Schuldgefühle nach 20 Jahren, Steckdose ohne PE

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Wallmann

Guest
Hi,
Ich habe vor gut 20 Jahren als Lehrling (4 Lehrjahr) an einer Steckdose keinen PE Anschluss (Erdanschluss) feststellen können. Ich habe es damals dem Gesellen mitgeteilt er fand es nicht wichtig. Habe jetzt erfahren das der Geselle damals seine Gesellenprüfung nicht bestanden hat. Mache mir jetzt sorgen, dass jemanden etwas an der Steckdose ohne PE etwas zustoßen könnte.
Leider weiß ich nicht mehr welches Haus es war.
Wer kann helfen? Ich bin schon seit 18 Jahren nicht mehr als Elektriker tätig.
 
Gehen wir mal vom Worst-Case aus:

§213 StGB - Fahrlässige Tötung; ggf durch Unterlassung gemäß §13 StGB.

Wenn morgen einer tot vom Stuhl kippt, weil er in deine Steckdose des Todes gepackt hat, bist du zumindest juristisch aus dem Schneider:

Die Fahrlässigkeit, die zum "Erfolg der Tat" (=> Tod) geführt hat, ist verjährt. Herzlichen Glückwunsch würde dein Anwalt sagen - deine Reue kommt zum Glück nicht zu früh.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn nicht, hilft nur Recherche, Klingelputzen oder du bittest mal den erstbesten Wahrsager, ob er den Stadtplan für dich auspendelt...
 
Leider nicht richtig!

Der Täter hat eine Baugefährdung nach §319 StGB begangen.

§ 319 Baugefährdung

(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie man sieht reicht eine Gefährdung aus. Eine Verjährung ist nicht eingetreten.

ABER: Es gibt noch die verantwortliche Elektrofachkraft. Hier ist diese es nie zulassen durfte das eine nicht Elektrofachkraft ohne Aufsicht arbeitet.

Passieren muss zunächst noch nichts, wer schon gegen die VDE als aRT (anerkannte Regeln der Technik) verstösst hat verloren.
 
elektroblitzer schrieb:
Leider nicht richtig!

§ 319 Baugefährdung

Eben doch richtig. Ich habe den Worst-Case beschrieben. Gegenüber fahrlässiger Tötung ist Baugefährdung ein Witz und daher schon viel früher verjährt.
Auch wenn du den Paragraphen hier so schön reinkopiert hast, hast du die Wertigkeit nicht begriffen.
Es liegt Tateinheit vor, weshalb das Gesetz zu betrachten ist, das die höchste Strafe vorsieht.

"Baugefährdung" ist kein ewigwährendes Damoklesschwert. Ich denke, es verjährt regelmäßig nach drei Jahren. Von mir aus kann man noch mit einem Werkvertrag argumentieren - dann ist aber auch nach fünf Jahren der Fall erledigt.
Fahrlässige Tötung verjährt idR ebenfalls nach 5 Jahren. Da das Ereignis, das den Erfolg der fahrlässigen Tötung verursachen könnte, mehr als fünf Jahre zurückliegt, bleibt er nach wie vor sicher vor Bestrafung.
 
Eben doch richtig. Ich habe den Worst-Case beschrieben. Gegenüber fahrlässiger Tötung ist Baugefährdung ein Witz und daher schon viel früher verjährt.

Also wir finde jede Woche Steckdosen ohne PE. Hier war der nichtleitetende Fussboden eine Schutzmassnahme, die jedoch zunächst von den nachgebauten Zentralheizungen und später vom Regelwerk ausser Kraft mit Nachrüstzwang gesetzt wurden.

Gedanken braucht man sich nicht zu machen. Der finale Beweis kann nicht geführt werden. Vielleicht hat die verantwortliche EFK den PE ja noch angeschlossen und alles ist gut. Wahrscheinlich wurde die Steckdose nie benutzt.
 
Jeder der frei von Pfusch ist möge die erste Sicherung werfen ;)

1) War er Lehrling
2) Gab es einen Gesellen
3) Wohl auch nen Meister
4) Wurde die VDE Messung net gemacht
5) liegt somit wohl eine wissentliche Unterlassung des Unternehmens vor

Ich wäre auf den Ausgang eines Verfahrens gespannt und würde locker ne Kiste Pils auf den Lehrjungen setzen der sicherlich nicht alles was die Vorgesetzten ihm sagen in Frage stellen wird oder kann aufgrund seine Fachlichen Kompetenz die er nicht wirklich haben kann.
Nicht jeder geht mit ner VDE ins Bett und jeder hat seine Sünden begannen wovon einem die ein od andere erst nach Jahren bewußt wurde weil man
- da net mehr die Rosa Brille auf hat,
- dazu gelernt hat
- jemanden hatte der es einem richtig erklärt hat
 
kaffeeruler schrieb:
Jeder der frei von Pfusch ist möge die erste Sicherung werfen ;)

Ha,ha wie wahr die Deutschen mal wieder größte Bürokraten und Paragraphenreiter weltweit neuerdings sollan uns auch wieder "Die Welt genesen" was dabei rauskommt hatten wir ja schonmal.
Noch bis 1990 wurde in der ehem "Ostzone" die klassische Nullung installiert die Anlagen arbeiten bis heute (in der Regel) einwandfrei, auch wenn es
nicht der letzte VDE Schrei ist und mittlerweile auch nicht mehr zulässig (man fragt sich allerdings schon warum es dann noch den bestandsschutz für bestehende nicht erw.Anlagen gibt vermutlich wollte man die Hausbesitzer nicht verärgern hätte sich wohl auch nicht durchsetzen lassen sofort nach 1990 über all 3 oder 5 adrig neu zu legen...die hatten damals andere Sorgen)
Ein Maß an Sicherheit ist notwendig aber wir können
auch von Hunderste ins Tausendste kommen komisch das in Amiland nicht jeden Tag zehntausende ihr Lebenslichtlein aushauchen (nicht nur dort) wenn man sich diese "Installationen" mal zu gemüte zieht... :lol:
 
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