Sicherheitsbestimmungen bei der Elektrik in Altbauwohnung

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Butterich

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Erst einmal ein Hallo an alle und ein Frohes Neues 2010. Bei mir hat es leider nicht sonderlich gut angefangen so wohne ich derzeit auf einer "Baustelle" :(

Ich habe zum 1. Januar diesen Jahres eine Wohnung angemietet und falle nun nachdem der Vormieter ausgezogen ist aus alle Wolken.

Nach eingehender Lektüren diverser Beiträge im Internet, dem kläglichen Versuch meinerseits die VDE/DIN zu verstehen und diesem Forum komme ich zu dem Entschluss als E-Technik Laie meine Frage wohl nicht selbst ausreichend beantworten zu können. :?

Eckdaten: Altbau Jahrgang 1939, Wohnfläche ca. 80qm auf 3 Zimmern, kein FI Schutzschalter, ein Stromkreis für die Küche auf einer Steckdose, Rest der Wohnung auf dem anderen Stromkreis (jeweils 16A, 230V). Im Bad keine Steckdose nur so ein raushängendes Kabel anscheinend für den Spiegelschrank :roll:

Die Frage die mir am meisten den Kopf zerbricht bezieht sich auf die Küche dort befindet sich auf der Seite für die Küchenzeile lediglich eine einzige Steckdose. Laut Aussage des Mieters ist die Küche geeignet für eine Standardküchenzeile. :?

Darf ich einfach an einer Steckleiste über die einzige Steckdose in der Küche sämtliche zu der Küche gehörigen Geräte anschließen:

- Gasetagenheizanlage
- Gasherd mit elektrischem Backofen
- Kühl-Gefrierkombination
- Geschirrspülmaschine
- Waschmaschine
- Warmwasserboiler
- Mikrowelle
- Dunstabzugshaube
- etc.

Meine Frage generell gibt es einen gesetzlich definierten Mindeststandard sowohl was die Anzahl an Steckdosen angeht als auch allgemein im Bezug auf die Sicherheit. Mein Vermieter redet pauschal immer von Bestandsschutz und meinte das hat alles seine Richtigkeit. Die Wohnung hätte e-check und damit ist alles in bester Ordnung.:?:

Der Vormieter hat etwas über 30 Jahre dort gewohnt die Gastherme wurde innerhalb diesen Zeitraums nicht erneuert ebenso wie jegliche andere Dinge die mit Elektrik zu tun haben. Nur die Miete wurde angepasst sonst nix. :shock:

Für euren Rat wäre ich euch sehr dankbar!

Butterich
 
In eine derartige Wohnung würde ich nur einziehen, nachdem die Elektroanlage komplett erneuert wurde. Es sei denn du planst nur ein kurzes intermezzo.

Üblicherweise ist die E-Anlage in Wohnungen dieses Alter verschlissen, und genügt den heutigen anforderungen bei weitem nicht mehr.

Wieviele Adern schauen an den Leuchtenauslässen aus der Decke? Welche Farben haben sie?
 
Hallo ego1,

vielen Dank für deine Antwort. Leider kenne ich mich mit der Elektrik nicht aus und habe die Wohnung nur besichtigen können als die Vormieter noch drin gewohnt haben. Hinter die Küchenzeile konnte ich nicht gucken und wäre auch nie auf die Idee gekommen für alle Geräte ist nur eine Steckdose zu Verfügung.

Eigentlich hatte ich geplant längere Zeit in der Wohnung zu bleiben also auch wenn unser Nachwuchs kommt. :(

Aus den Decken schauen 3 Kabel heraus. Soweit ich weiss bedeutet das "keine klassische Nullung". Farben sind gelb/grün, blau und braun.
 
1.) In welchem Bundesland ist die Wohnung.
2.) Es ist davon auszugehen das die Elektrik alt ist, aber dies kein Grund ist bei genügend hohen Isolationswiderständen etc. eine Erneuerung vorzunehmen.
3.) Eine gesetzliche Garantie für Mindeststandard gibt es nicht.
4.) Wenn im Vertrag steht das der Stand der Elektrik von 2009 sein muss hast Du einen vertraglichen, jedoch keinen gesetzlichen.
5.) Bei Umnutzung muss die Anlage auf den aktuellen Stand gebracht werden. Hierzu sind Nutzungsanträge nach LBO zu stellen. Das macht der Eigentümer nicht der Mieter. Bei Änderungen durch den Mieter ist dies i.d.R. ein Vertragsbruch.

Einzige Massnahme eine andere Wohnung suchen, denn wir haben Vertragsfreiheit.
 
Hallo all diese Geräte kann man nie an eine einzigen Stromkreis /Steckdosenleiste anschließen . Die Frage ist auch wie weit ist der Verteiler/ Zählerkasten von der Küche entfernt .Eine neue/ weitere Zuleitung in die Küche ist unbedingt nötig.
mfg sepp
 
Vielen Dank sepp_s und elektroblitzer für eure Hilfe!

Die Wohnung ist in Hessen. Im Vertrag steht nichts zu Stand 20xx.

Leider weiss ich nicht was Umnutzung bedeutet. Ist dies der Mieterwechsel? Das mit LBO (Landesbauordnung oder?) sagt mir auf den ersten Blick leider auch nicht viel bzw. Nutzungsanträge.

Der Zählerkasten befindet sich im Flur und ist rund 4-5 Meter Luftlinie von der Steckdose entfernt.

Ist die neue Zuleitung "nötig" oder "vorgeschrieben" um die Geräte sicher zu betreiben.

Gibt es wirklich keine Mindeststandards auf die man sich berufen kann?
 
sepp_s schrieb:
Eine neue/ weitere Zuleitung in die Küche ist unbedingt nötig.

Eine?
- Geschirrspülmaschine
- Waschmaschine
- Warmwasserspeicher
- Mikrowelle

Das sind schon vier.

Lutz
 
Eine Umnutzung findet hier sicher nicht statt, sondern nur ein Mieterwechsel.
Eine Nutzungsänderung liegt vor wenn der Mietgegenstand einem neuen Zweck dienen soll.
Also aus einer Wohnung z.B. ein Restaurant gemacht wird.
 
Soweit ich die Antworten bis dato erfassen kann habe ich also keinerlei Handhabe was die Elektrik in einer Altbauwohnung angeht?
 
Die von Dir genannten Aderfarben grüngelb, blau, braun deuten auf die ganz neue Aderkennzeichnung, die es erst seit 2003 gibt und welche seit 2006 verbindlich ist, hin. Das steht für mich im Widerspruch zu Deinen übrigen Angaben.

Mach doch mal bitte Fotos vom Stromkreisverteiler, von den besagten Auslässen un der Steckdose in der Küche (wenn möglich ohne Abdeckung).

0V
 
Nein, einen Anspruch auf einen "Mindeststandard" hast Du nicht, Du hast lediglich einen Anspruch darauf, dass die bestehende Anlage funktionsfähig und sicher ist.
Dass die bestehende Anlage in keinster Weise modernen Ansprüchen genügt, ändert daran nichts!

Dass man damit keinen Saustall stürmen kann, ist schon klar. Es muss also was geändert werden.

Dass der "Sicherungsasten" nur ca. 5m weit weg ist, lässt hoffen.
Wir sollten uns aber wirklich mal ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen können.

Ist die Wohnung bereits renoviert oder könnte man noch Leitungen UP legen? Wenn das nicht mehr geht, dann gibt es auch ganz nette Lösungen mit Kabelkanälen, Brüstungskanälen oder Sockelkanälen.
Mit sehr viel Glück kommt man auch mit 3xH07-U 6qmm durch vorhandenene Leerrohre und bastelt dann nen Kleinverteiler in die Küche.

Was wir zur Beurteilung aber unbedingt brauchen sind:
<ul><li>Bilder vom Sicherungskasten und vom Zähler.
<li>Bilder davon, wo die Leitung in der Küche ankommt.
<li>Auszüge aus dem Grundrissplan der Wohnung (mindestes Küche, Flur und Zählerraum sollten erkennbar sein), damit wir uns mögliche Leitungsführungen für zusätzlich erforderliche Leitungen überlegen können.</ul>

Erst dann kann man weiterreden. Mit etwas Glück, lasst der Vermieter auch mit sich reden und beteiligt sich wenigstens an den Nachrüstungen. Nicht zuletzt steigt ja dadurch auch der Gebrauchswert der Wohnung!

Viele Grüsse,

Uli
 
Vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich werde beim nächsten Mal genau Fotos machen und diese dann hier posten!
 
Hab nochmal rumgerechnet, 1939 wurden meist Leerrohre mit 16mm Innendurchmesser gelegt. Da würde 3xH07V-U 6mm² grad so reinpassen - Aber nur mit viel Flutschi und wenn's nicht zu sehr um die Ecke geht.

Bei einer angenommenen Verlegeart B1 könnte man die Küche mit ner B32 Vorsicherung absichern und am jetzigen Kabelauslass nen Keinverteiler anbringen, der die 32A auf die einzelnen Küchenstromkreise verteilt.

Das geht natürlich nur, wenn da auch die NHs im HAK und der Zähler mitspielen.

Die Möglichkeit sollte man wirklich im Auge behalten, denn dann müsste man u.U. nur in der Küche neue Leitungen ziehen.

Aber jetzt warten wir mal die Fotos ab ...
 
Hallo zusammen,
ich muss mich eben mal kurz einschalten.

Wenn man die Küche nun umbauen würde, also evt auch korrekt mit einem RCD absichert, wie verhält es sich da mit dem "Bestandsschutz"?
Meines letzten Wissensstandes nach, muss doch die restliche Wohnung dann auch neu installiert werden.

Wie war das auch gleich nochmal mit dem >RCD vorgeschrieben< für Laienanwendungen?

Da ja auch Nachwuchs geplant ist, der dort in der Wohnung aufwachsen soll, wär es doch auch sinnvoll einen RCD mit für die anderen Zimmer einzuplanen, oder?!

Mag sein das es Quatsch ist was ich geschrieben habe, das waren jetzt halt bloß Fragen bzw Einwände die in meinem Kopf rumschwirrten.

Gruß Shadow
 
Es ist sehr gefährlich als Laie an einer elektrischen Anlage herumzubasteln und gerade an einer solchen alten Anlage.

Zu beachten ist hier sicher auch, daß die neue Verlegung von Leitungen, Sicherungen FI-Schutzschalter etc, keine Sache ist die man mal für ein paar Euro an einem Samstag Nachmittag erledigt.

Soll die Anlage wirklich auf einen sinnvollen Standart geändert werden bedeutet das viel Staub und Dreck (meist muß man trotz der vorhandenen alten Rohre etwas stemmen) und ne ganze Menge Arbeit für FACHLEUTE.

Ich würd mal so spontan mit 2000€ für ne 4 Zimmer Wohnung Material und Arbeitslohn für nen befreundeten Elektriker rechnen. Dazu kommt dann noch, daß gerade bei solch alten Bauten der Putz meist großflächig abfällt.
 
Darf ich die Hände mal über dem Kopf zusammenschlagen? :shock:

Die Leitung für die Deckenleuchte sieht dem damaligen Standart sehr ähnlich. Wo die Leitungen für weitere Steckdosen im Raum durchgebrückt worden sind. Außerdem kann ich das "Loch" nicht richtig deuten, schon verschmort oder nur dreckig vom Rohr?

Zweiadrig im Badezimmer halte ich auch nicht viel von und die Verteilung hat wohl auch schonmal bessere Tage gesehen.

Bilder von der Küche muss man glaub ich nicht mehr sehen. Doof das die Wohnung schon angemietet ist.

Warum wird zumindest die Verteilung bei Renovierungs-/ Sanierungsarbeiten nicht gleich mitgemacht? Ebenso die Wohnung...

In meiner Gegend ist sowas eigentlich Standart, zieht ein Mieter aus, wird die Wohnung gemacht. Erstmal steigt dadurch der Wohnstandart und zweitens (das Wichtigste!) die Sicherheit.

Klar das auch bei vielen Vermietern das Geld auch nicht mehr so locker sitzt, aber denen muss doch auch die Sicherheit der Mieter am Herz liegen.
Einige sind da aber wohl immer noch der Auffassung "das ging 30 Jahre gut, warum solls nun anders sein?"

Ist Deine alte Wohnung denn schon gekündigt?
Kann man vom aktuellen Mietvertrag zurücktreten?

Gruß Shadow
 
Die neue Wohnung ist schon gekündigt und wäre wohl auch nicht mehr passend für zwei bzw. bald drei Personen. :( Die alte war eine 1-Zimmer Wochenendheimfahrerwohnung - umso mehr ist es natürlich jetzt ärgerlich wenn wir nach wenigen Wochen wieder eine neue suchen müssten.

Die Renovierungsarbeiten werden nur vom Vermieter durchgeführt, da die Wohnung nachdem der Nachmieter die Tapeten runtergerissen hat die Wand in untapezierbaren Zustand hinterlassen hat. Habe die Wohnung seit dem 01.01.10 und sie ist noch immer eine reine Baustelle.

Bei dem Vermieter handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit "Heuschrecke" im Hintergrund.

Bin mal gespannt wie die Wohnung morgen Abend aussieht, wenn ich wieder "zu Besuch" bin. :evil:
 
Dann wäre jetzt genau der richtige Zeitpunkt gewesen, neue Leitungen zu verlegen!
 
Octavian1977 schrieb:
an einem Samstag Nachmittag erledigt.

Tja viele sollen nur an diesem Zeit haben, sage nur
Berufspendler.... :x
Und sieh an das Foto mit dem eingewickelten Sicherungskasten man kann eh nicht viel erkennen
sieh an das Teil hat sogar schon den E-Check bekommen...ist ja putzig.
Abdeckungen waren wohl auch nie drauf...aber egal.
Was ich komisch finde das welche ihm jetzt raten das zu sanieren und da auch noch Geld reinzustecken es ist
eine Mietwohnung, da ist es gar nicht seine Angelegenheit das zu finanzieren.
Wenn muss er sowiso mit dem Vermieter reden und wenn
er mal auszieht?
Ob er Anspruch darauf hat ob die Anlage den neuesten Erkenntnissen entspricht sei dahingestellt,fakt ist
aber eins, sie muss sicher sein- diese Anlage ist es
bestimmt nicht.
Er sollte nochmal mit dem Vermieter reden,falls dieser nicht einlenkt sollte er sich tatsächlich ne andere Wohnung beschaffen,daß ist aber immer nicht so einfach wie sich das mancher vielleicht vorstellt.
Wenn ich mir die Anlage anschaue möcht ich nicht wissen wie es sonst noch in der Wohnung ausschaut und welche Mängel vorhanden sind...
Wir dürfen auch eins nicht vergessen in Zeiten von "HartzIV" werden Menschen von den ARGEn Wohnungen auch zugewiesen vielleicht ist es hier so?
Auch wenn ich da nicht einziehen würde, an seiner Stelle sollte er der Berufsgenossenschaft oder ähnlich verantw.Stellen da mal Bescheid sagen.
Eine Vermietung ist schließlich gewerblich und da sind die Regeln noch ein wenig anders als bei Opa
Tschorsch der seinen Schuppen mit "Saft" versorgt.
 
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