Sicherungskasten in neuer Wohnung

Diskutiere Sicherungskasten in neuer Wohnung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo alle zusammen! Ein Laie hier! Mein Schwesterchen hat eine neue Mietwohnung bezogen und der Sicherungskasten sieht so aus, wie im Bild...
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britzelfummler

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Hallo alle zusammen!

Ein Laie hier!

Mein Schwesterchen hat eine neue Mietwohnung bezogen und der Sicherungskasten sieht so aus, wie im Bild gezeigt.

Das sieht recht, ähm, unmodern aus. Sollte sie das so akzeptieren?

Bild1
Bild2

Vielen Dank für Eure Meinungen!
 
Die Anlage ist völlig überaltet.
Zunächst erst mal ist der Eigentümer seiner verpflichtung nicht nachgekommen die Anlage in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.
Die Staubfäden können irgendwann kurzschlüsse und brände erzuegen, gnauso wie lose Klemmen die sich zwangsläufig nach einiger Zeit bei Schraubklemmen ergeben.

die fliegende Klemme (farbe grün) hat da nichts verloren, das ist kein Klemmkasten.

Die Sicherungsautomate der Charaktieristiken H und L (hier H 16A und L 20A) sind seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig da man festgestellt hat, daß diese nicht ausreichend bei Überlast schützen.

Die Anlage scheint ein TN-C Netz zu sein, was für übliche Kommunikations Geräte heute ein großes Problem darstellt, da Ausgleichsströme Datenverlust oder Schäden erzeugen können und das auch oft tun.

Alles in allem dürfte die elektrische Anlage locker 40 bis 50 Jahre alt sein und gehört erneuert.

Fehlerstromschutzschalter gibt es dort nicht udn können auch nicht nachgerüstet werden, somit ist kein Personenschutz vorhanden.
 
Alles in allem dürfte die elektrische Anlage locker 40 bis 50 Jahre alt sein und gehört erneuert.

Ist nicht richtig, da die die Anlage zum Errichtungszeitpunkt korrekt errichtet wurde.
Dies ist hier der Fall, so dass ein Nachrüstzwang insbesondere für den Betrieb von Rechner nicht gilt.

Der fehlende Berührschutz, wenn nicht durch den Themenstarter entfernt, ist ein verstoss gegen die verkehrsicherungspflichten nach §823 Abs. 1 BGB dar.

Ebenfalls ein Verstoss gegen die Verkehrssicherungspflichten stellt das nichtdurchführen der Prüfung der elektrischen Anlage bei Mietwohnungen dar.

Entweder beim Auszug des Mieters oder spätenstens nach 10 Jahren oder im Verdahtsfalle ist eine Prüfung durchzuführen.
Da hier am Verteiler keine Prüfplakette vorhanden ist, ist eine Prüfung nicht durchgeführt worden.

Ein Anspruch auf Erneuerung der elekrischen Anlage besteht nicht!!

Dann sucht sich der Themenstarter besser eine neue Wohnung, denn den Prozess verliert man zu 100%.
 
Berührschutz? Vor dem Sicherungskasten hängt eine klapprige Holzspanplatte an zwei Nägeln, aber mich beschleicht das Gefühl, dass das nicht die Anforderungen an Berührschutz erfüllt.

In meinem Kopf dreht sich ständig der Alptraum, dass so manche Frau (und mancher Mann) den Aussetzer haben könnte, auf die Idee zu kommen, in dem Kasten Staub zu wischen. *schauder*
 
:lol:

Das Geschwisterpaar kann ja den Vermieter erst einmal höflich fragen, ob er gewillt ist einen "Berührungsschutz" anbringen zu lassen ...

:roll:
.
 
Doch das ist so richtig.
Damit der Bestandsschutz wie erwähnt gilt, dürfen sich auch die Anforderungen an die Anlage nicht geändert haben.
Für einen heutigen Mieter ist es selbstverständlich PC und Co zu nutzen und dies ist an der Anlage nicht vorgesehen und problematisch.

Eine deutlich über 30 Jahre alte elektrische Anlage gilt im Mietrecht meist nicht als zumutbar.
 
leider sehe ich die Bilder nicht (warum ??)

Aber wenn ich da was lese von Berührungsschutz versus mit Nägel befestigte Holtzplatte als Abdeckung, dann entsprach diese Anlage niemals irgendwelchen Richtlinien.

Aber wie gesagt, irgendwie funktionieren die Bilder hier bei mir nicht.

Diese Website ist nicht erreichbar

Die Webseite unter https://postimg.org/image/57xavsg3x/ ist möglicherweise vorübergehend nicht verfügbar oder wurde dauerhaft an eine neue Webadresse verschoben.
 
Die Abdeckung zum Berührungsschutz ist zu ersetzen.

Der Holzkasten zu demontieren, denn dieser ist erstens brennbar und zweitens verhindert er die Wärmeabfuhr der Anlage.
 
Eine deutlich über 30 Jahre alte elektrische Anlage gilt im Mietrecht meist nicht als zumutbar.

VDE und Mietrecht sind zwei Dinge. Es gilt hier das Abstrahierungsprinzip.
 
Falsch solange die Anlage die Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt besteht keine Nachrüstplicht!
Da hier die Schutzabdeckung fehlt, erfüllt die Anlage die damaligen Bestimmungen nicht ! Im Zugzwang ist hier der Vermieter!
 
elektroblitzer schrieb:
Eine deutlich über 30 Jahre alte elektrische Anlage gilt im Mietrecht meist nicht als zumutbar.

VDE und Mietrecht sind zwei Dinge. Es gilt hier das Abstrahierungsprinzip.

Ohh ohh unser quasi Anwalt wieder.

Es heißt "Abstraktionsprinzip" (und hat hiermit nichts zu tun). :lol:
 
Da hier die Schutzabdeckung fehlt, erfüllt die Anlage die damaligen Bestimmungen nicht !

Damals war die Abdeckung drauf. Diese ist vielleicht gerade jetzt weggekommen. Dann kann man mit Sicherheit nicht von einem Nachrüstpflicht sprechen, sondern nur von Gefahr für Leib und Leben. Dann ist die Abdeckung wiederherzustellen. Es muss in diesem Falle keine neue Verteilung gebaut werden. Leider.
 
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