Sicherung

Diskutiere Sicherung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ich hab mal ne Frage, ich bin Physikstudent (Theoretiker) und deshalb habe ich nicht sehr viel Ahnung von der Praxis. Wir wohnen in...
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T.Paul schrieb:
1.) Der hier dargestellte Umbau in Form einer Erweiterung der elektrischen Anlage um eine Netzspannung führende Steckvorrichtung ohne Fehlerstromschutzeinrichtung ist unzulässig - die angeführte Begründung ist keine, denn

2.) ist der an der Maschine durchgeführte Umbau in Form einer über den Schutzleiter angeschlossenen Beleuchtung technisch falsch ausgeführt worden und führt in einer korrekt installierten Anlage völlig zu Recht zur Auslösung vorhandener Fehlerstromschutzeinrichtungen. Die Maschine besteht so auch keine Überprüfung und ist daher nicht betriebssicher!

Diese Aussage waere richtig im TN-C-S Netz. Der TE hat ein TN-C Netz. Ohne S, also ohne separaten Schutzleiter (PE). Es gibt nur einen PEN. In dieser Netzform kann man keine Fehlerstromschutzeinrichtung wirksam installieren. Und in dieser Netzform ist die Installation eines 230V Verbrauchers zwischen L (1,2,3) und dem PEN ueblich.


T.Paul schrieb:
Da es schon Auto-Vergleiche gab von mir auch einer: Wenn ich der Bremsbacke eine Permanentschmierung anbaue um die Reibung zu reduzieren und so auch die Bremswirkung, wird das Fahrzeug bei der nächsten Prüfung auch durchfallen und als nicht betriebssicher eingestuft, auch wenn es noch vermindert bremst und ansonsten tut, was man erwartet!

Und wenn der TE fragt, wie er das Gurtschloss seines Statikgurtes im Trabant 601 S austauschen kann, und du ihm darauf hinweist, das heutzutage im Auto ein pyrotechnischer Gurtstraffer erforderlich ist, dann hast du den TE richtig geantwortet. Aber nicht verstanden. Und nicht geholfen...
 
Der Teilnehmen möchte seinen Trabbi aber nicht reparieren sondern diesen mit einem neuen Motor auf 220km/h bringen.
 
Pumukel schrieb:
So und eigensichere Stromkreise da machst du dich noch mal kundig die haben mit Explosionsschutz nichts zu tun!

Wirklich nicht? Ich kenne den Begriff aus diversen Seminaren Eigensicherheit/ATEX... und der deckt sich sehr gut mit solcherart Beschreibung wie hier zu finden:

http://www.stahl.de/produkte-und-system ... rheit.html

Wenn du eine andere Definition vom "eigensicheren Stomkreis" hast, nur her damit. Ich lerne ja gerne was dazu.

Pumukel schrieb:
Den PE als N für 230V zu Verwenden war noch nie Zulässig und schon gar nicht über eine wie auch geartete Steckverbindung! Selbst mit Festanschluss bekomme ich Bauchschmerzen den PE als PEN zu verwenden !

Im TN-C-Netz erfüllt der PEN die Funktion des Rückleiters zum Trafo (N) und des Schutzleiters (PE). Wofür steht da wohl bei der Netzform das C? Common = gemeinsam.
 
karo28 schrieb:
Diese Aussage waere richtig im TN-C-S Netz. Der TE hat ein TN-C Netz. Ohne S, also ohne separaten Schutzleiter (PE). Es gibt nur einen PEN. In dieser Netzform kann man keine Fehlerstromschutzeinrichtung wirksam installieren. Und in dieser Netzform ist die Installation eines 230V Verbrauchers zwischen L (1,2,3) und dem PEN ueblich.

1.) In welchem Zeitraum war deiner Ansicht nach das führen eines PEN in einer flexiblen Anschlussleitung mit Steckvorrichtung zulässig?

2.) Der TE muss in einem TN-System den neu errichteten Steckdosen-Stromkreis als TN-C-S ausführen, da dies als TN-C-Endstromkreis nicht mehr zulässig ist!
 
T.Paul schrieb:
karo28 schrieb:
Diese Aussage waere richtig im TN-C-S Netz. Der TE hat ein TN-C Netz. Ohne S, also ohne separaten Schutzleiter (PE). Es gibt nur einen PEN. In dieser Netzform kann man keine Fehlerstromschutzeinrichtung wirksam installieren. Und in dieser Netzform ist die Installation eines 230V Verbrauchers zwischen L (1,2,3) und dem PEN ueblich.

1.) In welchem Zeitraum war deiner Ansicht nach das führen eines PEN in einer flexiblen Anschlussleitung mit Steckvorrichtung zulässig?

Puh, schwierige Frage... im Osten der Republik wuerde ich mal sagen bis ca 82/83. Die dann erschienene TGL enthielt aber noch jede Menge Ausnahmen hinsichtlich der Forderung, Schutzmassnahmen (mit Schutzleiter) einzusetzen. Auch fuer Wohn- und Wohnnebengebaeude, iirc.
 
Auch in der ehemaligen DDR war bei Steckvorichtungen der PEN vor der Steckeinrichtung zu trennen. Also aus dem TN-C-Netz ein TN-C-S-Netz zu errichten! Selbst die DDR hat sich da an das Schaltverbot für den PE gehalten! Zur Definition eigensichere Stromkreise . Diese sind so auszuführen das bei einer Überlastung die Leitung gefahrlos ausbrennen kann, da bei einer sonstigen Abschaltung eben durch die Abschaltung eine sonstige höhere Gefährdung entsteht. Beispiel Lastmagnet an einem Kran. Hier stürzt die Last bei Abschaltung ab.
Noch etwas der PEN ist zuerst Schutzleiter und erst in zweiter Linie N ! Schutz geht vor Funktion! Mir ist es unverständlich warum auf den Schutz durch einen FI verzichtet wird und die Drehmaschine nicht mit einem 5 poligem Anschluss mit korrektem getrenntem PEN also PE und N versorgt wird. Der Murks die Beleuchtung dann über den PEN zu machen ist damit auch hinfällig ! In Diesem Fall wird dann auch kein PE mehr geschaltet den der PE ist in der Steckvorichtung voreilend und beim trennen Nacheilend!
 
Du verwechselst Eigensicherheit mit Funktionserhalt.
 
karo28 schrieb:
T.Paul schrieb:
karo28 schrieb:
Diese Aussage waere richtig im TN-C-S Netz. Der TE hat ein TN-C Netz. Ohne S, also ohne separaten Schutzleiter (PE). Es gibt nur einen PEN. In dieser Netzform kann man keine Fehlerstromschutzeinrichtung wirksam installieren. Und in dieser Netzform ist die Installation eines 230V Verbrauchers zwischen L (1,2,3) und dem PEN ueblich.

1.) In welchem Zeitraum war deiner Ansicht nach das führen eines PEN in einer flexiblen Anschlussleitung mit Steckvorrichtung zulässig?

Puh, schwierige Frage... im Osten der Republik wuerde ich mal sagen bis ca 82/83. Die dann erschienene TGL enthielt aber noch jede Menge Ausnahmen hinsichtlich der Forderung, Schutzmassnahmen (mit Schutzleiter) einzusetzen. Auch fuer Wohn- und Wohnnebengebaeude, iirc.
PEN über einen Stecker war auch im Osten nie zulässig.
 
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