Schraubautomat hat Passeinsatz aus Sicherungssockel auch rausgedreht und beschädigt?

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Denkst du im Ernst das da der Errichter von Anfang an da Schraubautomaten eingebaut hat ? Mit Sicherheit nicht denn die waren auch damals teuer und wurden als Ersatz für die Schmelzsicherungen eingebaut und das meist durch die Mieter seltener durch den Vermieter . Und nochmal der Mieter hat im Sicherungskasten genauso wie in der Sprechanlage nichts aber auch gar nichts verloren ! Das vergessen viele und bedenken die Folgen ihres Handelns nicht ! Selbst das Wechseln eines Schalters oder einer Steckdose ist für Mieter nicht zulässig denn sie greifen in das Eigentum des Vermieters ein. Defekte Schalter oder auch Steckdosen hat der Vermieter instand setzen zu lassen.
Die Trägheit gerade der großen Vermieter ist doch unendlich. Wann ich da an den Bundesmiethai denke - da ist Aussitzen, Handaufhalten und lamitieren seine größte Stärke
 
@Pumukel:
Alles wieder eine Märchenstunde aus dem Bereich der unbelegten Spekulationen. Man kann hier nur das bewerten/beantworten, was der TE zum Besten gibt.
Da ist nicht ansatzweise zu erkennen, dass er einen Sicherungstausch gegen Schraubautomaten vorgenommen hat.
Aber schön, dass Du mittlerweile einzusehen scheinst, dass ein Mieter durchaus für die Folgen seines Handelns verantwortlich gemacht werden kann, wenn er unrechtmäßig in fremdes Eigentum eingreift. Auch wenn der Vermieter prinzipiell für eine ordnungsgemäße Installation und andere Dinge sorgen muss.
 
Eigentlich ist es soch ganz klar... Schäden, an der Mietsache und besonders der Elektroanlage müssen dem Vermieter gemeldet werden.

Der entscheidet dann darüber ob das der Mieter selbst repariert oder ob eine Firma kommt, die vom Mieter bezahlt wird.

Sollte sich aber herausstellen, dass der Mieter daran nicht Schuld ist, dann muss der Vermieter selbst dafür aufkommen.
Und im Falle der Elektroanlage darf er das dann auch nicht selbst ausführen.

Was aber auf gar keinen Fall passieren darf ist, dass ein Mieter mit einem Werkzeug (wahrscheinlich) unter Spannung selbst in der rumfummelt!
 
Ich kann nur dringend empfehlen den Schraubautomaten gegen eine Schmelzsicherung mit passender Kappe zu ersetzen.
Schraubautomaten gibt es NUR in den Charakteristiken H und L und beide können nicht ausreichend vor Überlast schützen.

Zudem ist eine Anlage dieser Bauart hoffnungslos überaltert und sollte an sich ersetzt werden.
 
Zudem ist eine Anlage dieser Bauart hoffnungslos überaltert und sollte an sich ersetzt werden.
Dann müsstest du aber erst einmal eine gesetzliche Erneuerungspflicht und entsprechende Kontrollinstanzen durchsetzen. Nicht möglich? Bei feuerungstechnischen Anlagen wurde es damals noch im Kaisereich so umgesetzt, mit festen Bezirken und einer Gebührenodnung.
Stelle dir mal vor, du wärest Bezirkselektriker für einen bestimmten Bereich und würdest schon Begehungsgebühr dafür bekommen, dass du den Hausflur betreten hast. Du würdest doch mit Freude morgens als Selbstständiger zur Arbeit gehen, da du schon am 1.ten weiß, wass du am 30/31 im Säckel hast.
 
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