Schutzleiter abkleben - Suche Vorschrift, warum verboten?

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hinrichsVT

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Mahlzeit liebe Kollegen der erlktrischen Zunft!

Folgende Problematik stellte sich mir vor kurzem in den Weg:

Ein "ganz Schlauer" hatte seinen Laptop an eine PA mit einer Klinke-Cinch Leitung angeschlossen und beschwerte sich, dass "da ein Brumm drauf ist", der nur durch Akkubetrieb des Laptops weg war.
Nun wollte er -deswegen "ganz Schlau"- den Schutzleiter an seiner Netzleitung zum Netzteil des Laptops abkleben. Das Prinzip einer Brummschleife hat er also grundsätzlich verstanden ;-)) .

Dass so etwas ein absolutes No-Go ist, ist mir durchaus klar, ebenso die Tatsache, dass es lebensgefährliche Praxis in meiner Branche ist (Veranstaltungstechnik). Nachdem ich einen zitternden Gitarristen, der seinen Röhrenverstärker abgeklebt hatte nur mit viel Glück am Leben erhalten konnte (übrigens mit RTW und Krankenhaus), suche ich nun Literaturhinweise und einer -für elektrisch Dumme- nachvollziehbaren Erklärung, warum das nicht nur lebensgefährlich, sondern eventuell sogar verboten ist, so was zu bauen.

Zur Erläuterung: Mir selbst ist die Problematik klar, ich fühle mich aber nicht in der Lage, die Gefahren zu erklären. Und wenn ich antworte: "das wird nicht gemacht, weil ICH das nicht will", wird das -leider- nicht akzeptiert ;-((

Vielen Dank im Voraus

HinrichsVT

PS: Ich nutze in solchen Fällen einen "Ground Isolator" von Monacor oder DI-Boxen, seitdem kein Metzbrumm bei mir...
 
Ich verstehe es mal so.
Das die Ursache für ein Brummen der Fehlerstrom aus irgendeinem Netzteil ist, der sich den kürzesten Weg zur Erde sucht und Kontakte durchfließt.
Zumeist dann über das Audio-Verbindungskabel und dem daran angeschlossenen Verstärker.

Das Abkleben des Schutzleiters am Netzstecker ist gesetzlich verboten und gefährlich.

Die genaue DIN suche ich dir bei Zeit raus.
 
Kikky schrieb:
http://diy.musikding.de/berichte/grund/schutzklasse1.pdf

Ich hoffe dir hilft dieser Link.

Ich bin nicht allwissend in Formen, welche genaue DIN dies behandelt. Ich Glaube VDE 0100 DIN 413 - Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen (Schutz bei indirektem Berühren oder Fehlerschutz).

Fast richtig, es ist die VDE 0100 Teil 410.
Dieser Teil beschreibt Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag bei indirektem Berühren. Es gibt derer solche mit und welche ohne Schutzleiter. Ohne Schutzleiter wäre z.B. die Schutzisolierung zu nennen, mit Schutzleiter gibt es im wesentlichen zwei: Nullung und Schutzerdung. Wer nun den Schutzleiter unterbricht, setzt die Schutzmaßnahme außer Betrieb und das vorsätzlich!!


Mit Verlaub ist llerdings die Überschrift dieses Beitrags "Schutzleiter abkleben, warum verboten" etwas dämlich.

Genauso könnte man fragen, "Eisenbahnwaggontüren während der Fahrt öffnen, warum verboten?"

0V
 
Schutzleiter abkleben

Hallo Schutzleiter ""abkleben, sollte es nicht heissen "abklemmen" mfg sepp
 
@sepp
Unter den superschlauen Audio etc. Heinis ist es weitverbreitet die Schutzkontakte der Stecker mit Tesafilm/Isoband zu Isolieren, da man so ein eventuell störendes Brummen unterbinden kann. s.o.
 
Ich bitte um Verzeihung, dass ich den Threadtitel nicht für alle Leser korrekt und vielleicht missverständlich erstellt habe...

Dass das Abkleben des Schutzleiters im Schukostecker lebensgefährlich ist, war mir von vorneherein klar.

Als technischer Leiter bei verschiedenen Veranstaltungen auch im Aussenbereich stehe ich in erhöhter Verantwortung. Nun hatte ich in der Meisterschule für Veranstaltungstechnik die Fachrichtung "Bühne/ Studio" gewählt, dort wird Elektrotechnik nicht allzu sehr vertieft.

Mir geht es im Wesentlichen um Folgendes:
Ich habe hin und wieder mit Künstlern zu tun, die hauptberuflich bei Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr musizieren. Dort habe ich -besonders bei Y - feststellen müssen, dass das Wort eines Verantwortlichen erst dann als gültig akzeptiert wird, wenn es durch Vorschriften untermauert wird. Besonders gerne wird da eine ZDV akzeptiert.
Nun habe ich keine Lust, mir den Job unnötig schwer zu machen, deshalb meine Fragestellung.

Ich danke allen, die mir hier Auskunft gegeben haben!

HinrichsVT
 
Nullvolt schrieb:
Kikky schrieb:
http://diy.musikding.de/berichte/grund/schutzklasse1.pdf

Ich hoffe dir hilft dieser Link.

Ich bin nicht allwissend in Formen, welche genaue DIN dies behandelt. Ich Glaube VDE 0100 DIN 413 - Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen (Schutz bei indirektem Berühren oder Fehlerschutz).

Fast richtig, es ist die VDE 0100 Teil 410.
Dieser Teil beschreibt Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag bei indirektem Berühren. Es gibt derer solche mit und welche ohne Schutzleiter. Ohne Schutzleiter wäre z.B. die Schutzisolierung zu nennen, mit Schutzleiter gibt es im wesentlichen zwei: Nullung und Schutzerdung. Wer nun den Schutzleiter unterbricht, setzt die Schutzmaßnahme außer Betrieb und das vorsätzlich!!


Mit Verlaub ist llerdings die Überschrift dieses Beitrags "Schutzleiter abkleben, warum verboten" etwas dämlich.

Genauso könnte man fragen, "Eisenbahnwaggontüren während der Fahrt öffnen, warum verboten?"

0V

Ja schon klar, aber da ich einen anderen Denkansatz gehabt habe, bei der anfangs gestellten Frage. VDE DIN 0100 410 Schutz gegen elektrischen Schlag.

VDE DIN 0100 411 Schutz sowohl gegen direktes als auch bei indirektem Berühren.

VDE DIN 0100 412 Schutz gegen elektrischen Schlag unter normalen Bedingungen (Schutz gegen direktes Berühren unter normalen Bedingungen (Schutz gegen direktes Berühren oder Basisschutz)

VDE DIN 413 Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen (Schutz bei indirektem Berühren oder Fehlerschutz)

Mir ging es aber um die genaue VDE DIN 0100 413.1.1.2
Da steht folgend: - "Erdung und Schutzleiter: Die Körper müssen unter den für jedes System nach Art der Erdverbindung festgelegten Bedingungen an einen Schutzleiter angeschlossen werden.
Gleichzeitig berührbare Körper müssen an demselben Erdungssystem angeschlossen werden."


Aber ich bin mir halt nicht ganz sicher, ob ich bei dieser Fragestellung des TEs richtig liege. Aber natürlich findet auch die DIN 410 Anwendung.
 
hinrichsVT schrieb:
Verantwortlichen erst dann als gültig akzeptiert wird, wenn es durch Vorschriften untermauert wird. Besonders gerne wird da eine ZDV akzeptiert.

Ich kann dir die DIN 410 bis einschließlich 413 vom Heft Einscannen und per Mail zu schicken.
 
Am einfachsten dürfte eine Übertrager-Leitung sein. Oder man erdet halt alles anständig.

MfG; Fenta
 
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