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redbull78
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Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Wir streiten uns grad im Kollegenkreis wie es sich mit der Schaltberechtigung bis 1KV verhält. Ich bin der Meinung jede ausgebildete Elektrofachkraft(E-Installateur, Mechatroniker, Energieelektroniker usw.) erlangt mit erfolgreichem Abschluß seiner Lehre diese Schaltberechtigung. Andere Kollegen sind der Meinung auch die elektrisch unterwiesene Person erlangt diese Berechtigung auch ohne Abschluß.
Kann mich mal einer aufklären was nun richtig ist?
Vielen Dank und schönen Gruß.
ich hab da mal ne Frage. Wir streiten uns grad im Kollegenkreis wie es sich mit der Schaltberechtigung bis 1KV verhält. Ich bin der Meinung jede ausgebildete Elektrofachkraft(E-Installateur, Mechatroniker, Energieelektroniker usw.) erlangt mit erfolgreichem Abschluß seiner Lehre diese Schaltberechtigung. Andere Kollegen sind der Meinung auch die elektrisch unterwiesene Person erlangt diese Berechtigung auch ohne Abschluß.
Kann mich mal einer aufklären was nun richtig ist?
Vielen Dank und schönen Gruß.