitig aber wegen der damit verbundenen Gefahr für Leib und Leben umgehend abgestellt werden muss.

Kümmere Dich!
Rede vielleicht auch mal mit dem Rechtspfleger des für Dich zuständigen (Amts)Gerichts, der kann Dir ganz sicher sagen, wofür Dein Anwalt (sorry, sehe ich so) zu blöd war.
Frag bei der Anwaltskammer, wer als Fachanwalt dafür in Frage kommt.
Normalerweise empfehlen die nicht, um keinen zu bevorzugen.
Aber... wenn Du den Fall eindrucksvoll genug schilderst, helfen die Dir doch, da bin ich sicher!

Die Handwerkskammer muss solchen Dingen eigentlich nachgehen. Speziell, wenn diese Person weiter in dem Gewerbe tätig ist.
Es ist nicht wichtig, dass Du Tag und Uhrzeit beweisen kannst. Im Zweifel reicht Deine Aussage. Du konntest ja nicht wissen, dass Du es minutiös festhalten musst, um später etwas beweisen zu können.
Diese Person hat bei Dir gearbeitet, basta.
Als was und mit welcher Firma, hat Dir (und Deinem Anwalt) gefälligst total egal zu sein.

Die Strafanzeige richtest Du gegen die Person, nicht gegen die Firma und fertig!
Am besten gleichzeitig mit der Strafanzeige wegen Körperverletzung auch noch eine Betrugsanzeige verbinden, denn diese Person hat Dich mit der abgelieferten Arbeit im Vergleich zum Auftrag betrogen.

Du hättest vermutlich inzwischen einen Zähler mit drei Phasen, wenn Dein EVU die Anlage akzeptieren und den Drehstromzähler installieren würde.

Dass Dein EVU nichts machen kann, ist unglaublich.
Ruf dort an und verlange die Person, die die Konzessionen vergibt.
Der muss(!) darauf reagieren.
Wenn nicht, beantrage ich da auch hier mal ne Konzession - denn ich liefere so einen Murks gewiss nicht ab.

Neee, ich kann kaum tippen, weil ich immer nur den Kopf schütteln muss, was Euch passiert ist. Unglaublich!

Eigentlich ist das ein Fall für "Akte 07 kaputtgeschaltet" oder "SternTV" oder so.
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Ist es eigentlich verboten, hier den Namen des "Täters" zu nennen?

Es ist auf jeden Fall davon abzuraten, den Namen zu veröffentlichen!
Ohne, dass ein Gericht eindeutig etwas entschieden hat, kann das als Verleumdung und Geschäftsschädigung ausgelegt werden und mit etwas "Glück" wird das Opfer vom Täter auch noch verklagt.

Außerdem kann der Forenanbieter dadurch als "Mittäter/Mitstörer" ebenfalls Probleme bekommen

Auch wenn ein Urteil besteht, darf es wegen natürlicher Schutzrechte der be-/verklagten oder verurteilten Person nur so veröffentlicht werden, dass nichts darin direkt auf die beteiligten Parteien hinweist. Namen, Adressen und Tatote sind dann zu schwärzen.

Ein persönliches Gespräch ist etwas anderes, aber auch da muss man aufpassen.


Aber kann man denn z.B. über die Bewertungen bei MyHammer nicht auf frühere oder spätere Auftraggeber der Person zugehen und mal freundlich anfragen, wie es war? Ja, das kann man.

Man kann auch mal zur Zeitung gehen und fragen, ob ein Redakteur daran nicht Interesse hat.
Der kann dann "Klaus M. aus W." schreiben, ohne dass einem etwas passiert.
[edit]
Euer "Naumburger Tagblatt" hat auch Redakteure, die nicht gerade ein Philosphiestudium als Hintergrund haben, wie ich ->hier gerade sehe.
Der Redakteure Klaus-Dieter Kramer macht zwar Region Naumburg und Sport, hat aber ein Maschinenbaustudium - der könnte aufgrund dessen evtl. sachlich korrekt texten. Ist nur so eine Idee, die Sache mal in Schwung zu bringen.
Wenn eine Tageszeitung fragt, warum ein EVU, eine HWK, ... nichts unternehmen, fragt, ob sie nicht wollen oder wirklich nicht können, ... könnte Bewegung reinkommen.
[/edit]
 
413xx schrieb:
Hektik-Elektrik schrieb:
Ist es eigentlich verboten, hier den Namen des "Täters" zu nennen?

Es ist auf jeden Fall davon abzuraten, den Namen zu veröffentlichen!

dem schließe ich mich vorbehaltlos an. In diesem Forum sind schon ab und an solche Anfragen losgetreten worden ohne das der geneigte Poster welcher auch immer meint Antworten zu erstellen genau weiß was wirklich Absprache usw. zur Arbeitsdurchführung war und ist.
Wer sich bei My-Hammer meint Arbeiten ausführen zu lassen trägt sicher auch ein gut teil Eigenschuld.
Einfach mal beim Verbraucherschutz fragen denke mal die raten vor solchen fragwürdigen Leistungen ab.
Für mich gesehen trägt der Kunde auch ein gewissen Teil Eigenverantwortung im Umgang mit Leistungen die in seinem Auftrag ausgeführt werden
 
Naja, Uli, darum beauftragt ein Kunde aber ausdrücklich einen Fachbetrieb.
Damit er sicher sein kann, dass die Arbeit nach allen geltenden Normen, Richtlinien und Gesetzen sorgfältig und gewissenhaft ausgeführt wird - oder?

Ich denke, das war auch Bestandteil der Ausschreibung, die das "Opfer" in dem Fall erstellt hatte.

Ich denke, dass das sicherlich auf solchen Plattformen häufiger und eher zu solchen Vorfällen kommt. Da sind wir uns einig.
Ohne Milch kein Joghurt = Du bekommst, wofür Du bezahlst.
Einige Auftragnehmer aus MyHammer sind dann auch solche, die im realen Leben so gut wie nie einen Auftrag bekommen, weil sie schon im Vorgespräch beweisen, dass sie Murkser sind.
Aber: bei solchen Arbeiten können die wenigsten privaten Auftraggeber vorher etwas riechen oder auch nur ansatzweise fachliche Überwachung aka Aufsichtspflichten wahrnehmen.

Die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung muss ein "eingetragener Fachbetrieb" bieten können.
Egal, wie der Auftrag zustandekommt.
Es gibt genug Betriebe, die mit Hilfe von MyHammer Lücken füllen, Zeiten zwischen Aufträgen so überbrücken, die saubere Arbeit abliefern. Auch für die ist das Geschehene ein Schlag ins Gesicht, oder?
Wofür haben wir hier im Land die so gepriesene "beste Ausbildung weit und breit"?
Wer das zu dem Preis nicht kann, bietet seinen Preis oder läßt es.

Ein "E" mit Blitz auf die Latzhose und los?
Das macht hierzulande noch keinen Fachbetrieb.
Sieht der Kunde aber nicht.

Wenn einzelne dann mal eben während der Zeit das Firmenmäntelchen wechseln, ist das auch niemandem an der Stirn anzusehen.

Grundsätzlich kann einem das genauso bei Auswahl aus den Gelben Seiten passieren.
 
der zwölfte Beitrag zu einer Problematik die sich letztendlich eigentlich mit ein/zwei Meinungsäußerungen erledigt, da ja bekanntlich noch per Internet keine Besichtigung der Anlage erfolgen kann, Fotos sehe ich auch nicht.

"darum beauftragt ein Kunde aber ausdrücklich einen Fachbetrieb"

und da liegt der Hase im Pfeffer (My Hammer usw.)

Mal Ratschlag für Lesende dieses Forums die evt. vorhaben für Elektroleistungen einen Fachbetrieb zu beauftragen:
1. Betriebe aus der näheren Umgebung
2. sich Referenzen vorweisen
3. mal Nachbarn / Bekannte / Arbeitskollegen befragen
mit welchen Firmen sie gute Erfahrungen gemacht haben

naja nun werde ich für mich gesehen dieses Posting
"closed" machen :roll:
 
Ob du das Thema damit für abgeschlossen hälst is mir relativ egal, für mich ist es definitiv nicht abgeschlossen, da ich im Moment und vorraussichtlich für die nächsten 14 Tage kein Warmwasser habe von den restlichen Sicherheitsrisiken ganz zu schweigen,Bilder kannst du übrigens gerne noch und nöcher haben, ich bezweifle aber das du mir aufgrund der gesehenen Bilder weiterhelfen kannst.
Dazu gesagt finde ich das Konzept von My Hammer gar nicht so dumm, ich hatte mir ja auch extra einen Meisterbetrieb ausgesucht der schon seit 1973 existiert, obwohl andere (Altgesellen)Betriebe günstiger waren.Ein Meisterbetrieb macht das schon gescheit dachte ich mir als Laie, der mit soetwas noch nie etwas am Hut hatte, wie könnte ich auch ich bin 26 Jahre alt und habe das Haus vor 2 Jahren geerbt, das ich auf so einen Betrug herreinfalle hätte ich mir nicht träumen lassen. Ich werde jedenfalls ersteinmal den Rat von 413XX befolgen und mir nen gescheiten Anwalt suchen, bzw. die Sache beim Amtsgericht abklopfen und die Strafanzeigen stellen.

Danke 413XX, Techniker28 und den übrigen konstruktiven Postern für die Hilfe und Anteilnahme.
 
413xx schrieb:
Hektik-Elektrik schrieb:
Ist es eigentlich verboten, hier den Namen des "Täters" zu nennen?

Es ist auf jeden Fall davon abzuraten, den Namen zu veröffentlichen!
Ohne, dass ein Gericht eindeutig etwas entschieden hat, kann das als Verleumdung und Geschäftsschädigung ausgelegt werden und mit etwas "Glück" wird das Opfer vom Täter auch noch verklagt.

Außerdem kann der Forenanbieter dadurch als "Mittäter/Mitstörer" ebenfalls Probleme bekommen

Auch wenn ein Urteil besteht, darf es wegen natürlicher Schutzrechte der be-/verklagten oder verurteilten Person nur so veröffentlicht werden, dass nichts darin direkt auf die beteiligten Parteien hinweist. Namen, Adressen und Tatote sind dann zu schwärzen.

Das stimmt so nicht. Eine Verleumdung begeht, wer in ehrverletzender Weise über eine andere Person unwahre Äußerungen tätigt. So lange die Behauptungen den Tatsachen entsprechen, kann also von einer Verleumdung keine Rede sein. Es ist demnach unerheblich, ob der Person, über die man sich so äußert, bereits vor Gericht das nachgewiesen wurde, was man selbst behauptet. Es reicht vielmehr vollkommen aus, wenn man zu gegebener Zeit nachweisen kann, dass die Behauptungen den Tatsachen entsprechen. Man darf im Übrigen auch Personen darauf hinweisen, dass eine andere Person bereits einschlägig vorbestraft ist.

Von einer Veröffentlichung des Namens hier im Forum würde ich trotzdem abraten. Zuerst einmal, weil der Betreiber des Forums selbst nicht überprüfen kann, ob die Vorhaltungen den Tatsachen entsprechen. Zum anderen, weil diese Veröffentlichung zur Diskussion dieses Themas nichts beiträgt.

Grüsse

Marsu
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Sanierung der Elektroinstallation 08.2006, kein FI ???
Zurück
Oben