Habe hier etwas hübsch kompaktes zum Thema gefunden:
http://www.vdn-berlin.de/global/downloa ... 004-08.pdf
Klärt auch die eine oder andere Frage hier im Thread.
@Umbauer:
lies zu der Frage mal in diesem PDF Kapitel 5 "Erläuterungen" und dort den Abschnitt "zu 3.2".
Es liegt demnach im Ermessen des Energievesorgers, das zu gestatten, wenn die Verflechtung PE-N/PEN vor Ort ohnehin keine tatsächliche Trennung erwarten lässt.
Die Ratlosigkeit bei Deinem EVU bedeutet vermutlich nur, dass Du entweder an die falschen Leute geraten bist oder das bisher noch niemand so hinterfragt hat.
In Deinem Fall würde ich beim EVU mal ganz gezielt nach der Person fragen, die für die Erteilung der Konzessionen der E-Installateure zuständig ist.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass die Leute am ehesten auf dem aktuellen Wissensstand sind. So habe ich es bisher sowohl bei Strom- als auch Gasversorgern erlebt.
@sepp:
Dass der N geschaltet bzw. mit getrennt werden muss, soll in der Praxis verhindern,
- dass der N des Energieversorgers ein durch die Notstromversorgung erzeugtes, abweichendem Potential bekommt und
- dass über die Notstromversorgung ungewollt Teilströme abfließen.