Siemens Drehstromzähler 7 CA 44 62

Diskutiere Siemens Drehstromzähler 7 CA 44 62 im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo, ich habe in einem Gebäude o.g. älteren Stromzähler (HT/NT). Der Zählerstand wurde jahrelang nicht abgelesen, jetzt muß ich nach...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Y

Yknap

Guest
Hallo,

ich habe in einem Gebäude o.g. älteren Stromzähler (HT/NT). Der Zählerstand wurde jahrelang nicht abgelesen, jetzt muß ich nach Zwangsräumung den Stand ablesen. Kann ich irgendwie erkennen, ob das Zählwerk ein oder mehrmals über die Null gelaufen ist? Oder zeigt sich das erst nach Öffnung des Zählers?

Vielen Dank!
 
Die Zählwerke haben i.A. einen so großen Ziffernbereich, dass sie nicht über Null laufen.

Wie ist denn dein Zählerstand und wie lange wurde er nicht abgelesen?
Ist es ein Zwischenzähler?
 
Weshalb findet denn die Zwangsräumung statt? Musst Du raus???
Oder bist Du der arme Eigentümer des Hauses?

Könnte es evtl sein, dass Strom in erheblicher Menge verbraucht wurde?
Z.B. 16 A x 230 V x 24h x 365 Tage x xx Jahre????
 
Einen Zählwerksüberlauf kann man nur dadurch feststellen, dass der aktuelle Zählerstand kleiner ist als bei der letzten Ablesung.

Wie oft eine Überrundung stattgefunden hat ist weder von außen noch nach Öffnen des Zählers feststellbar!

Wieviel Stellen (ganze kWh) hat der Zähler, das Netz gibt keine Bilder her...

Ciao
Stefan
 
Der TE sollte
1. Den Zähler fotografieren und uns das Bild zeigen.
2. Die gestellten Fragen beantworten
 
Hier die Antworten:
abgelesen zuletzt 2003(!), seitdem geschätzt, wurde vom "Mieter" nicht umgemeldet und er hat Ableser nicht ins Haus gelassen. Haus von verstorbener Mutter geerbt. Die letzten abgelesenen Zählerstände habe ich gerade nicht greifbar, passen jedoch überhaupt nicht zu den aktuellen.
Wahrscheinlich wurde viel mit Heizlüftern geheizt,da die Nachtspeicher wohl zum Teil nicht mehr in Ordnung sind.
Das Foto passt zur Geschichte ;-)
Frage mich wie ich am besten an den Stromversorger herantreten soll ...
Danke
Jörg
http://s23.postimg.org/jwfo3qwnr/2015_04_21_15_49_51.jpg
 
Das könnte eine schwierige Geschichte werden. :?
Ich würde erst mal an deiner Stelle behaupten, eine Überlauf habe nicht stattgefunden - dann muss erst das Gegenteil bewiesen werden. Es sei denn, die alten Zählerstände sind so hoch, dass die verbleibende Differenz völlig unrealistisch ist.
 
Die letzten abgelesenen Zählerstände habe ich gerade nicht greifbar, passen jedoch überhaupt nicht zu den aktuellen.

Na ja, bei den 5stelligen Zählwerken ist eine Umrundung nicht ausgeschlossen!

Aber eine Umrundung sind 100 000 kWh, in ca. 20 Jahren macht das pro Jahr 5000 kWh, die sind mit einem Heizlüfter locker zu erreichen!

Aber bezahlt werden müsste nur eine Umrundung, wenn aktueller Zählerstand kleiner als letzter abgelesener Zählerstand, es sei denn das EVU kann das Gegenteil beweisen, was technisch absolut nicht machbar ist!

Ciao
Stefan
 
So, wie ich das verstanden habe, wurde der Zähler in den letzten 12 Jahren nicht ausgetauscht.

Wer hat denn die Zählerstände abgelesen und hat sie an die Stadtwerke gemeldet?

War es ein Miet- oder Untermietsverhältnis?

Wohnte Deine verstorbene Mutter mit in dem Haus? Oder hat der Mieter das Haus ganz alleine bewohnt?

Wer hat denn bisher die Stromrechnungen bezahlt?

Sind die Verplombungen an dem Zähler noch in Ordnung?

Wer war- bevor der letzte Mieter einzog- bei den Stadtwerken gemeldet? Deine Mutter als Hauseigentümerin? Oder ein Vormieter?


Erst, wenn Du diese Fragen beantwortet hast, kann man Dir weitere Empfehlungen geben.
 
Vielen Dank für die Antworten! :)
Lief alles über meine Mutter und wurde wohl auch von deren Konto abgebucht. Die Zählerstände wurden geschätzt. Der Mieter wohnte da alleine, die Räumungsklage hat fast 2 Jahre gebraucht, natürlich ist bei dem finanziell nichts zu holen. Ein wenig habe ich es auch verpennt ... na ja Strafe muß sein.
Ich werde einfach mal naiv die Zählerstände angeben, einer liegt wohl deutlich höher einer tiefer (als die aktuell geschätzten Stände)
Gruß
Jörg
 
Du solltest dann die Kontoauszüge Deiner Mutter übeprüfen.
Und zwar rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt an dem der Mieter eingezogen ist (wenn möglich).

Dann bekommst Du ein Gefühl dafür, um welche Beträge es geht.

Wenn - wie Du schreibst- alles über Deine Mutter lief, dann war sie natürlich Geschäftspartner der Stadtwerke und damit zahlungspflichtig.

Von dem Mieter haben die Stadtwerke ja dann nichts gewusst.

Dir wird daher nichts anderes übrig bleiben, den derzeitigen Zählerstand den Stadtwerken mitzuteilen.

Mutmaßungen kannst Du immernoch anstellen/ äußern, wenn die Stadtwerke Beanstandungen bzw. Plausibilitätserklärungen Dir gegenüber äußern.

Solltest Du noch Rechnungen der Stadtwerke finden, dann sollten darin auch gemeldete Zählerstände stehen.
 
ok, vielen Dank!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Siemens Drehstromzähler 7 CA 44 62
Zurück
Oben