Schaltberechtigung

Diskutiere Schaltberechtigung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich hab da mal ne Frage. Wir streiten uns grad im Kollegenkreis wie es sich mit der Schaltberechtigung bis 1KV verhält. Ich bin der...
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redbull78

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Hallo,

ich hab da mal ne Frage. Wir streiten uns grad im Kollegenkreis wie es sich mit der Schaltberechtigung bis 1KV verhält. Ich bin der Meinung jede ausgebildete Elektrofachkraft(E-Installateur, Mechatroniker, Energieelektroniker usw.) erlangt mit erfolgreichem Abschluß seiner Lehre diese Schaltberechtigung. Andere Kollegen sind der Meinung auch die elektrisch unterwiesene Person erlangt diese Berechtigung auch ohne Abschluß.
Kann mich mal einer aufklären was nun richtig ist?

Vielen Dank und schönen Gruß.
 
Eine euP kann zu Schaltungen berechtigt sein, wenn Sie eben dazu unterwiesen wurde, die notwendige PSA zu benutzen und die Schaltung korrekt auszuführen.

Im Gegensatz zu deiner Ansicht, ist aber auch ein Mechatroniker oder E.-Geselle nicht automatisch Schaltberechtigt. Die Berechtigung wird durch die V-EFK durch Beauftragung erteilt, welche auch dafür Sorge zu tragen hat, dass die beauftragte Person entsprechend Unterwiesen ist die Schaltung vorzunehmen.
 
Also ich war/bin bisher auch der Meinung, dass eine Fachkraft bis 1KV schalten darf. Alles was dann Hochspannung betrifft, dafür bracuht man eine Unterweisung/Kurs etc.
Wir hatten im alten Geschäft einen Kollegen, der war unser Hochspannungsmann. Der hatte ne Schulung und durfte somit Trafos etc. abschalten.
Aber bis 1KV durfte jeder von uns.

Die Praxis sieht eh so aus, dass bei 400V erstmal vorbei ist. Wo hat man schon Spannungen zwischen 400 und 1000V?
Und bei den TRafos ist man dann gleich über den 1000V
 
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Thema: Schaltberechtigung
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