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Guten Tag,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Verkabelung einer Sicherheitsbeleuchtung. Wenn die Sicherheitsbeleuchtung auf eine Zentralbatterie angeschlossen ist und es einen eigenständigen Stromkreis gibt für z.B. Außenanlagen oder in einem Brandsbschnitt bin ich meines Wissens nicht dazu verpflichtet diese als A/B auszuführen. Sprich das jede zweite Leuchte auf dem Kreis B angeschlossen wäre. Der TÜV müsste dies doch auch als einen Stromkreis abnehmen. Sollte der Fall sein, dass das Kabel des Stromkreises beschädigt ist, würden alle Leuchten auf dieses Stromkreis nicht mehr leuchten. Eine A/B Verkalkung wäre hier nach manchen Ansichten besser, jedoch ist dies doch keine Muss oder?
Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr mir hierzu nochmal eine Auskunft geben könnt.
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Verkabelung einer Sicherheitsbeleuchtung. Wenn die Sicherheitsbeleuchtung auf eine Zentralbatterie angeschlossen ist und es einen eigenständigen Stromkreis gibt für z.B. Außenanlagen oder in einem Brandsbschnitt bin ich meines Wissens nicht dazu verpflichtet diese als A/B auszuführen. Sprich das jede zweite Leuchte auf dem Kreis B angeschlossen wäre. Der TÜV müsste dies doch auch als einen Stromkreis abnehmen. Sollte der Fall sein, dass das Kabel des Stromkreises beschädigt ist, würden alle Leuchten auf dieses Stromkreis nicht mehr leuchten. Eine A/B Verkalkung wäre hier nach manchen Ansichten besser, jedoch ist dies doch keine Muss oder?
Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr mir hierzu nochmal eine Auskunft geben könnt.