Sicherungskasten Mietwohnung

Diskutiere Sicherungskasten Mietwohnung im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo Wir haben folgende Frage. Wohnen in einer Dachgeschoss Wohnung. Dritte Etage. Altbau. Alle anderen Wohnungen haben einen seperaten...
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Olli P

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Hallo
Wir haben folgende Frage.
Wohnen in einer Dachgeschoss Wohnung. Dritte Etage. Altbau.
Alle anderen Wohnungen haben einen seperaten Sicherungskasten in der Wohnung.
Ausser wir. Das Dachgeschoss wurde vermutlich nachträglich ausgebaut.
Auch der Anschluss vom Herd ist noch zweiadrig.
Kann mir jemand sagen, ob es eine Gesetzgebung gibt, das Wohnungen zb ab einem bestimmten Jahr einen Sicherungskasten in der Wohnung bzw auf dem Flur der Etage haben MÜSSEN. Soviel ich weiß fällt Elektronik nicht unter Bestandschutz. Es existiert ein Zählerkasten im Flur des Erdgeschosses.
Wir hatten schon einige Probleme mit der Strom - Stabilität unserer Wohnung.
Was ist, wenn es zu einem Verschmoren oder gar Brand der zweiadrigen Herd Leitung kommt ? Bis jemand im Erdgeschoss ist und dort die Hauptsicherungen raus gedreht hat, vergeht einiges an Zeit.
Ebenfalls ist kein FI Schalter vorhanden. Schicke ein Foto unserer Sicherungen aus dem Zählerkasten...Erdgeschoss mit.
Vielen Dank für eine Antwort.
 

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Man kann durchaus sagen , daß eine Anlage mit einem zweiadrigen also auch noch klassisch genullten Herdanschluß dringend sanierungsbedürftig ist.

Da an einem solchen Herdanschluß aber kein aktueller Herd angeschlossen werden darf, da an Wechslestrom maximal 4,6kW angeschlossen werden dürfen, und ein Mieter das Recht auf eine Anlage hat an der heute Übliche Geräte betrieben werden können und dürfen, ist hier eine Erneuerung notwendig.

Ob jetzt die Sicherungen außerhalb der Wohnung zumutbar sind ist eine eher rechtliche Frage.

Leider gibt es zu elektrischen Anlagen keine einheitlichen Urteile.

Aus technischer Sicht ist eine solche überalterte Anlage aber eine enorme Gefahrenquelle und bedarf umgehendem Ersatz.

Klassische Nullung ist eine erhebliche Gefahrenquelle und wird durch den nicht möglichen Verbau von FI Schutzschaltern noch gesteigert.

Die auf dem Bild ersichtlichen Schraubautomaten sind noch nicht mal in der Lage einen ausreichenden Leitungsschutz sicher zu stellen.

Meiner Meinung nach ist ein solcher Schrott keinem Mieter zumutbar und lebensgefährlich!
 
Danke für deine Antwort Octavian 1977
Du hast vollkommen recht. Das ist nicht zumutbar.
Wir ziehen demnächst aus und wollen einen möglichen Nachmieter nicht ins offene Messer laufen lassen.
Haben schon fristgerecht gekündigt.
Mit dem Vermieter kann man überhaupt nicht darüber reden.
Wir sind vor 3 Jahren in den Mieterschutzbund eingetreten.
Er wollte zb für 5 Jahre Nebenkosten Nachzahlungen haben und solche Sachen.
Völlig absurd.
Aber egal. Ist ein anderes Thema.
Also gibt es keinen Gesetztlichen Beschluss, der so was vorsieht wie die Verlegung einer 5 adrigen Herd Absicherung oder einen Sicherungskasten
in zumutbar erreichbaren Nähe der Wohnung ??? Und man das mal nachlesen und ausdrucken kannMich wundert das ehrlich gesagt, da es für jeden kleinen Umbau oder Änderung Regeln und Normen gibt, welche einzuhalten sind.
Und bei sowas wichtigem nicht ?
 
In Österreich ist der Vermieter bei jedem Mieterwechsel verpflichtet, die elektrische Anlage überprüfen zu lassen. Da im Mieterschutzgesetz auch umfassender FI Schutz gefordert ist, ergibt sich hier eine Nachrüsteverpflichtung, auch wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damaligen Vorschriften entspricht.

Irgendwo habe ich (hier in dem Forum?) gelesen, dass die Überprüfung der elektrischen Anlage bei Neuvermietung mittlerweile auch in Deutschland Pflicht ist.

Leider ist die Verpflichtung allerdings ziemlich zahnlos. Den zukünftigen Vermieter darauf angesprochen, wartet der dann einfach auf den nächsten Miet-Interessenten.
 
Es gibt kein explizites Gesetz was hier genaue Aussagen trifft.
Es gilt lediglich , daß elektrische Anlagen "sicher" sein müssen (Energiewirtschaftsgesetz §49).
Diverse Urteile sagen aber aus, daß man als Mieter davon ausgehen können muß, daß aktuell übliche Geräte genutzt werden können und zwar ohne Einschränkung und Schaden an diesen.
Eine Anlage mit klassischer Nullung kann aber vernetzte Geräte wie PC, TV und Co schädigen oder zumindest Störungen verursachen. Demnach sind "übliche" Geräte an so einer Anlage eben nicht "ohne Einschränkungen" betreibbar.

Die VDE als Norm, auf die das EnWG verweist und auch die NAV sagt zusätzlich ganz klar aus, daß elektrische Anlagen regelmäßig zu prüfen sind und Mängel zu beseitigen.
Der Prüfabstand ist dabei so zu bemessen, daß auftretende Mängel mit hoher Wahrscheinlichkeit gefunden werden, bevor sie zum Problem werden.
 
Wir haben uns auch in einem großen Elektrobetrieb hier Informiert.
Dort im einzelnen vorgetragen wie sich das hier verhält.
Der Meister da hat nur mit dem Kopf geschüttelt und gesagt da ist mittlerweile jede Gartenlaube besser abgesichert als ihre Wohnung.
Aber eine Gesetzliche Verordnung gäbe es seines Wissens auch nicht.
Im Schadensfall trägt der Vermieter die Kosten.
Muss man sich mal vorstellen.
Im schlimmsten Fall könnte das ganze Haus abbrennen, wenn gerade niemand dort ist .
Das wird hin genommen. Aber getan wird erst was ,wenn es zu spät ist ( falls dann noch möglich ).
Was mich wundert das man damals sowas abgenommen hat.
Kein Sicherungskasten und 2 adrige Leitung zum Herd.
So lange ist der Umbau noch nicht her.
Villeicht 20 Jahre.
12 davon wohnte ich da.
 
Wichtig, ist bei so einer alten Anlage, wenn Austausch nicht möglich ist und der Vermieter sich weigert, ist die Wartung. Wenn man die Abzweigdosen alle einmal durchgeht und die Klemmstellen inspiziert, bzw auf Steckklemmen umrüstet, kann eigentlich bis auf den fehlenden Fi Schutz wenig passieren. Die Steckdosen kann man dann auf RCD Steckdosen umrüsten, was eigentlich verboten ist wegen dem 1,5qmm PEN, aber besser als ohne.
Für den Herd, kann man eine Miniverteilung setzen und einen 2. Pol RCD einbauen.
Man darf zwar nichts an der Elektrik machen als Mieter, aber wenn den Vermieter nichts interessiert, wäre mir das dann auch egal. Zumal diese Veränderungen auch einfach reversibel sind.
 
An der beschriebenen Anlage hat kein Umbau stattgefunden.
Diese ist auf dem Stand von vor 1973 und ist seitdem nicht verändert und sicher auch nicht gewartet worden.

Ein Umbau, wäre nur unter Einhaltung der zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien zulässig gewesen.
Selbst eine Anlage in Ost Deutschland wäre vor 20 Jahren so nicht zulässig gewesen, dort ist die klassische Nullung nach Auflösung der DDR nicht mehr Neu zulässig.
 
@Olli P
Unter Strom: Mieter haben keinen Anspruch auf moderne Elektrik

Also leider nur begrenzte Rechte. Aber immerhin etwas.
Funktioniert denn der "2-Geräte-Test" bei Dir?

(Dass diese Anlage vor 20 Jahren so umgebaut wurde, halte ich auch für ausgeschlossen).

Wenn Du ohnehin ausziehst, würde ich dem Vermieter noch eine Mängelanzeige übergeben (auch im Sinne des Nachmieters, der sich das ggf. anfangs nicht traut), damit ist im Schadenfall dokumentiert, dass ein Mangel bekannt war und auch mal die Wohnungsaufsicht der betreffenden Stadt einschalten. Rücken die zu einem vor-Ort-Termin an, hat das ggf. auch schon mal eine gewisse "Wirkung".
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, das "nachgerüstete" Neozed-Element ganz rechts sieht aber schwer nach Heimarbeit aus. o_O
Und Berührungssicher scheint es auch nicht zu sein.
 
Ach Gottchen, habe ich wieder vergessen hinzuschreiben:
ACHTUNG ! Der Text könnte ironisch angehaucht sein !
 
Das mag sein, ist aber in dem Fall wenig angebracht. Ich bin stocksauer, weil der Vermieter sich einen Dreck um irgendwelche Sachen hier kümmert. Darum wollte ich mir mal Rat holen.
 
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