Sollte man bei so was die Polizei rufen?

Diskutiere Sollte man bei so was die Polizei rufen? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo allerseits, durch einen anderen Thread ist mir eine krasse Aktion eingefallen und ich wollte mal sehen wie ihr solch eine Situation...
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LED_Supplier schrieb:
Glaubst du jetzt im Ernst, dass da jemand vom VNB kommt, um eine Mängelliste aufzustellen?? Noch mal davon abgesehen, dass derjenige kein Hausrecht hat. Du lebst wohl in einer ganz anderen Welt.
Nein. Ich arbeite bei einem VNB und habe auch schon diverse Anlagen Außerbetrieb genommen.

Mal zum lesen für dich.
Netzanschlussverordunung

§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage

(1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage vor und, um unzulässige Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter auszuschließen, auch nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.
(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.
(3) Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilernetz übernimmt der Netzbetreiber keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn er bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen.
 
Hallo Zosse!

Nichts gegen Deine Beiträge, haben alle Hand u. Fuss, aber ich glaube dass "Jominator", kein Mann vom Fach ist, ansonsten müsste der ja sofort wissen was zu tun ist, aber nicht irgendwann mal in einem Forum nachfragen, was Andere davon halten!

Der ist irgendwo Servicetechniker in der Gastronomie, nur wenn der was sagt u. den VNB vorbringt, war der das letztemal dort beim Kunden.

Und ich kenn die aus der Gastronomie, wennst 2 Bier nicht zahlen kannst, holt der den Security-Mann, aber wenn der die letzte Bierlieferung nicht bezahlt, war leider gerade die Saison verhunzt!

LG Arno.
 
A. u.O. schrieb:
Wann arbeitest Du wirklich denn deine Beiträge sind oft o. sogar "meist" rund um die Uhr, muss eine kleine Fa. sein u. nicht ausgelastet wenn ein so "wichtiger" Mitarbeiter, ständig in den div. E-Foren rumlungert?

Ich werde bei solch Aussagen bald Aggressiv ... Was bildest Du Dir eigentlich ein, aufgrund der Anzahl oder Uhrzeiten von Beiträgen in einem oder mehreren Internet-Foren auf die Tätigkeit und Qualifikation einer Person zu schließen? Ich schreibe mitunter auch tagsüber, und nachts, und das auch in der Woche - Weil ich Langeweile habe? Nein!

- Weil ich Nachtschicht habe
- Weil ich in der Pause das Smartphone nutze um hier zu lesen und es mich bedürft direkt und nicht erst Abends zu antworten - Das kann auch mal auf der Autobahn-Raststätte sein oder gar Nachts im Auto mangels Schlaf!
- Weil ich eh am Laptop bin und Ablenkung bedarf - manchmal kann die Arbeit nämlich auch sehr stressig sein.
- Weil ich mal einen freien Tag habe - z.B. weil dafür am Wochenende gearbeitet wird.
- Weil ich es mir erlauben kann, meine Frei- und Arbeitszeit in Grenzen flexibel zu legen.

Eben weil ich nicht der Horst im Loch bin, der sich vor lauter Neid darüber auslassen muss, wie dumm und Scheisse man doch ist, wenn man mehr Geld verdient ohne auf die Konsequenzen zu achten - Es wird nämlich auch mehr erwartet und gefordert - Wenn die Arbeit wichtig ist habe ich keinen Urlaub, mache Überstunden, fahre am Sonntag Abend nochmal los, vertrete die Interessen meiner Firma, leiste Unterschriften, übernehme Verantwortung, lass auch mal auf mir rumhacken wenn es die Mitarbeiter verbockt haben, damit die stressfrei ihren Job machen können.

Um es mal ganz klar zu sagen: Mit Kommentaren wie diesen gehörst Du für mich in die allerunterste Schublade - Es ist eine Frechheit so eine Art der Verurteilung lesen zu müssen auf Kosten anderer! Das ist einfach nur zum Kotzen!
 
@T.Paul

Endlich mal ein Machtwort. DANKE :!:

mfG
Blackworker
 
T.Paul!

Lies "bitte" mal seine vielen Beiträge genau durch, bevor Du was o. vom "zum Kotzen" schreibst!

Du bleibst wenigstens beim Ursprünglichen Thema, ohne wenni, wari, hätti!

Und die Steuerschonenden U-Boote tauchen auch wieder auf, prima!

Lg Arno!
 
.
@ T.Paul

So eine Tirade hätte ich mir eigentlich eher an die Adresse von "bigdie" gewünscht!

Patois
 
A. u.O. schrieb:
Lies "bitte" mal seine vielen Beiträge genau durch, bevor Du was "zum Kotzen" schreibst!

Ich habe DICH angesprochen aufgrund DEINER Aussage - Das ist völlig unabhängig von Gedanken, die ich über andere Nutzer dieses Forums hier habe. Leb' mit der Kritik wie ein Erwachsener Mensch und lenk nicht von Dir auf das Verhalten anderer als Begründung, das ist Debattieren auf Kindergarten-Niveau!
 
Kindergartenniveau ist eher Dein automatischer Anhang, aber Geschmäcker sind verschieden!

Ausserdem war die Antwort für Frank alias "bigdie" gerichtet, solltest Du ebenfalls Frank alias T.Paul heissen, war das ein Missverständnis!

LG Arno!
 
Ich bezweifle, dass Kinder im typischen Kita-Alter den Text in meiner Signatur verstehen - weder inhaltlich noch die Zweideutigkeit oder die Selbst-Ironie. Letzteres muss ich bei Dir leider auch anzweifeln ...
 
A. u.O. schrieb:
Ausserdem war die Antwort für Frank alias "bigdie" gerichtet, solltest Du ebenfalls Frank alias T.Paul heissen, war das ein Missverständnis!

Du hast impliziert, dass die Nicht-Tätigkeit, Qualifikation und Beschäftigung im Berufsleben aufgrund der Uhrzeit von erstellten Beiträgen bemessen werden kann - dies gilt für jeden Nutzer, der zu oft oder zu deiner Ansicht nach unschicklichen Zeiten, in denen du glaubst, dass alle "wichtigen, qualifizierten, produktiven" Menschen arbeiten würden, Beiträge in diesem oder einem beliebigen Dir bekannten Intern-Forum verfassen. Das ist eine Anmaßung und Frechheit.

Es ist bezeichnend, dass ich Dir deinen, für Dich unersichtlichen und uneinsichtigen Fehltritt (einer von vielen) erklären muss. Dieser Verlauf war leider ebenso vorhersehrbar. Du (und auch andere) schreiben m.E. viel zu oft, ohne über Ihren Beitrag nachzudenken - Vor als auch nach dem Erstellen.
 
Zosse schrieb:
Ich arbeite bei einem VNB und habe auch schon diverse Anlagen Außerbetrieb genommen.

Mal zum lesen für dich.
Netzanschlussverordunung
Ich kenne die NAV, und glaube auch, dass mal Anlagen vom VNB außer Betrieb gesetzt werden. Ich kenne aber auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, vom Grundgesetz (und höher) geschützt. Darauf gibt es Ausnahmen, aber ich will mal erleben, dass jemand vom VNB bei mir in meinem Haus oder Geschäftslokal aufgrund irgendeinem "Verdacht" von irgendeinem Techniker anfängt eine Mängelliste aufzustellen, mit Androhung die Anlage stillzulegen. Der Knabe möge sich warm anziehen!
 
Ist Jederzeit nachweisbar!

Manche Leute wurden deswegen schon Fristlos gekündigt!
Und manche Leute wissen es dezitiert, von wo aus immer die ganzen mails daherkommen.
Alias der Gläserne Mensch durch das i-net.

Die Details erspare ich mir jetzt dazu!
 
Wenn du mit der Staatsanwaltschaft deine Bekanntschaft gemacht hast, wegen fahrlässiger Tötung fängst auch du anders zu denken. Da stellt sich dann nicht mehr die Frage darf ich dein Haus betreten oder nicht. Mit eintreten des Kenntnisstands hast du als Fachmann eben sehr schlechte Karten. Dann kann man froh sein wenn es eine Geldstrafe wird.
 
LED_Supplier schrieb:
aber ich will mal erleben, dass jemand vom VNB bei mir in meinem Haus oder Geschäftslokal aufgrund irgendeinem "Verdacht" von irgendeinem Techniker anfängt eine Mängelliste aufzustellen, mit Androhung die Anlage stillzulegen. Der Knabe möge sich warm anziehen!

Dann erkläre ich Dir einmal das Vorgehen im Detail ...

1.) Die Elektrofachkraft stellt einen Mangel fest, der die Betriebssicherheit gefährdet.

2.) Dieser Mangel wird dem Betreiber angezeigt zur sofortigen oder Behebung bis XYZ, dies ist abhängig von der Art des Mangels - In diesem Fall "Sofort", da direkt gefährdend.

3.) Der Betreiber zuckt mit den Schultern und schickt die Elektrofachkraft "wo der Pfeffer wächst".

4.) Es wird eine Meldung an den VNB mit festgestellten Mängeln gemacht.

5.) Der VNB schickt Außendienstler zur Anlage um diese zu inspizieren. Wird der Zugang nicht gestattet ->

6.) Der VNB macht von seinem Recht Gebrauch die Anlage aus Sicherheitsgründen vom Netz zu trennen und fordert die Beseitigung benannter Mängel und Herstellung einer den Regeln der Technik entsprechende Anlage.

7.) Der Betreiber sitzt im Dunkeln, schimpft und flucht, brauch nun aber trotzdem ein eingetragenes Unternehmen, dass die Meldung der Mangelfreiheit an den VNB absetzt ...
 
Endlich mal noch einer der Ahnung hat.
 
Übrigens muss sich, entgegen anderer Aussagen hier, die Elektrofachkraft nicht eigenständig um die Beseitigung des Mangels (womöglich kostenfrei oder entgegen den Willen des Betreibers) kümmern - wird die Meldung an den VNB zeitnah abgesetzt, gilt die Vermutung der Unterrichtung des Betreibers - ab diesem Zeitpunkt haftet dieser VOLL für entstehende Schäden, da er Kenntnis von der Gefährdung hatte - dies kann weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn Mitarbeiter oder Kunden des Betreibers im Gewerbe geschädigt werden - Sowohl Zivil- auch als Strafrechtlich!
 
@T.Paul

1. Ja
2. Nein, eben nicht. Der TE hat die Gefahrenstelle selbst schon beseitigt. (Jetzt möchte er - sehr viel später - evt. die Polizei verständigen).
3-7. hat sich damit erübrigt.

Es wurde suggeriert, statt Polizei, könnte man doch mal den VNB losschicken, der dann mal die gesamte Anlage auf mögliche Mängel inspektiert. Das würde schon an meinem Hausrecht scheitern, und ohne begründeten Verdacht wird er auch nicht einen richterlichen Beschluss bekommen, bzw. das extern vom Netz nehmen wäre völlig unverhältnismäßig.
 
LED_Supplier schrieb:
Jetzt möchte er - sehr viel später - evt. die Polizei verständigen

Nein, er möchte über das korrekte Vorgehen bei evtl. Wiederholung einer Auffindung eines solchen o.ä. Mangels unterrichtet werden.

LED_Supplier schrieb:
ohne begründeten Verdacht wird er auch nicht einen richterlichen Beschluss bekommen, bzw. das extern vom Netz nehmen wäre völlig unverhältnismäßig.

Ich glaube Dir ist die rechtliche Konsequenz der Verbindung zwischen in die Handwerksrolle eingetragenem Unternehmen und Versorgungsnetzbetreiber nicht ganz klar ... Ich wünsche Dir aber viel Spaß vor Gericht bei dem Versuch zu behaupten, der VNB habe einer unglaubwürdigen Quelle zufolge unverhältnismäßig gehandelt.

Um das mal klar zu stellen: Natürlich kann die Elektrofachkraft einen an der Waffel haben und Müll erzählen -> Das kostet die Konzession und einen teuren Prozess, machen nicht wirklich viele und diese nur einmal. Und den VNB pisst du sicher nicht mit Verhältnismäßigkeit ans Bein, wenn du den Zutritt verweigerst (Unschuldvermutung ade) - Da kannst Du dein Geld auch verbrennen oder deine Rechtschutzversicherung selber kündigen.
 
T.Paul schrieb:
LED_Supplier schrieb:
Jetzt möchte er - sehr viel später - evt. die Polizei verständigen
Nein, er möchte über das korrekte Vorgehen bei evtl. Wiederholung einer Auffindung eines solchen o.ä. Mangels unterrichtet werden.
Beim Nachlesen der späteren Beiträge des TE komme ich auch zu dieser Schlussfolgerung.

T.Paul schrieb:
LED_Supplier schrieb:
ohne begründeten Verdacht wird er auch nicht einen richterlichen Beschluss bekommen, bzw. das extern vom Netz nehmen wäre völlig unverhältnismäßig.

Ich glaube Dir ist die rechtliche Konsequenz der Verbindung zwischen in die Handwerksrolle eingetragenem Unternehmen und Versorgungsnetzbetreiber nicht ganz klar ... Ich wünsche Dir aber viel Spaß vor Gericht bei dem Versuch zu behaupten, der VNB habe einer unglaubwürdigen Quelle zufolge unverhältnismäßig gehandelt.
Beim begründeten Verdacht ja, und natürlich kann jemand verschweigen, dass die Gefahr schon beseitigt war. Darum geht es hier aber nicht.

Zitat
Mein Tipp: Den VNB anrufen und von denen eine Mängelliste ausstellen lassen mit Androhung der Versorgungseinstellung.

Das ist aber kein begründeter Verdacht.

Und den VNB pisst du sicher nicht mit Verhältnismäßigkeit ans Bein, wenn du den Zutritt verweigerst (Unschuldvermutung ade) - Da kannst Du dein Geld auch verbrennen oder deine Rechtschutzversicherung selber kündigen.
Sicherlich würde ich dem VNB (die bereits vom TE beseitigte) Gefahrenstelle zeigen. Danach ist aber schluss.

(Im Nachhinein aber: eine kostenlose E-Check vom VNB ist auch nicht schlecht :D )
 
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