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peteralm
Guest
Hallo an alle Experten,
Ich habe bereits über die Forumsuche ähnliche Beiträge durchgelesen aber ich bin leider nicht ganz schlau daraus geworden.
In unserem geplanten Neubau möchte ich die E-Installation selber machen. Die Zuleitungen für die Verbraucher sowie zu den Steckdosen und Schaltern wollte ich im Leerrohr auf der Filigrandecke verlegen, so daß ich nur noch vertikale Schlitze in der Wand machen muß.
Die DIN 1053-1 bezüglich Schlitztiefen habe ich mir breits angeguckt. (Vertikale Schlitztiefe) Darin steht z.B bei einer 11,5cm Wand Schlitztiefe <10mm, bei 17,5cm Schlitztiefe <30mm.
Desweiteren steht drin daß ohne Nachweis Schlitze auch hergestellt werden können wenn bezogen auf eine Wandfläche die Querschnittsschwächung <6% beträgt und die Restwanddicke nach Tabelle 10 Spalte 8 ( bei den meisten steht Restwanddicke >11,5cm) beachtet werden muß. Bei Steingrößen dazwischen z.B. 15cm dicke was bei mir verbaut werden soll man die nächstnierigere Steingröße nehmen, also die Werte für die 11,5cm Steine.
Meine geplanten vertikalen Schlitze sollten max.20mm tief werden, da ich aber laut Tabelle die nächstniedrige Steinsorte nehmen muß darf ich ja ohne Nachweis nur 10mm tief schlitzen, obwohl ich sag mal jetzt als Laie es müßte ja ohne Probleme z.B 20mm tief gehen schließlich ist der stein ja 3,5cm dicker als die nächstniedrigere.
Da ja bei mir auch nicht undbedingt viele Schlitze gemacht werden müssen also innerhalb einer Wandlänge von 1m (das mit den <6% Quertschnittsschwächung) die ja auch ohne Nachweis erstellt werden können, habe ich geguckt ob da was möglich ist.
Bei 17,5cm Steinen dürfen ja die Schlitze ja dann bis zu einer Restwanddicke bis >11,5cm ausgeführt werden also 60mm tiefe Schlitze.
Wenn ich aber wiederum für meine 15cm dicken Steine die nächstniedrige Werte von 11,5cm Steine nehme darf ich ja immer noch nicht ohne nachweis natürlich keine Schlitze tiefer 10mm in die 15cm Steine machen da ja für 11,5cm Steine keine Restwanddicke angegeben ist. Bis zu einer Restwanddicke von >11,5cm wie es ja bei den 17,5cm erlaubt ist wären ja bei den 15cm Steinen immer noch 35mm Luft.
1. Werden die 15cm Steine benachteiligt?
2. Wenn ein statischer Nachweis geführt werden muß was ist das und was würd es extra kosten? ( Werde mit Generalübernehmer bauen) mit seperaten Vertrag für architekten und Ingeneurleistungen also Statik hab jetzt schon einen Aufpreis von 730Euro berechnet bekommen, weil ich eine tragende Wand von der ursprünlichen Planung weggelassen habe bzw umplanen ließ.
3. Sind 17,5cm steine viel teurer wenn ich mit 17,5cm Steinen gebaut haben will?
tut mir leid daß es lang geworden ist
MFG
peter
Ich habe bereits über die Forumsuche ähnliche Beiträge durchgelesen aber ich bin leider nicht ganz schlau daraus geworden.
In unserem geplanten Neubau möchte ich die E-Installation selber machen. Die Zuleitungen für die Verbraucher sowie zu den Steckdosen und Schaltern wollte ich im Leerrohr auf der Filigrandecke verlegen, so daß ich nur noch vertikale Schlitze in der Wand machen muß.
Die DIN 1053-1 bezüglich Schlitztiefen habe ich mir breits angeguckt. (Vertikale Schlitztiefe) Darin steht z.B bei einer 11,5cm Wand Schlitztiefe <10mm, bei 17,5cm Schlitztiefe <30mm.
Desweiteren steht drin daß ohne Nachweis Schlitze auch hergestellt werden können wenn bezogen auf eine Wandfläche die Querschnittsschwächung <6% beträgt und die Restwanddicke nach Tabelle 10 Spalte 8 ( bei den meisten steht Restwanddicke >11,5cm) beachtet werden muß. Bei Steingrößen dazwischen z.B. 15cm dicke was bei mir verbaut werden soll man die nächstnierigere Steingröße nehmen, also die Werte für die 11,5cm Steine.
Meine geplanten vertikalen Schlitze sollten max.20mm tief werden, da ich aber laut Tabelle die nächstniedrige Steinsorte nehmen muß darf ich ja ohne Nachweis nur 10mm tief schlitzen, obwohl ich sag mal jetzt als Laie es müßte ja ohne Probleme z.B 20mm tief gehen schließlich ist der stein ja 3,5cm dicker als die nächstniedrigere.
Da ja bei mir auch nicht undbedingt viele Schlitze gemacht werden müssen also innerhalb einer Wandlänge von 1m (das mit den <6% Quertschnittsschwächung) die ja auch ohne Nachweis erstellt werden können, habe ich geguckt ob da was möglich ist.
Bei 17,5cm Steinen dürfen ja die Schlitze ja dann bis zu einer Restwanddicke bis >11,5cm ausgeführt werden also 60mm tiefe Schlitze.
Wenn ich aber wiederum für meine 15cm dicken Steine die nächstniedrige Werte von 11,5cm Steine nehme darf ich ja immer noch nicht ohne nachweis natürlich keine Schlitze tiefer 10mm in die 15cm Steine machen da ja für 11,5cm Steine keine Restwanddicke angegeben ist. Bis zu einer Restwanddicke von >11,5cm wie es ja bei den 17,5cm erlaubt ist wären ja bei den 15cm Steinen immer noch 35mm Luft.
1. Werden die 15cm Steine benachteiligt?
2. Wenn ein statischer Nachweis geführt werden muß was ist das und was würd es extra kosten? ( Werde mit Generalübernehmer bauen) mit seperaten Vertrag für architekten und Ingeneurleistungen also Statik hab jetzt schon einen Aufpreis von 730Euro berechnet bekommen, weil ich eine tragende Wand von der ursprünlichen Planung weggelassen habe bzw umplanen ließ.
3. Sind 17,5cm steine viel teurer wenn ich mit 17,5cm Steinen gebaut haben will?
tut mir leid daß es lang geworden ist
MFG
peter