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karo28
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T.Paul schrieb:1.) Der hier dargestellte Umbau in Form einer Erweiterung der elektrischen Anlage um eine Netzspannung führende Steckvorrichtung ohne Fehlerstromschutzeinrichtung ist unzulässig - die angeführte Begründung ist keine, denn
2.) ist der an der Maschine durchgeführte Umbau in Form einer über den Schutzleiter angeschlossenen Beleuchtung technisch falsch ausgeführt worden und führt in einer korrekt installierten Anlage völlig zu Recht zur Auslösung vorhandener Fehlerstromschutzeinrichtungen. Die Maschine besteht so auch keine Überprüfung und ist daher nicht betriebssicher!
Diese Aussage waere richtig im TN-C-S Netz. Der TE hat ein TN-C Netz. Ohne S, also ohne separaten Schutzleiter (PE). Es gibt nur einen PEN. In dieser Netzform kann man keine Fehlerstromschutzeinrichtung wirksam installieren. Und in dieser Netzform ist die Installation eines 230V Verbrauchers zwischen L (1,2,3) und dem PEN ueblich.
T.Paul schrieb:Da es schon Auto-Vergleiche gab von mir auch einer: Wenn ich der Bremsbacke eine Permanentschmierung anbaue um die Reibung zu reduzieren und so auch die Bremswirkung, wird das Fahrzeug bei der nächsten Prüfung auch durchfallen und als nicht betriebssicher eingestuft, auch wenn es noch vermindert bremst und ansonsten tut, was man erwartet!
Und wenn der TE fragt, wie er das Gurtschloss seines Statikgurtes im Trabant 601 S austauschen kann, und du ihm darauf hinweist, das heutzutage im Auto ein pyrotechnischer Gurtstraffer erforderlich ist, dann hast du den TE richtig geantwortet. Aber nicht verstanden. Und nicht geholfen...