Schaltbare Außensteckdose

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Ich habe kürzlich mit einem Bekannten über die Absicherung einer schaltbaren Außensteckdose diskutiert. Dabei kam die Frage auf, warum eine Außensteckdose schaltbar sein muss.

Wo genau steht geschrieben, dass eine Außensteckdose abschaltbar ausgeführt werden muss?
 
es ist nicht verpflichtend auf keinen fall, nur ist es halt schöner zu wissen das der nachbar mir kein strom klaut wenn ich im urlaub bin...
 
Außenanlagen sollten grundsätzlich über einen allpoligen Schalter abschaltbar sein.
Erst mal wegen möglichem Stromklaus, das kann einem ja noch egal sein, aber Versicherungen sind bei Einbruch etwas ungehalten wenn man dem Einbrecher auch noch den Strom zur Verfügung stellt.

Außenanlagen sind auch häufiger mal defekt (angenagte Erdkabel, feuchtigkeit etc) dann ist es gut wenn man diese mal separat abschalten kann. Einen eigenen FI sollten diese deswegen bekommen.
 
Octavian1977 schrieb:
Außenanlagen sollten

Außenanlagen sind auch häufiger mal defekt (angenagte Erdkabel, feuchtigkeit etc) dann ist es gut wenn man diese mal separat abschalten kann. Einen eigenen FI sollten diese deswegen bekommen.

Der FI ist ja mittlerweile ohnehin Pflicht.
Aber es ist richtig zu erwähnen das es ein eigener
sein sollte.
Wer nagt da an Ratten Marder die sind doch nicht in der
Erde oder gehn auch Wühlmäuse ans NYY-J? :(
 
re:

Wo genau steht geschrieben, dass eine Außensteckdose abschaltbar ausgeführt werden muss?

Nirgends, nur bei Neuinstallation muss lt. vde ein RCD/FI (< 30mA passend) vorgesehen werden.

Abschaltbedingungen sollten wie Verlegeart und Ausführung eingehalten werden.

Gruss,
Gretel
 
Also Ratten graben auch Löcher aber nicht jedes Kabel liegt ja unter der Erde oder tief genug unter der Erde.
 
re:

Between :
Es kann Dir deine Versicherung dementsprechend etwas vorschreiben (also dass Sabotage in jedweder Art ausgeschlossen werden kann - also letztendlich allpolige Abschaltung des Spannungsversorgers) !!
 
Jetzt sag ich halt auch was dazu ...
<ul><li>Die Abschaltbarkeit von Aussensteckdosen wird vom VdS gefordert. D.h. es kann Ärger mit dem Sachversicherer geben, wenn das nicht möglich ist.
<li>Wert wird auch auf eine Manipulationssicherheit gelegt. D.h. es darf keine Möglichkeit bestehen Innenstromkreise durch eine Manipulation von Aussenstromkreisen zu beeinträchtigen.
<li>Die elektrische Sicherheit wäre auch schon durch einen eigenen FI für Aussenstromkreise gegeben, es ist aber so wie es Octavian77 sagt - Man soll dem Einbrecher keinen Strom zur Verfügung stellen. Dass das in Zeiten von guten Akkugeräten natürlich Humbug ist, interessiert die Sachversicherer wenig.
<li> Dann wieder mein schönes Ameisenbeispiel (da lach ich heut noch drüber). Da hat ne Ameisenwanderung den ganzen FI-Kreis stillgelegt. Ist halt doof, wenn dann noch der Innenbereich betroffen ist.
<li>Und ja, Ratten graben Löcher und sie können das gut. Etwas gewieftere Ratten bauen aber dann nen Besichtigungs/Comedy-Raum um das NYY, weil die Menschen doch tatsächlich mal behaupteten, dass Ratten das nicht durchkriegen würden.
Ein klarer Verstoss gegen den Tierschutz, ich möcht nicht wissen, wie viele Ratten sich darüber schon totgelacht haben ;-)</ul>
Und gaanz wichtig, die FI Pflich gilt dort schon seit Ewigkeiten. Auch eine geschaltete Dose kann mit 16A abgesichert werden - Dann muss aber auch der Schalter dafür geeignet sein! Die 0815 Schalter reichen da nicht!

Viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
Die Abschaltbarkeit von Aussensteckdosen wird vom VdS gefordert. D.h. es kann Ärger mit dem Sachversicherer geben, wenn das nicht möglich ist.

Hast du dazu eine Quellenangabe?
 
Die schaltbare Außensteckdose ist demzufolge dann nur eine Empfehlung vom VdS.
 
Jop, bedeutet aber net das man es net machen muss... Im zweifel wird sowas gegen einen ausgelegt..

ist wie mit der VDE, sie ist kein Gesetz aber wenn man sie net befolgt kanns übel werden, auch für Laien ;)

Mfg
 
Absolut richtig, sowas wie ein Gesetz ist das nicht. Der Vergleich mit dem VDE ist gut, wenn auch nicht ganz vergleichbar.

Bei einem grossen Verstoss gegen die Regeln des VDE kriegt man im Schadensfall richtig Ärger mit den Richtern. Da werden die Vorgaben plötzlich gesetzesähnlich. Versteht man ja auch irgendwie, das ist ähnlich wie die Meinung eines sehr sehr guten Sachverständigen. Ich denk mal nicht, dass so ganz arg viele Elektritter unter den Richtern sind.

Der VdS ist eher für die Sachversicherer wichtig, denn die werden sich im Schadensfall rausreden, sich auf die Vorgaben des VdS rausreden und auf den Verstoss hinweisen.

In beiden Fällen gilt: "Wer den Schaden hat spottet jeder Beschreibung".

Der Sachversicherer wird sich dann aus Ersatzforderungen rausreden - Und das muss mit der eigentlichen Ursache noch gar nicht mal so viel zu tun haben - Da ist dann auch schnell mal der fehlende Schalter schuld an nem Wasserschaden ;-)

Nein, nicht alle Gesellschaften sind so drauf, aber wenn die clever sind, dann schlägt sich das in den Beiträgen nieder.

Au ja, wir verlegen mal 32A CCEs unterirdisch zu grösseren Banken und erleichtern somit den Tunnelbau - Bin mal gespannt, wie das ankommt :lol:
 
Naja, ok, ein solches Infoblatt gibt es auch von der Kriminalpolizei.

Wie sieht es denn bei euch mit den anderen Maßnahmen aus die da genannt wurden? Wer hat den alles sein Haus oder die Wohnung mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen versehen?

So ein zusätzlicher Riegel vor der Eingangstür macht sicher mehr Sinn als eine abschaltbare Aussensteckdose...
 
Bei einem grossen Verstoss gegen die Regeln des VDE kriegt man im Schadensfall richtig Ärger mit den Richtern. Da werden die Vorgaben plötzlich gesetzesähnlich. Versteht man ja auch irgendwie, das ist ähnlich wie die Meinung eines sehr sehr guten Sachverständigen. Ich denk mal nicht, dass so ganz arg viele Elektritter unter den Richtern sind.

Das ist kein Verstoss gegen die VDE sondern gegen die DIN 18015-2:2004-08.
Teil 4.3 Sicherung gegen unbefugte Benutzung und Manipulation.

Da in den TAB auch die Einhaltung der DIN 18015 gefordert wird ist dies dann noch ein Verstoss gegen die TAB.

Da das Energiewirtschaftgesetz dann auch noch die TAB vorschreibt ist das dann auch noch ein Verstoss gegen das Energiewirtschaftgesetz §49.

So jetzt reichts.
 
elektroblitzer schrieb:
Das ist kein Verstoss gegen die VDE sondern gegen die DIN 18015-2:2004-08.
Teil 4.3 Sicherung gegen unbefugte Benutzung und Manipulation.

Mir liegt die 18015-2 nicht vor. Steht das wirklich da drin?
 
elektroblitzer schrieb:
[

So jetzt reichts.

Das denke ich auch wir sind mittlerweile päpstlicher hier als sämtliche EVU/VNBs im realen Leben :lol:
In REAL dürften etwa 75-85% der Altkundenanlagen
überhaupt nicht ans Netz angeschlossen werden,alleine
was ich bei meiner Arbeit schon für Pfusch gesehen habe
Da ist das mit der hier beschrieben Aussensteckdose gar nix, unter anderen Zählerschränke in denen der
PEN blau war die haben seltsamerweise einen neuen
Zähler bekommen-denke die Monteure wollten nur eins schnell wieder weg... :lol:

Ungeachtet davon würde ich einen 2pol.Ausschalter
verwenden natürlich am besten für die Hutschiene
in der UV.er sollte für mindestens 16A zugelassen
sein, selbstverständlich kann man auch einen Ausschalter benutzen der mehr abkann, zuweilen sind
Ausschalter wie auch bei den FIs mit höherer Schaltkapazität billiger als welche die nur eine geringe haben.
Was man zusätzlich machen kann es gibt auch abschließbare Aussensteckdosen mit Schlüssel oder Zahlenschloss (wobei ich den Schlüssel bevorzugen würde falls man die Kombination vergessen sollte.
 
Mir liegt die 18015-2 nicht vor. Steht das wirklich da drin?

Die muss man kaufen, man darf die Normen hier nicht als PDF einstellen.
 
Ich dachte immer das die DIN 18015-2 eher für Mehrfamillienhäuser gilt. Aber gut zu wissen das mir das EVU vorschreiben kann wieviele Steckdosen ich in meinem Haus haben muss.
 
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