B
Butterich
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Erst einmal ein Hallo an alle und ein Frohes Neues 2010. Bei mir hat es leider nicht sonderlich gut angefangen so wohne ich derzeit auf einer "Baustelle"
Ich habe zum 1. Januar diesen Jahres eine Wohnung angemietet und falle nun nachdem der Vormieter ausgezogen ist aus alle Wolken.
Nach eingehender Lektüren diverser Beiträge im Internet, dem kläglichen Versuch meinerseits die VDE/DIN zu verstehen und diesem Forum komme ich zu dem Entschluss als E-Technik Laie meine Frage wohl nicht selbst ausreichend beantworten zu können. :?
Eckdaten: Altbau Jahrgang 1939, Wohnfläche ca. 80qm auf 3 Zimmern, kein FI Schutzschalter, ein Stromkreis für die Küche auf einer Steckdose, Rest der Wohnung auf dem anderen Stromkreis (jeweils 16A, 230V). Im Bad keine Steckdose nur so ein raushängendes Kabel anscheinend für den Spiegelschrank :roll:
Die Frage die mir am meisten den Kopf zerbricht bezieht sich auf die Küche dort befindet sich auf der Seite für die Küchenzeile lediglich eine einzige Steckdose. Laut Aussage des Mieters ist die Küche geeignet für eine Standardküchenzeile. :?
Darf ich einfach an einer Steckleiste über die einzige Steckdose in der Küche sämtliche zu der Küche gehörigen Geräte anschließen:
- Gasetagenheizanlage
- Gasherd mit elektrischem Backofen
- Kühl-Gefrierkombination
- Geschirrspülmaschine
- Waschmaschine
- Warmwasserboiler
- Mikrowelle
- Dunstabzugshaube
- etc.
Meine Frage generell gibt es einen gesetzlich definierten Mindeststandard sowohl was die Anzahl an Steckdosen angeht als auch allgemein im Bezug auf die Sicherheit. Mein Vermieter redet pauschal immer von Bestandsschutz und meinte das hat alles seine Richtigkeit. Die Wohnung hätte e-check und damit ist alles in bester Ordnung.:?:
Der Vormieter hat etwas über 30 Jahre dort gewohnt die Gastherme wurde innerhalb diesen Zeitraums nicht erneuert ebenso wie jegliche andere Dinge die mit Elektrik zu tun haben. Nur die Miete wurde angepasst sonst nix. :shock:
Für euren Rat wäre ich euch sehr dankbar!
Butterich
Ich habe zum 1. Januar diesen Jahres eine Wohnung angemietet und falle nun nachdem der Vormieter ausgezogen ist aus alle Wolken.
Nach eingehender Lektüren diverser Beiträge im Internet, dem kläglichen Versuch meinerseits die VDE/DIN zu verstehen und diesem Forum komme ich zu dem Entschluss als E-Technik Laie meine Frage wohl nicht selbst ausreichend beantworten zu können. :?
Eckdaten: Altbau Jahrgang 1939, Wohnfläche ca. 80qm auf 3 Zimmern, kein FI Schutzschalter, ein Stromkreis für die Küche auf einer Steckdose, Rest der Wohnung auf dem anderen Stromkreis (jeweils 16A, 230V). Im Bad keine Steckdose nur so ein raushängendes Kabel anscheinend für den Spiegelschrank :roll:
Die Frage die mir am meisten den Kopf zerbricht bezieht sich auf die Küche dort befindet sich auf der Seite für die Küchenzeile lediglich eine einzige Steckdose. Laut Aussage des Mieters ist die Küche geeignet für eine Standardküchenzeile. :?
Darf ich einfach an einer Steckleiste über die einzige Steckdose in der Küche sämtliche zu der Küche gehörigen Geräte anschließen:
- Gasetagenheizanlage
- Gasherd mit elektrischem Backofen
- Kühl-Gefrierkombination
- Geschirrspülmaschine
- Waschmaschine
- Warmwasserboiler
- Mikrowelle
- Dunstabzugshaube
- etc.
Meine Frage generell gibt es einen gesetzlich definierten Mindeststandard sowohl was die Anzahl an Steckdosen angeht als auch allgemein im Bezug auf die Sicherheit. Mein Vermieter redet pauschal immer von Bestandsschutz und meinte das hat alles seine Richtigkeit. Die Wohnung hätte e-check und damit ist alles in bester Ordnung.:?:
Der Vormieter hat etwas über 30 Jahre dort gewohnt die Gastherme wurde innerhalb diesen Zeitraums nicht erneuert ebenso wie jegliche andere Dinge die mit Elektrik zu tun haben. Nur die Miete wurde angepasst sonst nix. :shock:
Für euren Rat wäre ich euch sehr dankbar!
Butterich