Schützt ein FI vor einem Stromschlag? Ist er nachrüstbar?

Diskutiere Schützt ein FI vor einem Stromschlag? Ist er nachrüstbar? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo wir haben zwei Kaninchen in unserer älteren Mietwohnung und diese haben heute das zweipolige Kabel einer Bettlampe angeknabbert. Das Kind...
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Wie schon gesagt, ich entferne die Teile,bevor ich die Steckdose einbaue. Ich hab vor 20 Jahren schon mal einen BJ Vertreter gefragt, warum es keine Geräte ohne Krallen gibt. Mittlerweile gibt es Sie, warum die ohne Kralle aber über einen Euro mehr kosten, werd ich nie verstehen. Vieleicht steht dort ja einer, der die per Hand wieder herausschraubt.
 
Mutig von dir jemanden, der Steckdosen mit Krallen befestigt, Profi zu nennen

Was soll dieses mehr als hirnlose Zitat???

Ich empfinde es als eine absolute Frechheit, wenn hier wiederholt eine eindeutig zugelassene und seit Jahrzehnten praktizierte Befestigungsmethode gebetsmühlenartig als schlecht bzw. falsch hingestellt wird. Und das gegenüber Laien.

Was hätte denn der Hr. Paul in diesem Fall gemacht? Dem Kunden erklärt, das jetzt erstmal die UP-Dose herausgestemmt und gegen eine neue mit Schraubenlöchern ersetzt werden muß, weil er als "Profi" da sonst keine Steckdose montieren kann?

Manchmal kann ich mich über den Realitätsbezug mancher nur wundern?
 
Es ist auch nicht verboten, mit einer Pferdekutsche zum Einkauf zu fahren, aber außer den Amisch macht es wohl trotzdem keiner mehr.
 
Ich behaupte mal, das mind. 80% der Elektriker Geräte mit Krallen befestigen. Einfach weil es schneller geht, und im Bestand(wie im konkreten Fall) schlicht nicht anders geht.
 
Ja, ich habe schon deswegen uP-Dosen ersetzt im Bestand. Gerade auch deswegen, weil allzuoft das Versagen dieser "seit Jahrzehnten praktizierten Befestigungsmethode" überhaupt zur Beauftragung geführt hat.

P.S.: Die Farbe auf den Schutzleiterbügeln stellt eine Beeinträchtigung der Schutzfunktion dar.
 
Wetten, das ich mit Geräteschrauben genauso schnell bin, einzige Bedingung ich halte hinterher die Wasserwage an deine Dose.

Klar, wenn ich mal in einer 40 Jahre alten Anlage eine Steckdose wechseln muss, und da gibt es keine Schraublöcher, kann ich keine verwenden. Wenn dort noch 2 adrig liegt, muss ich auch KN. verwenden.
Ich bau aber heute auch nicht mehr KN, nicht nur weil es verboten ist, sondern weil es sicherere Alternativen gibt. Und genauso halte ich es mit der Befestigung. Krallen sind unsicher, unnötig und antiquiert genau wie KN auch wenn es noch niemand verbietet. Ist einfach nur faulheit schon beim Dosen einsetzen auch mal zur Wasserwage zu greifen und beim Einbau der Steckdose das Gleiche. Ich bekomme jedes Mal das Kotzen, wenn ich in so eine Anlage komme, wo jede Steckdose in eine andere Richtung schief hängt und aus der Wand fällt.
 
Die angeschraubten Dosen können genau so schief sitzen und wenn du meine "festgekrallten" Dosen siehst, dann kannst du ruhig eine Wasserwaage dranhalten und auch einen Stecker verkantet rausziehen - da fällt nichts raus.
 
Was hat denn die Krallenbefestigung mit schief eingesetzen Steckdosen zu tun???
 
Nichts. Es ging um nicht ausgerichtete uP-Dosen in der Wand ...
 
ego1 schrieb:
Was hat denn die Krallenbefestigung mit schief eingesetzen Steckdosen zu tun???
Ist ein kausaler zusammenhang. Wenn du irgendwo eine schiefe Steckdose siehst, ist die zu 99% mit Krallen befestigt.
 
bigdie schrieb:
Wenn du irgendwo eine schiefe Steckdose siehst, ist die zu 99% mit Krallen befestigt.
Ist doch auch logisch, da 99% aller Steckdosen mit Krallen befestigt sind.
 
Glaub ich nicht, das 99 % aller Steckdosen mit Krallen fest sind,die werden zwar oft dran gelassen, aber eigentlich selten benutzt.
 
Falsches Forum für meine weitere Anfrage, aber heute kam eine Rechnung vom Elektriker. Der Vermieter hat sie uns weiterhgeleitet, mit dem Hinweis:

Am 05.02.2014 ist in Ihrer Wohnung die Elektroinstallation überprüft worden. Des
Weiteren sind unsachgemäße Anschlüsse an der Elektroinstallation entfernt worden.
Da Sie eigenständig diese Anschlüsse unsachgemäß verlegt haben, sehen wir uns leider
gezwungen Sie mit den angefallenen Kosten wie folgt zu belasten:
Rechnung Fa. XXX vom 21.02.2014 332,01 €

Muss ich die jetzt echt zahlen?!
Der eigentliche Auftrag wurde ja nicht ausgeführt.
Mit einer Abmahnung vom Vermieter habe ich gerechnet, aber doch nicht mit der Inrechnungstellung des Auftrags!

http://s4.postimg.org/rzpi5qqqx/Rechnung_Elektrik_1_Kopie2.jpg

::: Bearbeitet von T.Paul (12.03.14 21:00): Namen, Nummern und Adressen unkenntlich gemacht :::
 
Wenn von Dir verursachte Fehler behoben wurden, kann dies u.U. auch zu deinen Lasten gelegt werden. Dies ist davon abhängig ob die Mängel durch ordnungsgemäße Nutzung oder Eingriff in die Anlage entstanden.
 
T.Paul schrieb:
Wenn von Dir verursachte Fehler behoben wurden, kann dies u.U. auch zu deinen Lasten gelegt werden.

Wer sagt denn, dass er einen Fehler verursacht hat? Und was ist mit den unsachgemäßen Anschlüssen gemeint, die da entfernt wurden? War er es nicht, der den unsachgemäßen und brandgefährlichen Herdanschluss korrigiert hat?

Dann waren zwischendurch Elektriker da, die sagen, an einer Steckdose wurde N und PE vertauscht, haben es angeblich behoben, und danach fliegt beim Einstecken eines SK1-Gerätes sofort der FI raus. Haben die Elektriker jetzt vielleicht die "unsachgemäßen Anschlüsse" entfernt, die sie selber früher gelegt haben?

Und was macht man fünf Stunden lang in einer Anlage mit zwei Stromkreisen? Und wofür hat man die "Verbindungsgarnitur 2,5mm²" für schlappe 90 Euro noch mal genau benötigt?

Wenn ich sowas lese, könnte ich nur noch kotzen.

P.S.: @packy: Hast Du die Anlage auch bekommen, von der in der Rechnung die Rede ist?
 
@packy,

Warst Du zu Hause wo die Firma bei Dir in der Wohnung arbeitete ?

@Zelmani,

"Verbindungsgarnitur" vermute ich mal vorsichtig ne Pressverbindung mit Schrumpfschlauch.(wofür auch immer ?)

Aber für 90 Euronen ?
Bei mir im Haus wurde mal eine gesetzt 2,5mm² knappe 30€ incl.Material+herstellung.

gruß Helge 2
 
Die Elektriker waren zu zweit, selbstverständlich war ich anwesend. Gesamtdauer war 1,5 Stunden. Habe das dem Vermieter mitgeteilt.

Seltsam für mich ist auch, dass auf dem Auftrag zwischen Vermieter und Elektriker unter Preisabsprache etwas angekreuzt aber durchgestrichen war. Wenn man genauer hinschaut, erkennt man "ca 350 EURO brutto"
Was zum Betrag auf der Rechnung ja wunderbar passt.

(Den Wisch habe ich mir schnell kopiert, als die Herrn am Fahrzeug waren)

Nun denn, ihr meint also, dass ich die Summe nicht zahlen müsse, weil der eigentliche Auftrag nicht ausgeführt bzw nicht richtig ausgeführt wurde?

Es ist ja ein TN-C-S Netz, tut es da was zur Sache, wenn kein FI verbaut ist und der Neutralleiter und Schutzleiter vertauscht ist? Ihr bestätigt, das müsse man mit einem BENNING IT 120 B hätte feststellen müssen?
http://s8.postimg.org/p0r54aj29/IMG_23252.jpg

::: Bearbeitet von T.Paul (12.03.14 21:00): Namen, Nummern und Adressen unkenntlich gemacht im Bild :::
 
Nachdem sich jetzt schon einer um "Kopf und Kragen" redet würde mich eigentlich nur noch das angeführte "beiliegende Schreiben der Mieter" interessieren.


PS: Mit dem Wissen was hier bereits schriftlich von dir verbreitet wurde kannst du froh sein wenn auf dich nicht noch wesentlich höhere Kosten zukommen!
- Bestimmt hast du auch keinen Rapportzettel unterschrieben -

PPS: vielleicht liest du dir einfach den Satz unter "Sonstiges" durch, damit ergibt das ganze wesentlich mehr Sinn als unter "Verschwörungstheorien"
 
packy schrieb:
Nun denn, ihr meint also, dass ich die Summe nicht zahlen müsse, weil der eigentliche Auftrag nicht ausgeführt bzw nicht richtig ausgeführt wurde?

Ohne freilich die genauen Umstände zu kennen, kann ich eine Zahlungsverpflichtung Deinerseits im Moment nicht erkennen. Wenn Du den Vermieter über Probleme und Mängel im Zusammenhang mit der Elektroinstallation hingewiesen hast, fällt es unter seine Verkehrssicherungspflicht, einen Fachbetrieb mit der Überprüfung und ggf. Instandsetzung zu beauftragen. Die Kosten hierfür kann er Dir nur dann in Rechnung stellen, wenn Du die Mängel, die die Überprüfung und Instandsetzung veranlasst haben, selbst zu vertreten hast. Dafür habe ich nach Lektüre dieses Threads allerdings erst Mal keine Anhaltspunkte. Vielmehr sieht es so aus, dass hier von Anfang an eine völlig vernachlässigte, unterdimensionierte und mängelbehaftete Installation gegeben war. Ausgelöst durch Deine Kaninchen, die eine Leitung angeknabbert haben, hast Du begonnen, Dich für die Anlage und ihre Sicherheit zu interessieren und hast dabei mit Hilfe des Forums konkrete Mängel entdeckt und auch selbst teilweise behoben oder zumindest zu beheben versucht.

Nun wirft Dir der Vermieter vor, selbst die "unsachgemäßen Anschlüsse" vorgenommen zu haben, die der beauftragte Elektrobetrieb entfernt hat. Hier würde mich interessieren, was genau mit den "unsachgemäßen Anschlüssen" eigentlich gemeint ist und ob das, was da entfernt wurde, der eigentliche Mangel war, der die Überprüfung veranlasst hat. Wenn damit gemeint sein sollte, dass die Jungs einen von Dir korrekt eingebauten FI wieder ausgebaut haben, weil dieser wiederholt aufgrund von nicht identifizierten und nicht behobenen Isolations- oder Verkabelungsfehlern ausgelöst hat, dann kannst Du hier nach meinem Rechtsverständnis kaum in die Pflicht genommen werden.

Trotzdem würde mich Dein Schreiben an den Vermieter auch interessieren. Könntest Du das vielleicht ebenfalls noch einstellen? Danke.
 
leerbua schrieb:
PPS: vielleicht liest du dir einfach den Satz unter "Sonstiges" durch, damit ergibt das ganze wesentlich mehr Sinn als unter "Verschwörungstheorien"

Hier wurde die vereinbarte Kostenobergrenze voll ausgenutzt, indem der Auftragnehmer 5 Stunden abgerechnet hat, obwohl er laut Mieter nur 1,5 Stunden mit zwei Monteuren vor Ort war. Und eine Kabelverbindungsgarnitur im Gegenwert von 90 Euro wurde dürfte hier wohl auch kaum zum Einsatz gekommen sein.

Für mich klingt das mehr nach Abrechnungsbetrug als nach "Verschwörungstheorie".
 
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