Octavian1977 schrieb:
Früher wurde ein Blitzschutz erstellt in dem man metallene Teile (z.B. Antenne) mit dem Blitzschutz verbunden hat.
Dies ist heute nicht mehr zulässig.
So rigoros sind weder die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) noch die Blitzschutznorm EN 62305 (DIN VDE 0185-305). Schutz über getrennte Fangeinrichtungen ist überaus sinnvoll, aber nur eine Empfehlung.
Isolierter Blitzschutz nach dem Stand der Technik für das gesamte Gebäude bietet den besten, getrennte Fangeinrichtungen z. B. für Antennen den zweitbesten Schutz.
Octavian1977 schrieb:
Teile die eine elektrische Verbindung in das Gebäude haben dürfen auf keinen Fall an den Blitzschutz angeschlossen sein. Diese müssen sogar einen zu errechnenden Abstand zur Blitzfangeinrichtung und deren Ableitern haben.
Das gilt z. B. für Lüftungsanlagen aber nicht für Antennen. Ungeprüfte Blitzschutzanlagen unbekannter Funktionstüchtigkeit und Normkonformität sind tabu. Wo die äquivalenten Trennungsabstände nicht einzuhalten sind, weil z. B. eine Solarthermie- oder Fotovoltaikanlage das ganze Dach ausfüllt, MUSS sogar zur Vermeidung von Überschlägen gebrückt werden.
Sowohl Antennendirekterdungen wie auch Installationen getrennter Fangeinrichtungen sind wesentliche Änderungen, wodurch ein "Bestandsschutz" für Ausführungen nach zum Zeitpunkt der Ersterstellung geltender Normen entfällt.
Trotz der damit verbundenen Einkopplung von Teilblitzströmen sind Direkterdungen für Haushaltsantennen gemäß Norm-Beispielbildern ausdrücklich zulässig. In der DIN VDE 0855-300 für Funksende-Empfangsantennen sind Direkterdungen mit Vermaschung der Kabelschirme nach 20 Metern soger der Normalfall.
Octavian1977 schrieb:
Sinn davon ist den Blitz von diesen Geräten fernzuhalten und diese gegen den Einschlag eines Blitzes zu schützen. (Faradayscher Käfig)
Eine Fangstange ergibt einen Schutzraum nach Schutzwinkel- und Blitzkugel-Verfahren, ein Faradayscher Käfig sieht aber schon noch etwas engmaschiger aus.
Octavian1977 schrieb:
Zudem ist die Antenne mit einer Leitung von mindestens 16mm² Kupfer an den PA anzuschließen.
Aber doch nicht bei Antennen in LPZ 0
B! :roll:
Bei Antennenanlagen, die sich in LPZ 0
B getrennter Fangeinrichtungen befinden, müssen der Antennenträger und die Kabelschirme lediglich mit den Querschnitten für zusätzlichen Schutzpotenzilausgleich von min 2,4 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) an der Haupterdungsschiene angeschlossen werden.
Lediglich bei Direkterdung an Blitzschutzanlagen ist seit der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06 innen ein blitzstromtragfähiger PA-Leiter gefordert.
EDIT: Dieser Monsterquerschnitt war lt. Dibkom Kabelnetzhandbuch ein " Irrtum" welcher in der DIN EN 60728-11:2017-10 berichtigt wurde.
Octavian1977 schrieb:
Fazit:
Verbindung mit dem Blitzableiter auf dem Dach entfernen und mit einer 16mm² Leitung auf kürzestem Wege Antenne mit Hauptpotentialausgleichsschiene verbinden. Die PA Leitung muß auch geeigneten Abstand zum Blitzschutz haben.
Gegenfazit:
Dachaufbauten wie Antennen sind in Blitzschutzanlagen möglichst zu integrieren. Am besten werden Antennen nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge geschützt und nicht direkt geerdet. In erdungspflichtigen Fassadenbereichen mit ausreichend isolierenden TA zur Blitzschutzanlage kann das eine Option sein, aber nicht auf dem Dach.