Sicherungskasten modernisieren

Diskutiere Sicherungskasten modernisieren im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, ich habe vor kurzem eine Wohnung gekauft und mir nun zum ersten mal den Sicherungskasten genauer angesehen. Da der Baubeginn ca...
Ok sinnvoll wäre ein größerer Kasten das ist klar.

Mit dem Herd sind es tatsächlich 8 Stromkreise.

Die Sache ist, ich möchte eigentlich nur einen FI da rein haben und dafür nicht gleich die ganze Wand aufkloppen.

Wenn ich die Sicherungen austausche und einen FI für die ganze Wohnung verwende, kann ich mich dann noch auf den Bestandsschutz berufen? Seit 2010 sind 2 FIs ja eigentlich Vorschrift.
Notfalls könnte ich die Leitung für die Spühlmachine auf die Sicherung der Küche legen und den freien Platz für einen FI/LS schalter nutzen der das Bad separat absichert. Dann hätte ich 2 FIs.

Nichts als Ärger mit diesen Vorschriften...
 
Es gibt in der Elektrotechnik keinen Bestandsschutz! Entweder die Anlage erfüllt die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung dann muss nicht Nachgerüstet werden . Oder sie erfüllt die Bedingungen nicht mehr dann greifen alle aktuellen Normen. So und wenn du einen FI nachrüstest erhöhst du nur die Sicherheit aber eben unter der Prämisse sie muss mindestens die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllen.
 
Und der Staatsanwalt erklärt dir dann was Deine Vorschriften wert sind! Und bilde dir nicht ein das du da im Falle eines Toten oder eines hohen Sachschadens mit Fahrlässigkeit durchkommst.
 
Für eine elektrische Anlage, die am Ende ihrer Lebensdauer angekommen ist (Betriebszeit üblicherweise 40 Jahre), kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Maßnahmen an bestehenden Elektroinstallationen, z. B. Modernisierungen, Erweiterungen und Änderungen müssen nach den gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
 
Um den Bestandschutz an wenden zu dürfen, ist die Anlage auch unter den Voraussetzungen zu nutzen für die sie gedacht ist.
Eine Anlage aus den 80ern ist somit nicht für vernetzte Geräte gedacht und auch nicht für Geräte welche Oberwellen produzieren.
Auch wenn die Problematik der Oberwellen in den letzten Jahren wieder massiv abnimmt sind diese immer noch vorhanden.

Die Thematik von T.Paul angesprochen kommt dann noch zusätzlich.
 
Für eine elektrische Anlage, die am Ende ihrer Lebensdauer angekommen ist (Betriebszeit üblicherweise 40 Jahre), kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden
In meiner Wohnung wie auch sonst hier in den Häusern unserer Wohnanlage gibt es aber noch Anlagenteile die über 50 Jahre alt sind so wie in den Betondecken eingeschüttete Schwarz- Grau -Rote Leitungen mit weißen PVC Mantel. die noch in Betrieb sind.
Auch die in den Wänden verlegten Stegleitungen weisen in Gegensatz zu den heutigen noch eine sehr gute Qualität auf und da bröckelt auch nichts.
Und in den Zeiten des Wiederaufbaus der 50-er Jahre da hatte es bei den Bauten der damaligen Neuen Heimat es sogar eine Firma gebracht Stegleitungen in den Betondecken einzuschütten, was heute unmöglich wäre.
 
In meiner Wohnung wie auch sonst hier in den Häusern unserer Wohnanlage gibt es aber noch Anlagenteile die über 50 Jahre alt sind so wie in den Betondecken eingeschüttete Schwarz- Grau -Rote Leitungen mit weißen PVC Mantel. die noch in Betrieb sind.

Das ist schön, aber inwiefern soll uns das helfen? Für intakte Anlagen gilt, dass keine Notwendigkeit der Modernisierung besteht, wenn die bestehende elektrische Anlage unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt war, betrieben wird. Kannst du das Zusagen bei einer derart alten Anlage?
 
Das ist schön, aber inwiefern soll uns das helfen? Für intakte Anlagen gilt, dass keine Notwendigkeit der Modernisierung besteht, wenn die bestehende elektrische Anlage unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt war, betrieben wird. Kannst du das Zusagen bei einer derart alten Anlage?
Wenn RISO und Schleife stimmen, dann kann man das schon.
Wie oft hatten wir bei Einzelmodernisierungen die vorhandenen Leitungen der Deckenbrennstellen gelassen weil die noch OK. waren.
Da hatte auch immer der Meister gesagt: versuche die Deckenbrennstellen zu retten und weiter zu verwenden.
Aber wenn die Leitungen auch erneuert werden sollen wie das hier im Haus in einer Wohnung gemacht wurde, da wurden dann für die Deckenbrennstellen NYIF verlegt und vorher war da NYM eingeschüttet gewesen.
Da fragt man sich in stillen was nun besser ist.
 
Aus EMV-Sicht natürlich das NYM, allerdings weicht das erhalten einzelner Leitungen einer Bestandsanlage vom Thema meines Einwandes ab, dass sich mit der Zeit eben die bei der Errichtung der Anlage zugrunde gelegten Betriebsbedingungen geändert haben ...
 
Thema: Sicherungskasten modernisieren
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