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Armin63
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Hallo,
ich habe in verschiedenen Beiträgen gelesen, dass für eine PV Anlage eine Trennvorrichtung/Hauptschalter im Zählerschrank notwendig sein soll ("EEG 2009 §33 Abs. 2 (PV-Anlagen für Direktverbrauch)" oder "Ergänzung zu den TAB 2007"). Habe ich das korrekt intepretiert?
Ich habe über dem Zähler (zwischen dem Wechselrichter und dem Zähler) einen 32A LS (für eine 5,4kWp Anlage). Wenn unter dem Zähler ein SLS auf den Sammelschienen sitzt, ist der als Trennvorrichtung zulässig? Den SLS (3*35A) habe ich noch rumliegen...
Oder gibt es andere platzsparende Lösungen?
Oder ist das komplett falsch?
Danke für die Unterstützung.
Armin
ich habe in verschiedenen Beiträgen gelesen, dass für eine PV Anlage eine Trennvorrichtung/Hauptschalter im Zählerschrank notwendig sein soll ("EEG 2009 §33 Abs. 2 (PV-Anlagen für Direktverbrauch)" oder "Ergänzung zu den TAB 2007"). Habe ich das korrekt intepretiert?
Ich habe über dem Zähler (zwischen dem Wechselrichter und dem Zähler) einen 32A LS (für eine 5,4kWp Anlage). Wenn unter dem Zähler ein SLS auf den Sammelschienen sitzt, ist der als Trennvorrichtung zulässig? Den SLS (3*35A) habe ich noch rumliegen...
Oder gibt es andere platzsparende Lösungen?
Oder ist das komplett falsch?
Danke für die Unterstützung.
Armin