Schutzbereiche Pool

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Drehfeld

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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zum Thema "Schutzbereiche um einen Pool".
Die Umgebung des Pools ist ja in die Bereiche 0,1 und 2 unterteilt und - vereinfacht gesagt - dürfen nur im Bereich 2 Betriebsmittel für 230V installiert werden.
Ich weiß, dass Abtrennungen über 2,5m den Bereich 1 begrenzen, so dass der Bereich "dahinter" als Bereich 2 zählt.
Wie sieht es aber mit sogenannten "Technik-Boxen" aus, die ja in diesem Zusammenhang öfter verwendet werden. Wenn eine solche Box direkt neben dem Pool steht, wie ist dann das Innere der Box zu klassifizieren? Ist das Bereich 1 oder Bereich 2 oder sogar keinem der beiden mehr zugeordnet.

Vielen Dank und Grüße,
Oliver
 
Wie sieht es aber mit sogenannten "Technik-Boxen" aus, die ja in diesem Zusammenhang öfter verwendet werden. Wenn eine solche Box direkt neben dem Pool steht, wie ist dann das Innere der Box zu klassifizieren? Ist das Bereich 1 oder Bereich 2 oder sogar keinem der beiden mehr zugeordnet.

Im Schutzbereich 1 hat solch eine Box nur dann zu stehen, wenn sie ausschliesslich SELV-Geräte/Stromkreise enthält. Eine Box begrenzt oder verändert den Schutzbereich nicht. Die Box kann man im weitesten Sinne ja als einen Klemmkasten oder Verteiler betrachten, dafür gibt es ja die entsprechenden Vorgaben in der DIN VDE 0100-702
 
Üblicherweise enthält eine solche Box u.a. die Sandfilteranlage.
Das würde dann bedeuten, dass die Box mindestens 2m vom Pool entfernt stehen sollte, richtig?
 
Üblicherweise enthält eine solche Box u.a. die Sandfilteranlage.
Das würde dann bedeuten, dass die Box mindestens 2m vom Pool entfernt stehen sollte, richtig?

Ich weiss nicht, was es da an elektrischen Einbauten gibt. Wenn dort mit Netzspannung versorgte Anlagenteile drin sind, dann gehört die Box nicht in den Bereich 1.
 
Nur mal zum Nachdenken : Im Bereich 1 sind elektrische Geräte zugelassen sofern sie fest angeschlossen und über FI versorgt werden.Alle anderen Geräte eben nur als SELV . Die Poolfilterpumpe sollte also fest angeschlossen sein. Ob man nun eine geeignete Schukosteckdose in IP 68 als Festanschluss betrachten kann liegt meiner Meinung nach in der Entscheidung des Elektrikers bzw in der Herstellervorgabe der Pumpe.
 
Hmm - möchte ja nicht wissen, wieviel Gartenpools mit profaner Billigtrommel betrieben werden. Da dieser Kabelsalat nicht so schick aussieht, wird dies schön hinterm Pool versteckt. Und so manche niedrigpreisige Poolpumpen sind echte Chinakracher und wie bekannt gilt nicht nur bei den Russen, sondern auch bei den Chinesen, ein Fußvolkleben wenig bis nichts.
 
Das wäre doch so dann gar nicht zulässig, oder übersehe ich etwas. Sandfilteranlagen haben eine Pumpe, welche an 230V oder 400V betrieben wird.

Es gab mal Ausnahmen fuer Becken mit kleinen Umgebungsbereich (koennte auf dem Bild solch ein Fall sein, ist aber m.W. entfallen) oder Becken, die nicht betreten werden (Poolreinigung ueber Steckdose...) oder Stromzuleitung ueber Trenntrafo. Ob davon ein Fall hier anzuwenden ist, muesste man mal in der Norm nachschauen.

Kurzbeschreibung hier, ich vermute allerdings, die aktuelle Norm formuliert da einiges anders...

VDE 0100-702: Elektrische Anlagen bei Schwimmbecken – WEKA MEDIA
 
Grummel das PDF strotzt ,vor Fehlern und Widersprüchen.
 
Grummel das PDF strotzt vor Fehlern und Widersprüchen.
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Man sollte immer bedenken: Irren ist menschlich, vor allem, wenn man einen überarbeiteten Text betrachtet,
denn es stellt sich immer die Frage: welche Qualifikation hat eigentlich der den Text Bearbeitende ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab mal Ausnahmen fuer Becken mit kleinen Umgebungsbereich (koennte auf dem Bild solch ein Fall sein, [...]
Das Becken steht doch im Freien. Sieht man auf einem der Bilder.

Viele machen es wohl so, dass sie die Sandfilteranlage vom Netz nehmen, sobald das Becken benutzt wird und/oder die Anlage wird über Steckdose betrieben, so dass sie als ortsveränderlich gilt und die Norm nicht greift (?).
Damit lässt sich die Nähe der Anlage vielleicht erklären, aber wirklich schön ist diese "Lösung" nicht.
 
Beispiel Versorgung in allen Zonen mit SELV . Solch ein Schriftstück sollte man schon richtig lesen um die Widersprüche zu erkennen.
 
Beispiel Versorgung in allen Zonen mit SELV . Solch ein Schriftstück sollte man schon richtig lesen um die Widersprüche zu erkennen.
Steht da doch gar nicht.
Da steht, dass in allen Zonen der Schutz durch Kleinspannung nur als SELV und nicht als PELV umgesetzt werden darf.
 
Zitat aus der WEGA PDF

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Der Schutz durch Kleinspannung mittels PELV ist verboten. Grundsätzlich darf in allen Bereichen nur der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV angewendet werden.


Schalt- und Steuergeräte nach DIN VDE 0100-702
Im Bereich 0 dürfen keinesfalls Schalt- und Steuergeräte sowie Steckdosen installiert werden. Im Bereich 1 dürfen nur dafür zugelassene elektrische Betriebsmittel eingebaut werden, wenn die Stromquelle im Bereich 2 errichtet ist und mit den dort vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen betrieben wird.

In Becken mit kleinem Umgebungsbereich dürfen Schaltgeräte, Steuergeräte und Steckdosen auch im Bereich 1 errichtet werden, wenn sie außerhalb des Handbereichs (1,25 m) von der Grenze zu Bereich 0 und mindestens 0,3 m über dem Fußboden errichtet werden. Dabei müssen aber folgende Vorgaben eingehalten werden:

  • Schutz durch Kleinspannung mittels SELV mit einer Nennspannung nicht größer als AC 25 V oder DC 60 V, wobei die Stromquelle außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet werden muss, oder
  • durch automatische Abschaltung der Stromversorgung durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer 30 mA, oder
  • Schutz durch Schutztrennung, wobei die Stromquelle außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet ist und nur ein Verbrauchsmittel versorgt.
Die DIN VDE 0100-702 und andere elektrische Betriebsmittel
Spezielle Anforderungen werden an fest installierte Betriebsmittel, z.B. Pumpen, Filteranlagen, Gegenstromanlagen oder auch fest errichtete elektrische Schwimmbeckenreinigungsanlagen gestellt. Hier kommt der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV jedoch mit maximalen Spannungen von AC 12 V sowie DC 30 V zum Tragen.
 
Zitat aus der WEGA PDF

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Der Schutz durch Kleinspannung mittels PELV ist verboten. Grundsätzlich darf in allen Bereichen nur der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV angewendet werden.
Es ist zugegebenermaßen etwas unglücklich formuliert, aber gemeint ist doch wohl: wenn Schutz durch Kleinspannung, dann SELV und nicht PELV.

Aber ja: das Dokument ist nicht wirklich gut.
 
Im Bereich 1 sind eben auch Geräte mit 230 V und 400V zulässig . Und wie ich schon sagte Festanschluss und Schutz über Trenntrafo oder RCD . Das SELF in allen Bereichen zulässig ist steht ohne Frage fest . Aber wo darf sich dann die Stromversorgung für die SELF befinden ? Außerhalb von Bereich 0 ,1,2 sicher aber auch im Bereich 2 ?
 
Im Bereich 1 sind eben auch Geräte mit 230 V und 400V zulässig . Und wie ich schon sagte Festanschluss und Schutz über Trenntrafo oder RCD.
Eigentlich nicht, das ist ja gerade der Punkt!
Woher hast du das? Das lese ich überall anders!

Es gibt (gab?) zwar Ausnahmen für enge Umgebungen und auch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen auch im Bereich 1 230V-Geräte zu betreiben, aber diese Bedingungen umfassen weit mehr als nur Festanschluss und RCD.

Guckst du auch hier:
https://www.elektropraktiker.de/ep-...Id=8375&hash=3ee8c29478538128f80b1fbc9573e710
 
Guckst du auch hier:
Das bezieht sich auf Normstand 2003.

Die Normausgabe von 2012 enthält wohl Erleichterungen für den Schutzbereich 1
"n) Errichtung von Schaltgeräten, Steuergeräten und Steckdosen im Bereich 1 unter bestimmten Bedingungen zugelassen;"
Aber eben nur in Sonderfällen (bspw. war wohl Beleuchtung über RCD in diesem Bereich möglich, wenn keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind, oder Geräte "ausserhalb des Handbereichs"...).
 
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