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morfessa
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Gestern wurde in meinem Zählerkasten der Zweitarfifzähler (HT - NT) von einem Elektriker meines EVU gegen einen Eintarifzähler ausgetauscht - er bemägelte dabei das vor dem Hauptschalter ein dreiphasiges Schraubsicherungselement eingebaut ist "... dieses wäre nicht zulässig und müsste entfernt werden..." Ich habe ihn daraufhingewiesen das das schon immer so eingebaut war und nie bemägelt wurde... hat ihn aber nicht von seiner Forderung abrücken lassen.
Nun meine Frage: hat er recht muß dies geändert werden?
Ich weiß ganz genau das es bei meinen Schwiegereltern genauso ist - also auch Schrausicherungen vor dem Hauptschalter.
Ach so - die Begründung des Elektrikers war "... man könne die Sicherungen entfernen und Kabel reinfummeln und so Strom vor dem Zähler abzapfen..."
Ich bin der Meinung die Schraubsicherungen müssen sein da man nur durch entfernen und mitnehmen der Schraubsicherungen bei arbeiten an dem Stromnetz sicher sein kann das nicht aus Versehen eingeschaltet werden kann.
Vielen Dank - Gruß morfessa
Nun meine Frage: hat er recht muß dies geändert werden?
Ich weiß ganz genau das es bei meinen Schwiegereltern genauso ist - also auch Schrausicherungen vor dem Hauptschalter.
Ach so - die Begründung des Elektrikers war "... man könne die Sicherungen entfernen und Kabel reinfummeln und so Strom vor dem Zähler abzapfen..."
Ich bin der Meinung die Schraubsicherungen müssen sein da man nur durch entfernen und mitnehmen der Schraubsicherungen bei arbeiten an dem Stromnetz sicher sein kann das nicht aus Versehen eingeschaltet werden kann.
Vielen Dank - Gruß morfessa