Sicherung testen?

Diskutiere Sicherung testen? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, wenn in eine Elektroinstallation eine neue Sicherung (63A-SLS-Schalter zw. Stromschinen und Zähler) eingebaut wird, muss dann die...
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hajojo

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Hi,

wenn in eine Elektroinstallation eine neue Sicherung (63A-SLS-Schalter zw. Stromschinen und Zähler) eingebaut wird, muss dann die Elektroinstallation mit so einem Installationstester nachgeprüft werden (so Schleifenimpedanz, etc.)?
 
Jede Änderung der elektrischen Anlage ist nach DIN VDE 0100-600 zu prüfen. Dies beinhaltet u.a. auch Messungen, die mit einem Installationstester durchgeführt werden können.
 
Hi, vielen Dank für die Antwort.

Wenn der Elektriker es also nicht gemacht hat und mir keinen Prüfbericht davon gab und nicht mal beim Weggehen die Abdeckhaube verplompt hat, weil er seine Plombierzange vergessen hatte und nach zwei Monaten keinen Bock mehr hatte, deshalb nochmal vorbeizukommen, dann gibts auch kein Geld - oder? Kann ich darauf pochen, dass der Prüfbericht noch ertellt werden muss, bevor ich zahlen tue für die weniger schöne Dienstleistung?
 
Das kommt auf den Vertrag an, den ihr geschlossen habt und ob dieser die nach Norm geforderte Prüfung beinhaltet ... Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage ist der Eigentümer/Betreiber verantwortlich.
 
Aber der Typ hat ja nicht mal mehr die Plombe drangemacht. Ich hab doch extra einen Elektriker genommen, der in der VNB-Liste steht und eigentlich doch den Bereich auch wieder schließen müsste. Oder ist das nicht vorgeschrieben, dass der Elektriker wenigstens das tun müsste?
 
Mach es dir doch einfach setze den Elektriker schriftlich in Verzug! Den er hat seine Leistung nicht vollständig und mangelhaft erbracht. Deshalb erfolgt auch keine Bezahlung. Frist setzen und Androhung das Ersatzleistung bei weiterem Verzug entsteht. Da er im Vorzählerbereich gearbeitet hat und dafür die Plomben öffnen Musste ist er auch verplichtet den Plombenverschluss wieder herzustellen bzw herstellen zu lassen. Die Pflicht zur messtechnischen Überprüfung ist sein Risiko du musst nur die Rechnung gut aufheben, um nachzuweisen das eben die Änderung durch die Firma xyz erfolgte. Wie gesagt du hast einen Werksvertrag mit der Firma xyz und wenn der nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird ist die Leistung Mangelhaft!
 
hajojo schrieb:
Aber der Typ hat ja nicht mal mehr die Plombe drangemacht. Ich hab doch extra einen Elektriker genommen, der in der VNB-Liste steht und eigentlich doch den Bereich auch wieder schließen müsste. Oder ist das nicht vorgeschrieben, dass der Elektriker wenigstens das tun müsste?

"Aber der Typ hat ja nicht mal" ... *heul* *heul* ... Verzeih mir, dass diese Diskussionsführung bei mir nicht mit Applaus bedankt wird ...

Wenn Dein Gebrauchtwagenhändler einen defekten Gurt ausbaut und Du das Fahrzeug kommentarlos ohne Gurt kaufst und nutzt, ist es trotzdem dein Verschulden ein nicht den Vorschriften entsprechendes Kraftfahrzeug zu bewegen, wenn Du in eine Kontrolle gerätst ... Eigentum verpflichtet!

Da kannst Du Dich nun bei uns ausheulen, bis Dir das Gesicht krampft, daran können wir auch nix ändern.

Du musst Dich schon auf den geschlossenen Vertrag berufen und die, deiner Ansicht nach, ausstehenden Leistungen und notwendigen Mangelbeseitigungen einfordern beim Auftragnehmer ...

Wenn dein beim Aldi gekauftes Brot schimmelig ist, fragst Du dann auch in einem Bäckerforum, ob das nicht normalerweise schimmelfrei sein sollte? Oder haust Du das einem Mitarbeiter im Aldi auf den Tresen und forderst ein mangelfreies Produkt? Natürlich soll das Brot nicht schimmeln und natürlich sind entfernte Plomben wieder herzustellen - Aber manchmal hüpft man gerade nicht von einer rosa Wolke zur nächsten in einer traumhaft perfekten Welt ...
 
Wenn keine Plombe angebracht ist, müsstest Du evtl. später-bei einer Kontrolle- mit dem Vorwurf rechnen, Du habest Stromklau betrieben.
 
Wenn keine Plombe angebracht ist, müsstest Du evtl. später-bei einer Kontrolle- mit dem Vorwurf rechnen, Du habest Stromklau betrieben.

Quatsch.
Stromklau ist es nur dann, wenn wirklich abgezapft wurde und Klemmen und entsprechende Leitungen erkennbar sind und waren oder Öffnungen etc.
 
deshalb nochmal vorbeizukommen, dann gibts auch kein Geld

Du hast doch bestimmt die Leistung so abgenommen wenn er nicht wiederkommt.

Dann bitte erstmal bezahlen. Einen minimaler Einbehalt ist zulässig. Er muss aber in der Höhe begründet sein.

Verplomben 5 Minuten kannst abziehen, Messung 10 Minuten kannst du abziehen, allerdings nur wenn Du die Leistung nicht abgenommen hast, bzw. einen Leistungsnachweis unterschrieben hat der die Leistungen gemäss Vertrag alle enthält.

Zahlst Du nicht könntest Du Schadenersatzpflichtig für den Verzugsschaden werden.

Genaues erfährst Du bei einem Rechtsanwalt, der allerdings auch kostenpflichtig ist.
 
Für Dich als Laie ist die Analge zunächst als Mangelhaft an zu sehen.
Der Nachweis der Mangelfreiheit kann nur über das Meßprotokoll erbracht werden.

Es ist also nicht damit getan einen kleinen Teil ein zu behalten, denn wenn in der Anlage noch weitere Mängel schlummern sind die ohne Messung ja naicht zu erkennen.

Wichtig ist immer den Auftragnehmer SCHRIFTLICH zur Beseitigung der Mängel auffordern und auch schriftlich den Zahlungsverzug begründen und ankündigen!!!
 
Es ist also nicht damit getan einen kleinen Teil ein zu behalten, denn wenn in der Anlage noch weitere Mängel schlummern sind die ohne Messung ja naicht zu erkennen.

Diese Aussage halte ich für sehr gewagt.
Mängel sind nur die die auch erkannt worden sind und belegt und damit später auch bewiesen werden können.

Es gibt zu hauf Fälle wo ein Haar in der Suppe gesucht wird, weil kein Geld vorhanden ist, um nicht zahlen zu müssen.

Da es sich um einen BGB Vertrag handelt muss die Prüfung extra beauftragt werden. Anders wurde es bei einem BGB Vetrag aussehen.

Eine fehlende Plombe ist zunächst unbeachtlicht.

Anders würde es aussehen, wenn keine Eintragung in das Installateursverzeichnis vorliegen würde. Das ist hier nicht der Fall.
 
Darf denn überhaupt der Elektriker Plomben setzen? Bei allen VNB in unserem Umkreis ist dies nicht der Fall. Es ist eine Meldung an den VNB zu machen, welche in der Regel ignoriert wird, weshalb sie auch niemand mehr macht. Selbst VNB Zählermonteure verplomben nur ihren Zählerdeckel, der Rest bleibt offen.
 
Das hängt von dem VNB ab.
Wir arbeiten für verschiedene VNB.
Es gibt Betriebe die dürfen verplomben, andere wieder nicht. Wer einmal von den Regelungen abgewichen hat darf nicht mehr selbst verplomben, da kommt ein Prüfer raus.
Wer zweimal einen Prozess verloren hat gegen einen VNB darf keine Arbeiten an Elektroanlagen mehr durchführen.
 
So gehen wir mal von der Praxis aus der Kunde beauftragt die Firma XYZ mit dem Tausch der Vorzählersicherung. Diese befindet sich im Bereich wo das EVU das sagen hat. In aller Regel ist sowohl der HAK als auch der Vorzählerbereich und auch der Zähler verblomt also unter Siegelverschluss. Ein unberechtigtes entfernen der Plomben stellt somit einen Siegelbruch dar. Je nach EVU darf die ausführende Firma das Siegel brechen um die Arbeiten ausführen zu dürfen. Je nach EVU muss dazu eine Meldung an das EVU erfolgen diese betrifft sowohl das brechen und auch wiederherstellen der Verplombung.
Das Vorgehen kann dem Kunden aber völlig egal sein. Die ausführende Firma hat dafür zu sorgen das der Siegelverschluss auch wieder hergestellt wird egal ob diese Firma selbst die Plomben setzen darf oder dazu das EVU anrücken muss. Bei Elektroarbeiten handelt es sich übrigens nicht um einen Vertrag nach BGB sondern immer um einen Werksvertrag! So und nun schaut mal welche Folgen eine Mängelanzeige bei einem Werksvertrag hat.
 
T.Paul schrieb:
Jede Änderung der elektrischen Anlage ist nach DIN VDE 0100-600 zu prüfen. Dies beinhaltet u.a. auch Messungen, die mit einem Installationstester durchgeführt werden können.
In Alices Wunderland vielleicht. Heutzutage sind solche Arbeiten nicht mit einkalkuliert damit man der Billigste ist. D.h. extra beauftragen und bezahlen.

Selbst die Superdienstleistungsfirma, die bei uns den ausgegliederten Elektrokrempel an der Schule macht, misst nicht mit einem Installationstester oder erstellt sogar ein Protokoll. Als ich mal soetwas gefordert hatte, hieß es nur: "Nur Bares hat Wahres - gehört nicht zu unseren Serviceauftrag". Also wurde die Prüfung denn von der Stadt erst einmal ausgeschrieben. Aber irgendwie ist das ganze im Sand verlaufen.

Vielleicht wussten die auch einfach, dass ich solch ein Gerät habe - aber in der Funktion als einfacher Hausmeister habe ich 'Null'-Ahnung davon, wie das Teil funktioniert.

mfG
 
elektroblitzer schrieb:
...
Da es sich um einen BGB Vertrag handelt muss die Prüfung extra beauftragt werden. Anders wurde es bei einem BGB Vetrag aussehen.
? und sonst alles okay ?

Eine fehlende Plombe ist zunächst unbeachtlicht.
auf gut deutsch ? ? ?

Anders würde es aussehen, wenn keine Eintragung in das Installateursverzeichnis vorliegen würde. Das ist hier nicht der Fall.
Woher nimmst du dieses Wissen ? ? ?
 
@leerbua: Zustimmung!
 
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