Schaltschrank Dokumentation

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Grobie

Guest
Hallo,

ich bin gerade am Prüfen von E-Plänen für einen Kunden.

Ich habe jetzt vom Maschinenbauer (Firma A) einen E-Plan erhalten.

Firma A baut den Schaltschrank auf und verbaut die für die Anlage notwendigen Bauteile.
Zusätzlich liefert Firma B eine Waage und Antriebe mit den Benötigten Elektrobauteilen (Schütze, Klemmen und Sicherungen usw.) an Firma A. Die Elektrobauteile werden von Firma B schon fertig auf einer Montageplatte aufgebaut und mit einem Schaltplan geliefert.

Firma A baut diese Montageplatte bei sich in den Schaltschrank ein und nimmt die Verdrahtung der Komponenten vor. Die von Firma B gelieferten Komponenten werden von Firma A in der Layout Zeichnung aufgeführt. Allerdings werden die von Firma B gelieferten Komponenten nicht weiter in den Stromlaufplan, der Stückliste usw. aufgenommen.

Bedeutet, ich habe einen Schaltschrank, mit zwei E-Plänen (einen von Firma A und einen von Firma B).

Wenn ich den Schaltschrank öffne, ist keine Unterscheidung der Komponenten möglich. Ich erkenne nicht ob die Komponenten von Firma A oder Firma B kommen.

Gibt es eine Norm oder Vorschrift die besagt, wie ein Schaltplan aufgebaut sein muss bzw. ist es zulässig einen Schaltschrank mit zwei unterschiedlichen E-Plänen auszuliefern?


Vorab schonmal Danke für eure Hilfe.
 
:?:

Man kann eigentlich nicht richtig nachvollziehen, wer der Kunde ist, für den du die E-Pläne überprüfen willst.

Wenn ich den Schaltschrank öffne, ist keine Unterscheidung der Komponenten möglich.

Allerdings frage ich mich, ob du für diese Überprüfung qualifiziert bist, wenn du an der Unterscheidung der Komponenten schon scheiterst.

Genau genommen muss der Lieferant bei Auslieferung des Gesamtprojekts für die Richtigkeit der mitgelieferten Unterlagen gerade stehen.

Oder bist du beim Endkunden tätig?

P.
 
Wie sieht es mit der bezeichnung der Bauteile aus? sind Komponente gleich benannt? K1 bei Firma A und B vorhanden oder haben alle Komponente unterschiedliche Bezeichnungen. Weill wen alle Unterschiedliche bezeichnungen haben wäre sowas nicht ungewöhlich. Gibt es zum beispiel wenn du Steckkarten hast. In Plan A Kasten mit ein und Ausgängen zur Karte Plan B die Karte selbst. Bleibt bei größeren Plänen ja sowieso nicht aus das du aufteillen mußt.
 
Hier scheint bei der Auftragsvergabe vergessen worden zu sein, eine der beiden Firmen damit zu beauftragen die Dokumentation zu vervollständigen.
 
Hi,
Danke für die Rückmeldung.

Ich bin beim Endkunden tätig.

Allerdings frage ich mich, ob du für diese Überprüfung qualifiziert bist, wenn du an der Unterscheidung der Komponenten schon scheiterst.

Ich habe mich evtl. etwas unglücklich Ausgedrückt. ich habe das Schütz -17K1 und -192K1 direkt nebeneinander sitzen. -17K1 ist von Firma B und
-192K1 ist von Firma A. Vor Ort sehe ich nur die Bauteilbezeichnung. Da beide Bauteil direkt nebeneinander sitzen, ist nicht klar Ersichtlich in welchem Schaltplan die Bauteil enthalten sind.

Wie sieht es mit der bezeichnung der Bauteile aus
Die Bauteil, welche Beschriftet sind, sind unterschiedlich Beschriftet (es gibt zwar das Schütz K1 2mal im Plan) allerdings einmal -192K1 und einmal -17K1, da beide Firmen Blattnummernbezogen arbeiten.

In Plan A Kasten mit ein und Ausgängen zur Karte Plan B die Karte selbst

In diesem Fall wird ja die Karte als Blackbox betrachtet und es gibt eine saubere Schnittstelle.

Problem hier ist aktuelles Beispiel: Firma A verwendet eine Digitale Ausgangskarte mit 5 belegten Ausgängen. An dieser Ausgangskarte steht nur "zu Firma B". Weder im Plan von Firma B noch im Plan von Firma A sind die Schnittstellen klar definiert bzw. Bezeichnet.

Es müsste doch eine Vorgabe geben, wie Schnittstellen zwischen zwei Systemen benannt werden müssen.

@Octavian1977
Richtig
Die Anlage wurd zwar bei einem Anlagenbauer Firma A Bestellt, es wurde allerdings nicht expliziet eine Vollständige Elektrodokumentation bestellt.
 
:arrow:

Der Endkunde kann vom Lieferanten verlangen, dass eine "brauchbare" Dokumentation mit der Anlage ausgeliefert wird.

Nimm mal ein Tabellenbuch zur Hand, dann siehst du wie in solchen Fällen die Bezeichnungen für die Bauteile mit Gruppen-Vorsatz-Bezeichnungen aufzubauen sind.

Hier fehlt es beim Lieferanten an einer Koordination der verschiedenen Elektrikgruppen und der Erstellung normgerechter Elektropläne.

Als Endkunde sollte man sich minderwertige Dokumentation nicht gefallen lassen und einen Teilbetrag zurückhalten, bis eine ordentliche Dokumentation vorgelegt wird.

P.
 
Hallo, Danke für die Hilfe,

Wir haben uns mit dem Lieferanten geeinigt. Bei den Bestandsanlagen, werden die E-Pläne dahin gehend angepasst, dass es eindeutige Schnittstellen Bezeichnungen gibt. Bei Neuanlagen, wird es neue Anforderungen an den Lieferanten geben.
 
Ich sehe aber keine Mehrdeutigkeit.

Dann wäre meiner Meinung nach alles Vertragsgemäß.
 
Wenn beide Baugruppen Blattnummernbezogene Gerätebezeichnungen haben, und ich nicht weis welches Gerät zu welchem Plan gehört, ist das Kind doch schon in den Brunnen gefallen.
 
Wenn beide Baugruppen Blattnummernbezogene Gerätebezeichnungen haben, und ich nicht weis welches Gerät zu welchem Plan gehört, ist das Kind doch schon in den Brunnen gefallen.

Wieso?

ich kann doch auf Seite 196 Schauen für das 196K1 und auf Seite 27 für das 27K1, selbst wenn das in zwei unteschiedlichen Plänen ist. Es darf nur die Seite nur einmal geben.
Dann ist doch alles eindeutig.

Es kann doch das K1 auf jeder Seite nur einmal geben, dann ist die Welt doch in Ordnung.
 
So wie ich das verstanden habe, gibt es aber Seite 27 in beiden Plänen, wie auch andere Seiten ...
 
Außer dem zuvor genannten, sehe ich folgende Mängel:
Grobie schrieb:
Problem hier ist aktuelles Beispiel: Firma A verwendet eine Digitale Ausgangskarte mit 5 belegten Ausgängen. An dieser Ausgangskarte steht nur "zu Firma B". Weder im Plan von Firma B noch im Plan von Firma A sind die Schnittstellen klar definiert bzw. Bezeichnet.
Hier ist die Schnittstelle nicht komplett bezeichnet. Sowohl in den Plänen "A" als auch in "B" müssen die Gegenpunkte eindeutig mit Betriebsmittelkennzeichen, Anschlusspunkt und Blatt gekennzeichnet sein.
 
Hallo!

Grundlegende Dokumentationsanforderungen sowie die Zuteilung der Verantwortungsbereiche sind in der EN 61439-1 recht genau festgelegt.

Es muss eine Dokumentation vorhanden sein, aus der eindeutig eine Zuordnung der einzelnen Komponenten möglich ist.
Weiters: Wer als "Letzer" am Schaltschrank gearbeitet hat (Planung, Aufbau, Erstellung der Doku,...), muss auch das Typenschild anbringen! Mit dem Typenschild wird auch festgelegt, wer die Produkthaftung übernimmt!

Ebenfalls zur Doku gehören neben Stromlaufplänen der Aufbauplan, Stücklisten, thermische Berechnung u. gegebenenfalls die Doku über sicherheitstechnische Einrichtungen (Stichwort SIL, Performance Level).

LG Manuel
 
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