Der Blitzschutz hält fast ewig.
Korrosion war offenbar in der bekannt guten Luft der ehemaligen DDR ein Fremdwort.
Ist eine Wissenschaft
und deshalb halte ich das mit dem Überspannungs Kombiableiter, den jetzt jede Firma einbaut auch eher für Blödsinn. Denn der schützt die Elektronikgeräte auch nicht, wenn die dann gleichzeitig an den 2 Drähten der Telekom angeschlossen sind.
Wenn man sich mit der Materie ernsthaft befasst, ist es unvermeidlich von physikalischer Wissenschaft tangiert zu werden. Aber Blitz- und Überspannungsschutz, und deine eigenwilligen Thesen dazu, werden keine Einheit mehr.
DIN VDE 0100-443 und 0100-534 sind nun mal nur für Starkstrom zuständig, für Daten- und Kommunkationsleitungen aber ganz andere Normen. Für eine der EFK, die meinen alles besser als nie gelesene Normen zu wissen, ist es auch keine Überraschung, wenn die zahlreichen Empfehlungen zum Schutz ALLER Versorgungsleitungen nicht aufgefallen sind.
Hauptsache du glaubst als normenfreier Normenzweifler weiterhin ausgerechnet an den unbewiesenen passiven Schutz von Fassaden, womit ja auch eigennützig mehr "Nachbarschaftshilfen" möglich sind.
Da wäre eine Norm, die für den Fundamenterder auch Anschlüsse für den äußeren Blitzschutz verlangt sinnvoller.
Von wegen wäre.
Beim Beitritt der DDR galten die
VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente von 1987. Ich zitiere fairerweise nur aus dem ersten Normnachfolger des ehemaligen Klassenfeindes, denn um die Norm zu kennen, war für einen Ossi-Elektriker genug Zeit verstrichen.
DIN 18014:1994-02 schrieb:
4.6 Anschlußfahnen und Anschlußteile
4.6.3 Soll der Fundamenterder als Blitzschutzerder verwendet werden, so sind besondere Anschlußfahnen bzw. -teile zum Anschluss der Ableitungen nach außen zu führen. Für die Anzahl und die Ausführung dieser Anschlußfahnen bzw.- teile gilt DIN VDE 0185-1
Und so lauetet es heute:
DIN 18014:2014-03 schrieb:
4.3.2 Blitzschutzsysteme
Bei Gebäuden, für die ein Blitzschutzsystem vorgesehen ist, sind zusätzliche Maßnahmen entsprechend der Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) vorzusehen.
Wer Normen der DDR zu Blitzschutz und Erdung wie TGL 200-0616, TGL 30044, TGL 33373 oder TGL 20445-03 osschlagen will, hat in mir einen Interessenten. Diese Regelwerke hatten Gesetzescharakter und sind für mich insbesondere deshalb von besonderem Interesse, weil die üblichen Lobbyismusverdächtigungen bei einem kommunistischem Staat ins Leere gehen.
Wenn du rechnen kannst, wirst du feststellen, das immer der überwiegende Teil über den PEN fließt.
Dass ein bei Blitz- und Überspanungsschutz üblicher pauschaler Blitzstromanteil von 50 % nicht gemessener Realität entspricht, ist bekannt. Gleichwohl reklamiere ich meine Rechenschwäche und bitte DICH das mal für ein beliebiges Beispiel mit realen Leiterimpedanzen und Stoßerdungswiderständen und nicht nur dafür untauglichen ohmschen Widerständen vorzurechnen. Nur zu!
Um das Haus zu schützen braucht man theoretisch auch gar keinen Erder nur rundherum einen leitfähigen Käfig bestimmter Maschenweite. Deshalb ist ein Fundamenterder ohne Erdfühligkeit allemal besser als 100 Tiefenerder ohne Fundamenterder
Passend zum
@bigdie-Vorzugsmodell von PA überall nur nicht an der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1 mal wieder ein Faradayscher Käfig unter Vernachlässigung der darin eingeführten Versorgungsleitungen.
Ein isolierter Erder ist kein Erder und ein Fundamenterder ohne Erdfühligkeit ist ein isolierter Erder.
Skuriller Satz, immerhin der Anfang stimmt.
Wenn ich mir als Senior aktuelle Fachbegriffe wie
Funktionspotenzialausgleichsleiter, nach DIN 18014:2014-03,
5.7.2 Kombinierte Potenzialausgleichsanlage (CBN), = neudeutsch
common bonding network, merken kann, sollte das eigentlich auch Usern im Alter meiner erwachsenen Kinder möglich sein, oder?