Selektivität bei Paralleleinspeisung

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Axel Meier

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Guten Morgen,

folgendes Problem beschäftigt mich:

Eine Einspeisung eines großen Wohn- und Geschäftshauses wird vom Netzbetreiber mit einem Nennstrom von 500A hergestellt.
Die Einspeisung erfolgt mittels zweier Parallelkabel und wird im HAK mit jeweils 250A abgesichert.
Vom HAK ausgehend wird aufgrund der Strombelastbarkeit ebenfalls ein Parallelkabel zu einem Einspeiseverteiler auf EINE Sammelschiene geführt.

Vom Einspeiseverteiler ausgehend sind mehrere Zuleitungen zu Zähleranlagen herzustellen.
Eine der Zuleitungen muss mit einer NH-Sicherung 315A abgesichert werden, was ein Selektivitätsproblem darstellt.

Aber ist dem wirklich so? Da ich zwei Parallelkabel mit gleichem Querschnitt als Einspeisung habe, teilt sich der Strom doch gleichmäßig auf, sodass zum Beispiel eine Überlast der 315A-Sicherung keine Beeinträchtigung der Selektivität darstellen würde, da keine der 250A-Sicherungen im HAK überlastet wäre. Wie ist die Selektivität bei Paralleleinspeisungen zu betrachten?

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Ich danke im Voraus für die Hilfe!
 
Der Strom wird sich nur dann recht gleichmäßig aufteilen wenn die Kabel auch die gleiche Länge und den gleichen Startpunkt haben, wovon ich hier mal ausgehe.

Ein Selektivitätsproblem sehe ich hier nicht
500A sollte zu 315A durchaus selektiv sein, auch mit zwei parallelen 250A Sicherungen.
 
Hallo Octavian1977,

ich sehe das genauso. Ich habe mich gerade noch zusätzlich beim Netzbetreiber informiert und er ist ebenfalls der Meinung, dass die Selektivität hier eingehalten wird.
Die Voraussetzung der gleichen Länge und des gleichen Startpunktes ist gegeben.

Vielen Dank
 
Nein die Selektivität wird nicht eingehalten. Löst eine der 250 A Sicherungen aus bemerkst du das nicht. Und mir braucht hier keiner damit zu kommen das dies nicht möglich ist. Und somit wird die 315 A Sicherung erst nach der 250 A Sicherung auslösen. Das ist der Nachteil bei Parallelleitungen.
Die 250 A Sicherung schützt nur die einzelne Leitung.
Nachtrag : aus diesem Grund gibt es NH mit Schlagstift um eine Ausgelöstmeldung zu erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange die Sicherungen in Ordnung sind wird auch die Selektivität eingehalten.
Selektivität hat nichts mit der Betrachtung zu tun, daß dieses System defekt oder teilweise defekt sein könnte.
Bei der Selektivität wird auch die Alterung von Sicherungen nicht berücksichtigt, die auch dazu führt, daß Sicherungen höherer Nennstromstärke vor denen mit niedrigerer Nennstromstäke auslösen.
 
Nein die Selektivität wird nicht eingehalten. Löst eine der 250 A Sicherungen aus bemerkst du das nicht. Und mir braucht hier keiner damit zu kommen das dies nicht möglich ist. Und somit wird die 315 A Sicherung erst nach der 250 A Sicherung auslösen. Das ist der Nachteil bei Parallelleitungen.
Die 250 A Sicherung schützt nur die einzelne Leitung.
Nachtrag : aus diesem Grund gibt es NH mit Schlagstift um eine Ausgelöstmeldung zu erhalten.

Da ist schon was dran. Ich finde es auch nicht wirklich elegant aber aufgrund der Vorgabe durch den Netzanschluss und der inneren Aufteilung der Lasten, bleibt mir nicht wirklich etwas anderes übrig.
100%ige Selektivität wird man nie wirklich erreichen, vor allem, wenn man alle Eventualitäten durchdenkt.
Ich habe mich diesbezüglich auch noch beim Netzbetreiber und beim Schaltanlagenbauer informiert und grünes Licht bekommen.
 
Das ist eine übliche Methode, bei solchen Querschnitten ist es eben nicht möglich das in ein Kabel zu packen.
Rein Prinzipiell dürfte man auch eine 500A Sicherung verwenden und daran beide Kabel parallel an schließen.
So ist es aber sicherer, da auch bei Schaden an einem Kabel oder ungleicher Stromaufteilung ein Schutz besteht.
 
Das kannst du drehen und wenden wie du willst. Eine Parallelschaltung von Sicherungen ohne Überwachung ist und bleibt Murks. Nur weil der Einsatz von NH mit Schlagstift teurer ist auf die Überwachung der NH zu Verzichten ist Geiz und nicht fachgerecht. Wie sagst du Immer @Octavian1977 " die Einhaltung der Norm ist Note 4"
 
Da hast Du durchaus Recht nur ist die Frage was man erreichen will.
ein höheres Maß an Schutz ist immer etwas was Gefahren abwendet.

Hierbei geht es um die Verwendbarkeit und Ausfallsicherheit.
Da es sich nicht um eine sicherheitstechnische Anlage handelt ist das erst mal etwas was sicher praktisch ist, aber ohne keine Gefährdung erhöht.

Frage ist bei sowas dann auch wenn es eine entsprechende Meldung gibt was damit passiert.
Eine rote Leuchte im Keller die keiner beachtet hilft da nichts.
 
Manchmal ja, manchmal nein.

Aber die Betrachtung einer Störung hat nichts mit der Selekktivität zu tun.

Selektivität bedeutet nur, daß die der Schadstelle nächste Sicherung zuerst aus löst.
Darüber nach zu denken was passiert wenn bereits eine vorhergehende Schädigung stattgefunden hat, hat nichts mit der Betrachtung der Selektivität an sich zu tun.

Die Vorschädigung ist eine Störung die es zu beheben gilt, wenn man die Funktion der Anlage aufrecht erhalten will.
 
Zuletzt bearbeitet:
eben und der TE fragt hier nach Selektivität und die ist definitiv nicht gegeben, wenn eine 250 A Sicherung ausgelöst hat!
 
Genauso wenig wenn eine einzelne Vorsicherung eine Vorschädigung hat.
Und was machst Du in dem Fall?
 
Brauchst dann aber auch eine Vorrichtung die es zulässt den Einsatz ohne Abschalten zu ersetzen.
Bei den üblichen HAKs der Netzbetreiber geht das schon mal nicht, da weder unter Last einschalten noch unter Last ausschalten damit zulässig ist.
 
Das kannst du drehen und wenden wie du willst. Eine Parallelschaltung von Sicherungen ohne Überwachung ist und bleibt Murks. Nur weil der Einsatz von NH mit Schlagstift teurer ist auf die Überwachung der NH zu Verzichten ist Geiz und nicht fachgerecht. Wie sagst du Immer @Octavian1977 " die Einhaltung der Norm ist Note 4"
Die Frage ist doch wie immer, dass es oft nicht am Willen, sondern an der Auffassung liegt. An der Auffassung wer die Kosten der Installation und vor allem für die Überwachung trägt, denn die ist auch nicht umsonst.
Es nützt nun nichts, wenn man da eine tolle Meldeleuchte selbst blinkend und sichtbar installiert hat, deren Bedeutung keiner kennt und denn vor sich hinblinkt. Ohne nervige Tröte, ruft auch keiner irgendwo an, da man meinte - für ein solches Gebäude eigentlich notwendiges - eigenes Personal (Haustechniker / -meister) zu sparen können und die gleiche Dienstleistung an irgendein Facilitymanagement abgegeben hat, die mit wechselnden Personal mit Sprachproblemen aufschlagen. Selbst die sehen zwar die blinkende Leuchte und denken „Würde mich nerven so ein Teil“ und gehen weiter.
 
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