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Alles in allem dürfte die elektrische Anlage locker 40 bis 50 Jahre alt sein und gehört erneuert.
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Eine deutlich über 30 Jahre alte elektrische Anlage gilt im Mietrecht meist nicht als zumutbar.
elektroblitzer schrieb:Eine deutlich über 30 Jahre alte elektrische Anlage gilt im Mietrecht meist nicht als zumutbar.
VDE und Mietrecht sind zwei Dinge. Es gilt hier das Abstrahierungsprinzip.
Da hier die Schutzabdeckung fehlt, erfüllt die Anlage die damaligen Bestimmungen nicht !