Re.
Hallo!
Ich kann dir zumindest erklären, wie es bei uns in Österreich um die Schleifenmessung steht - gehe mal davon aus, dass die DIN-VDE im Bereich Schutzmaßnahmen sehr ähnlich ist.
Grundsätzlich dient die Schleifenmessung (Zs) als Nachweis der Funktion der Schutzmaßnahme Nullung (Achtung: Damit ist nicht die klassische Nullung gemeint).
Hat man also Stromkreise, in denen die Nullung zur Anwendung kommt und handelt es sich um eine Erstprüfung, ist die Schleifenmessung durchzuführen!
Selbes gilt bei einer außerordentlichen Prüfung (Bestandsanlage, die nicht bzw nicht korrekt befundet wurde).
Auch wenn ein FI vorhanden ist, muss das nicht zwangsläufig heißen, dass die Nullung nicht zur Anwendung kommt! Vielmehr dient der FI in der Regel als zusätzlicher Schutz in genullten Stromkreisen (z.B. Steckdosenstromkreise). Hier ist trotz FI eine Schleifenmessung durchzuführen.
Dient der FI als Schutzmaßnahme und Zusatzschutz in einem Gerät (z.B. bei einem TT-Netz der Fall) kann die Schleifenmessung entfallen.
Zusammengefasst:
- Schleifenmessung dient als Nachweis der Funktion der "modernen" Nullung bzw. Neutralleiter-Schutzerdung
- Gemessen wird zwischen L-PE. Die L-N Messung hingegen gibt Aufschluss über den Netzinnenwiderstand.
- Der gemessene Wert muss sicherstellen, dass das vorgeschaltete Überstromschutzorgan im Fehlerfall rasch genug abschaltet
- Um einen genauen Messwert zu erhalten, benötigt man ein Messgerät mit "hohem" Prüfstrom. In der Regel liegen diese bei 10 bis 15A. Dies führt manchmal zu Auslösungen des vorgelagerten FI´s. Nur wenige Messgerät können mit hohem Prüfstrom messen ohne den FI zum Fall zu bringen (die Messströme sind sehr kurz getaktet und verhindern so die FI-Auslösung).
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
mfg