Schleifen / Netzimpedanz

Diskutiere Schleifen / Netzimpedanz im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, Und gleich die nächste Frage. Ich hoffe, das ich diese an der richtigen Forums Stelle poste. Wie verhalten sich die Werte der...
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VDE 0701-0702 beschreibt Prüfungen nach Reparatur oder zu Wartungszwecken, dort ist auch die Isolationsprüfung vorgesehen.
Isolationsprüfung kann man auch durch andere Verfahren ersetzen wenn Geräte nicht abgeschaltet werden können. (z.B. wichtige Server)

Abgesehen davon würde es keinen Sinn machen wenn eine elektrische Anlage Werte erfüllen muß, die für die angeschlossenen Geräte nicht gelten.
 
Octavian1977 schrieb:
VDE 0701-0702 beschreibt Prüfungen nach Reparatur oder zu Wartungszwecken, dort ist auch die Isolationsprüfung vorgesehen.

Die gilt aber nicht für die elektrische Anlage an der die Betriebsmittel angeschlossen sind. Hinzu kommt dass für die wiederkehrende Prüfung der Anlage nach VDE 0105-100 überhaupt gar keine messtechnischen Einzelnachweise vorgeschrieben sind.

Octavian1977 schrieb:
Abgesehen davon würde es keinen Sinn machen wenn eine elektrische Anlage Werte erfüllen muß, die für die angeschlossenen Geräte nicht gelten.

So ist es aber. Schlussendlich reichen unter Umständen bei der elektrischen Anlage sogar 230 kOhm für einen normgerechten Isolationswiderstand und unterschreitet somit die Anforderungen der VDE 0701-0702. Ob das ausreichend ist sei an dieser Stelle mal dahin gestellt.

Die DIN EN 61140 (VDE 0140-1) koordiniert übrigens die Sicherheitsanforderungen aller Normen.
 
Und wie gedenkst Du eine elektrische Anlage zu beurteilen wenn Du keine Messungen durchführst?
 
Morgen!

Also jetzt bin ich ein wenig verwirrt! Ich möchte die Anlage mit einem Standart Fluke 1653b Prüfen. Und in der Anleitung steht in Bezug auf angeschlossene Verbraucher nichts...
Was tun? Ich will natürlich auf keinen Fall irgendetwas zerschießen!

Und könnt Ihr mir bitte sagen, wie der Wert der Messung dann Interpretiert wird?

Viele Grüße
 
Um angeschlossenen Geräte zu schützen, sowie auch eingebaute wie Stromstoßschalter Schütze, elektronische Steuerungen etc. sind zur Messung Neutralleiter und Phasen zu verbinden somit wird eine Überspannung an den Geräten verhindert.
Überstromschutzgeräte müssen entfernt/abgeklemmt werden.

Die Messung erfolgt immer nur zwischen aktiven Teilen und dem Schutzleiter.
 
Octavian1977 schrieb:
Und wie gedenkst Du eine elektrische Anlage zu beurteilen wenn Du keine Messungen durchführst?

Das habe ich nie behauptet. Ich wollte lediglich dein in den Raum gestelltes "muss gemessen werden" auf normativer Grundlage entkräften.
 
0105-100 Punkt 5.3 Beschreibt, daß eine Anlage dann im ordnungsgemäßen Zustand ist wenn sie den zum Erichtungszeitpunkt gültigen Normen entspricht und geänderten Ansprüchen angepasst wurde.
Das Prüfen der Einhaltung dieser Normen ist in wesentlichen Teilen nur messtechnisch zu ermitteln, somit gibt es auch eine Verpflichtung zur Messung.

Wem das nicht langt kann sich gerne noch dazu die Änderung A 1 von 2008 zur 0105 durchlesen. Dort sind explizit Messungen gefordert.

Zu den Meßverfahren und Grenzwerten wird dabei auf die 0100-600 verwiesen.
 
Octavian1977 schrieb:
Das Prüfen der Einhaltung dieser Normen ist in wesentlichen Teilen nur messtechnisch zu ermitteln, somit gibt es auch eine Verpflichtung zur Messung.

Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Im normativen Teil ist aus dem tatsächlich vorliegenden Wortlaut keine verpflichtung zu erkennen. Das ist Tatsache.

Dass man diese jedoch über andere rechtlich hinterlegte Fallsituationen herbeikonstruieren kann, ist unstrittig.

Octavian1977 schrieb:
Wem das nicht langt kann sich gerne noch dazu die Änderung A 1 von 2008 zur 0105 durchlesen. Dort sind explizit Messungen gefordert.

1. Ist die Norm wieder zurückgezogen,
2. dort wird nichts explizit gefordert.

In Abschnitt 5.3.101.3.1 heißt es "[...]die Werte ermitteln, die eine Beurteilung des Schutzes [...] ermöglichen." Kein Muss. Kein Sollte. Und im zweiten Satz steht "z. B.".

Grundsätzlich steht es - und das ist Konsens in der Fachliteratur - der EFK immer frei, ob und welche messungen sie durchführt und dokumentiert. In Abschnitt 5.3.3 heißt es schließlich: "...Messungen können...".

Und wie weiter oben schon gesagt: Andere rechtliche Betrachtungen außerhalb der Norm ermöglichen andere rechtliche Konstruktionen (Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsschutzpflichten, etc.).
 
Auch wenn diese Änderung zurückgezogen wurd so ist sie dennoch nicht verschwunden. sie wurde in die eigentliche 0105-100 integriert.

So gibt es dort den eindeutigen Punkt "MESSEN" und auch den Punkt "wiederkehrende Prüfungen durch Messen" und dort sind auch alle Messungen als Muß integriert.
 
Octavian1977 schrieb:
So gibt es dort den eindeutigen Punkt "MESSEN" und auch den Punkt "wiederkehrende Prüfungen durch Messen" und dort sind auch alle Messungen als Muß integriert.

Dann liefer doch mal das entsprechende Zitat aus der Norm.
 
Es gibt genug Leute, die können auch messen, soviel sie wollen - ohne Beurteilung mit Sachverstand ist das vergeudete Zeit ...

Nur, weil eine Schleife z.B. beim messen den geforderten Mindestwerten entspricht, aber möglicherweise meilenweit vom geplanten Wert abweicht, ist eine Anlage nicht in Ordnung, wenn es diese Abweichung gibt. Eine Prüfung ist ein Abgleich von Soll- zu Ist-Zustand. Und wer das Soll schon nicht kennt, hat auch mit dem besten Messgerät schlicht verloren.

Ein Messwert, der heute noch "ok" ist, kann morgen "Müll" sein, weil der am Draht aufgehängte Bügel mit der Winterjacke, es endgültig geschafft hat den Kontakt zu unterbrechen -> Ein Prüfer muss solche Mängel finden und dazu geeignete Methoden anwenden!
 
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