Sat-Anlage erden

Diskutiere Sat-Anlage erden im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich muss morgen einen alten Sat-Spiegel gegen einen neuen tauschen. Der Mast des Spiegels is am Blitzableiter mit 35mm² Alu...
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frichris90

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Hallo Leute,

ich muss morgen einen alten Sat-Spiegel gegen einen neuen tauschen.

Der Mast des Spiegels is am Blitzableiter mit 35mm² Alu geerdet. Ist das zulässig?

Ich könnte problemlos eine 16mm² Erdungsleitung an die HPA legen.


Was soll ich machen?
 
Früher wurde ein Blitzschutz erstellt in dem man metallene Teile (z.B. Antenne) mit dem Blitzschutz verbunden hat.
Dies ist heute nicht mehr zulässig.
Teile die eine elektrische Verbindung in das Gebäude haben dürfen auf keinen Fall an den Blitzschutz angeschlossen sein. Diese müssen sogar einen zu errechnenden Abstand zur Blitzfangeinrichtung und deren Ableitern haben.

Sinn davon ist den Blitz von diesen Geräten fernzuhalten und diese gegen den Einschlag eines Blitzes zu schützen. (Faradayscher Käfig)
Zudem ist die Antenne mit einer Leitung von mindestens 16mm² Kupfer an den PA anzuschließen.

Fazit:

Verbindung mit dem Blitzableiter auf dem Dach entfernen und mit einer 16mm² Leitung auf kürzestem Wege Antenne mit Hauptpotentialausgleichsschiene verbinden. Die PA Leitung muß auch geeigneten Abstand zum Blitzschutz haben.
 
Danke für die blitzschnelle Antwort. Werde alles so machen, wie beschrieben.
 
Octavian1977 schrieb:
Früher wurde ein Blitzschutz erstellt in dem man metallene Teile (z.B. Antenne) mit dem Blitzschutz verbunden hat.
Dies ist heute nicht mehr zulässig.
So rigoros sind weder die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) noch die Blitzschutznorm EN 62305 (DIN VDE 0185-305). Schutz über getrennte Fangeinrichtungen ist überaus sinnvoll, aber nur eine Empfehlung.

Isolierter Blitzschutz nach dem Stand der Technik für das gesamte Gebäude bietet den besten, getrennte Fangeinrichtungen z. B. für Antennen den zweitbesten Schutz.

Octavian1977 schrieb:
Teile die eine elektrische Verbindung in das Gebäude haben dürfen auf keinen Fall an den Blitzschutz angeschlossen sein. Diese müssen sogar einen zu errechnenden Abstand zur Blitzfangeinrichtung und deren Ableitern haben.
Das gilt z. B. für Lüftungsanlagen aber nicht für Antennen. Ungeprüfte Blitzschutzanlagen unbekannter Funktionstüchtigkeit und Normkonformität sind tabu. Wo die äquivalenten Trennungsabstände nicht einzuhalten sind, weil z. B. eine Solarthermie- oder Fotovoltaikanlage das ganze Dach ausfüllt, MUSS sogar zur Vermeidung von Überschlägen gebrückt werden.

Sowohl Antennendirekterdungen wie auch Installationen getrennter Fangeinrichtungen sind wesentliche Änderungen, wodurch ein "Bestandsschutz" für Ausführungen nach zum Zeitpunkt der Ersterstellung geltender Normen entfällt.

Trotz der damit verbundenen Einkopplung von Teilblitzströmen sind Direkterdungen für Haushaltsantennen gemäß Norm-Beispielbildern ausdrücklich zulässig. In der DIN VDE 0855-300 für Funksende-Empfangsantennen sind Direkterdungen mit Vermaschung der Kabelschirme nach 20 Metern soger der Normalfall.

Octavian1977 schrieb:
Sinn davon ist den Blitz von diesen Geräten fernzuhalten und diese gegen den Einschlag eines Blitzes zu schützen. (Faradayscher Käfig)
Eine Fangstange ergibt einen Schutzraum nach Schutzwinkel- und Blitzkugel-Verfahren, ein Faradayscher Käfig sieht aber schon noch etwas engmaschiger aus.

Octavian1977 schrieb:
Zudem ist die Antenne mit einer Leitung von mindestens 16mm² Kupfer an den PA anzuschließen.
Aber doch nicht bei Antennen in LPZ 0B! :roll:

Bei Antennenanlagen, die sich in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen befinden, müssen der Antennenträger und die Kabelschirme lediglich mit den Querschnitten für zusätzlichen Schutzpotenzilausgleich von min 2,4 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) an der Haupterdungsschiene angeschlossen werden.

Lediglich bei Direkterdung an Blitzschutzanlagen ist seit der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06 innen ein blitzstromtragfähiger PA-Leiter gefordert.

EDIT: Dieser Monsterquerschnitt war lt. Dibkom Kabelnetzhandbuch ein " Irrtum" welcher in der DIN EN 60728-11:2017-10 berichtigt wurde.


Octavian1977 schrieb:
Fazit:
Verbindung mit dem Blitzableiter auf dem Dach entfernen und mit einer 16mm² Leitung auf kürzestem Wege Antenne mit Hauptpotentialausgleichsschiene verbinden. Die PA Leitung muß auch geeigneten Abstand zum Blitzschutz haben.
Gegenfazit:
Dachaufbauten wie Antennen sind in Blitzschutzanlagen möglichst zu integrieren. Am besten werden Antennen nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge geschützt und nicht direkt geerdet. In erdungspflichtigen Fassadenbereichen mit ausreichend isolierenden TA zur Blitzschutzanlage kann das eine Option sein, aber nicht auf dem Dach.
 
So würde ich es bei meiner eigenen Anlage auch machen, das ist aber ein Angszuschlag und keine Normforderung!
Antennen oder Fotovoltaikanlagen die sich im Schutzraum von Fangstangen befinden, müssen nur noch in den Potenzialausgleich einbezogen werden.

Nach der VDE 0100-712:2006-06 ist der Potentialausgleich nicht mehr gefortert. Man staunt immer wieder.
 
elektroblitzer schrieb:
Nach der VDE 0100-712:2006-06 ist der Potentialausgleich nicht mehr gefortert. Man staunt immer wieder.
Nach EN 60728-11(6-2011)sind die Schirme, von ins Gebäude ein- oder ausgeführten Kabeln und Leitungen, ohne Wenn und Aber in den PA einzubeziehen. Lediglich die Teilnehmerkabel dürfen auch "temporär" einbezogen werden. Das ist ein sicherheitstechnscher Salto rückwärts in die 70-er Jahre.

Die Hülsen vieler F-Stecker haben keinen Massekontakt, damit ist ein "temporärer" PA garnicht möglich. Das ist noch ein Relikt aus Zeiten, in denen Kabel mit festem Dielektrikum und Einfachschirmung Standard waren und über Erdungsschienen in veralteter Klemmtechnik angeschlossen wurden.
 
elektroblitzer hat folgendes geschrieben:
Nach der VDE 0100-712:2006-06 ist der Potentialausgleich nicht mehr gefortert. Man staunt immer wieder.

Nach EN 60728-11(6-2011) aber immer noch. Allerdings nur noch für die Gehäuse netzgespeister Geräte und der PA der Koaxkabel darf auch "temporär" erfolgen. Das ist ein sicherheitstechnscher Salto rückwärts in die 70-er Jahre.

Die EN 60728-11 muss aber nicht durch den Errichter beachtet werden? Oder liege ich da falsch?
 
elektroblitzer schrieb:
Die EN 60728-11 muss aber nicht durch den Errichter beachtet werden? Oder liege ich da falsch?

Alle Normen stellen -ebenso wie die VDS-Merkblätter- nur eine Empfehlung dar. Die kann jeder Privatmann nach der Devise "Wo kein Kläger, da kein Richter" missachten. Anders sieht es beim beim Werkvertrag nach BGB (Siehe § 633 und § 459) und dessen Haftungsbestimmungen aus, noch mehr wenn die VOB vereinbart ist.

VOB/B § 13 schrieb:
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln.

Grundsätzlich könnte man im Werkvertrag auch eine nicht normkompatible Ausführung vereinbaren. Wer es aber unterlässt seine Bedenken gegen sicherheitsrelevante normwidrige Ausführungen (nach VOB: schriftlich!) geltend zu machen, hat im Schadensfall vor dem Kadi schlechte Karten. Damit kann man nicht nur privatrechtlich in eine existenzgefährdende Zwickmühle geraten, es sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

STGB § 319 Baugefährdung schrieb:
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

Blitzschutz ist Brandschutz! Bei Blitzschutz, Erdung und PA sollte man tunlichst keine Kompromisse eingehen und lieber mal auf einen Auftrag verzichten. Die oft gehörte Argumentation "Mit Antennenerdung sind die Kosten zu hoch und ich bekomme den Auftrag nicht", ähnelt Russischem Roulette.
 
frichris90 schrieb:
Hallo Leute,

ich muss morgen einen alten Sat-Spiegel gegen einen neuen tauschen.

Der Mast des Spiegels is am Blitzableiter mit 35mm² Alu geerdet. Ist das zulässig?

Ich könnte problemlos eine 16mm² Erdungsleitung an die HPA legen.


Was soll ich machen?

Hallo um etwa 1977 wurde zugleich mit dem Kauf des ersten Fernsehers ein hoher Antennenmast montiert ,welcher wegen der schwierigen Empfangslage nötig war und der Mast mit der Blitzschutzanlage verbunden.Bisher kein Problem.
mfg sepp
 
sepp_s schrieb:
...
Hallo um etwa 1977 wurde zugleich mit dem Kauf des ersten Fernsehers ein hoher Antennenmast montiert ,welcher wegen der schwierigen Empfangslage nötig war und der Mast mit der Blitzschutzanlage verbunden.Bisher kein Problem.
mfg sepp


Toll, und was soll uns das jetzt sagen??

Änliche Logik:
Meine Großmutter ist jetzt 98, kann ich davon ausgehen daß Sie uns die nächsten 30 Jahre ebenfalls ohne Probleme erhalten bleibt?
 
frichris90 schrieb:
Hallo Leute,

ich muss morgen einen alten Sat-Spiegel gegen einen neuen tauschen.

Der Mast des Spiegels is am Blitzableiter mit 35mm² Alu geerdet. Ist das zulässig?
Ein Aluquerschnitt > 25 mm² ist normgerecht. Die Frage ist jedoch vielmehr, ob die Blitzschutzanlage funktionstüchtig und normgerecht ist. Es nutzt nichts an eine Blitzschutzanlage zu erden, deren Erder im Laufe der Jahre abkorrodiert sind. Und die Normkenntnis, dass die früher üblichen separaten Erdspieße nicht mehr zulässig sind, hat sich ja auch in diesem Forum gegen den üblichen Mythos (Ich hole mir nicht den Blitz ins Haus) bereits durchgesetzt.

sepp_s schrieb:
Ich könnte problemlos eine 16mm² Erdungsleitung an die HPA legen.

Was soll ich machen?
Der HPA heißt inzwischen Haupterdungsschiene.

Niemals blind an eine schon lange nicht mehr geprüfte Blitzschutzanlage anschließen. Nur wenn sie geprüft und normgerecht ist, darf sie zur Antennenerdung benutzt werden. Das sollte aber möglichst nach dem Stand der Technik mit Isoliertem Blitzschutz über eine Fangstange erfolgen. Dann muss aber der Mast noch in einen getrennten PA einbezogen werden. Nach bisheriger EN 60728-11 mit 4 mm² Cu, nach der neuen Normausgabe vom letzten Monat ist bei geschützten Leitungen nur noch ein Querschnitt von 2,5 mm² Cu gefordert.

sepp_s schrieb:
Hallo um etwa 1977 wurde zugleich mit dem Kauf des ersten Fernsehers ein hoher Antennenmast montiert ,welcher wegen der schwierigen Empfangslage nötig war und der Mast mit der Blitzschutzanlage verbunden.Bisher kein Problem.

Kein Problem weil St. Florian bislang so gnädig war und nur woanders zugeschlagen hat? Oder kein Problem weil die Blitzschutzanlage fachgerecht geprüft und mit dem Schutzpotenzialausgleich blitzstromtragfähig vebunden ist?

1977 war eine Blitzschutzanlage mit separaten Erdern noch normgerecht. Ein damals vorliegender Bestandsschutz entfällt aber mit jeder Änderung der Blitzschutzanlage. Dazu zählt auch der Erdungsanschluss eines Antennenmastes.

Blitzschutz sollte stets ein Gesamtkonzept haben. Nach meiner Auslegung der EN 62305 wäre es aber bei einer ungeprüften gealterten Blitzschutzanlage auch vertretbar den Mast mit 16 mm² Cu-Einzelmassivdraht auf möglichst kurzem Weg an die HES zu erden. 1994 wurde mit Inkrafttreten der Vorgängernorm EN 50083-1 der bis dahin zugelassene mehrdrähtige 16 mm² Cu-Draht für Antennenerdung untersagt. Das hat sich leider bis heute noch nicht zu jedem Installateur und jeder Fachgroßhandlung herum gesprochen. Auch in der druckfrischen EN 60728-11 ist unverändert ein Einzelmassivdraht vorgeschrieben.

Bei der Leitungsführung sind die Trennungsabstände nach EN 62305 einzuhalten und gefährliche Näherungen zu anderen Leitungen zu vermeiden, was innerhalb des Kellers meist nicht umzusetzen ist.

Sowohl die HES als auch die Mastschelle muss für 100 kA Blitzstrom ausgelegt sein. Die meisten Erdungsbänder genügen dieser Anforderung nicht, Temperguss-Erdschellen meistens schon.
 
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