Spannung auf Erdungskabel bei Lampenanschluss

Diskutiere Spannung auf Erdungskabel bei Lampenanschluss im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich bin in eine neue Wohnung gezogen und habe durch Zufall gemerkt, dass das Erdungskabel, welches ich an eine Metalllampe...
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tyrone

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Hallo zusammen,

ich bin in eine neue Wohnung gezogen und habe durch Zufall gemerkt, dass das Erdungskabel, welches ich an eine Metalllampe angeschlossen habe, diese unter Spannung setzt.

Das ganze ist mir aufgefallen, da ich die Schrauben und das Lampengehäuse mittels eines Phasenprüfers geprüft habe.
Da die Elektronik neu gemacht wurde habe ich den zuständigen Elektriker angerufen, da auch der FI-Schalter nach Test nicht reagiert hat.
Dieser sage mir, dass der FI nur im Bad und am Herd angeschlossen ist. Soweit so gut, aber dann sagte er mir das "das mit dem Stom so sein soll, eigentlich gibt es gar kein Erdungskabel da die Leitungen alt sind."

Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, da die Verkabelung erneuert wurde und es ein schwarzen und blauen Draht für stromführend/Neutralleiter gibt, zusätzlich noch einen grün-gelben.
Wofür soll der denn sonst sein, wenn er nicht als Schutzleiter dienen soll? Vor allem warum reagiert mein Phasenprüfer?

Übersehe ich da was, oder sollte ich einen von Wohnung/Vermieter unabhängigen Elektriker beauftragen?

Gruß
Tyrone

edit: ich merke gerade das hätte vielleicht besser in "Licht & Beleuchtung" gepasst, sorry dafür...
 
Das leuchten des Phasenprüfers sagt leider nichts aus, deine Beschreibung der Aussage des Elektrikers ist konfus. Da hilft nur richtig messen und dafür bedarf es min. eines zweipoligen Spannungsprüfers.

Auch wenn viele das nicht wahr haben wollen, es sollte auch in jeder Montageanleitung stehen - der Anschluss einer Leuchte an einen Leuchtenauslass ist Arbeit für eine Elektrofachkraft und nichts für den Laien.
 
Aber selbst ein Phasenprüfer darf an einem grüngelben Draht bzw. dem damit verbundenen Gehäuse NICHT leuchten, da ist absolut was faul!

Ciao
Stefan
 
Das sehe ich auch so.
Das Leuchten des Phasenprüfers (Lügenstift) sagt noch nichts über eine anliegende Spannung aus, aber an einem korrekten PE (gn/ge) darf er nicht Leuchten.

Die Aussage des Elektrikers bezüglich "alten Leitungen" steht im Widersparuch zu deiner Aussage von "Verkabelung erneuert".

Wann hat der FI nicht ausgelöst? Beim Betätigen der Prüftaste?
 
Auch wenn viele das nicht wahr haben wollen, es sollte auch in jeder Montageanleitung stehen - der Anschluss einer Leuchte an einen Leuchtenauslass ist Arbeit für eine Elektrofachkraft und nichts für den Laien.

Erstens bin ich kein Laie, zweitens hat das Lampen anschließen doch rein gar nichts mit meinem Problem zu tun.

Aber selbst ein Phasenprüfer darf an einem grüngelben Draht bzw. dem damit verbundenen Gehäuse NICHT leuchten, da ist absolut was faul!

und

Das Leuchten des Phasenprüfers (Lügenstift) sagt noch nichts über eine anliegende Spannung aus, aber an einem korrekten PE (gn/ge) darf er nicht Leuchten.

Darum geht es...

Ich habe etwas nachgeforscht und hauptberuflich scheint der "Elektriker" Landschaftsbauer zu sein, der nebenbei auch noch das Laminat verlegt hat.

Ich werde wohl einen unabhängigen Elektriker beauftragen müssen, meine Befürchtung wurde ja, außer von T.Paul, bestätigt.

Gruß
Tyrone
 
tyrone schrieb:
...., dass das Erdungskabel, welches ich an eine Metalllampe angeschlossen habe, diese unter Spannung setzt.
Das Erdungskabel war doch wohl auch mit dem Schutzleiter der Steckdose verbunden?

Wenn ja, so hatte ich das Problem auch bei einer Lampe im Haus meiner Schwester. Die Konsequenz war, dass umgehend ein Elektriker beauftragt wurde, die Ursache zu suchen und zu beseitigen.

Also ist es völlig richtig, dass du das auch so handhaben willst. In meinem Fall habe ich nachgemessen, dass kein lebensbedrohlicher Strom fließt, wenn jemand den Schutzleiter anfasst. Daher konnte meine Schwester die wenige Tage bis der Elektriker kam, die betroffenen Steckdosen noch nutzen konnte.

Anders sieht es bei dir aus, denn du kannst das nicht überprüfen und solltest dir daher gut überlegen, ob du die betroffenen Steckdosen wirklich noch nutzen möchtest.

Nur bei Geräten mit einem Eurostecker oder einen Konturenstecker (siehe Wikipedia) kannst du eine Gefährdung ausschließen.


Gruß

Uwe
 
Als erstes wendest Du Dich an Deinen Vermieter und verlangst eine SOFORTIGE Abstellung des Mangels, da die Anlage so nicht benutzt werden darf.

So Neu kann die Anlage nicht sein.
Die Aderfarben sind seit 2003 geändert und bei dreiadrigen Leitungen braun blau grüngelb.
Seit 2006 sind alle Steckdosen über FI zu führen nicht nur Bad wie bis dahin.

Folglich ist die Anlage entweder mindestens 11 Jahre alt oder wurde unsachgemäß erneuert.

Auf jeden Fall liegt ein erheblicher Mangel vor da der Schutzleiter Spannung führt. Die Anlage darf so nicht betrieben werden!!!
 
tyrone schrieb:
Auch wenn viele das nicht wahr haben wollen, es sollte auch in jeder Montageanleitung stehen - der Anschluss einer Leuchte an einen Leuchtenauslass ist Arbeit für eine Elektrofachkraft und nichts für den Laien.

Erstens bin ich kein Laie, zweitens hat das Lampen anschließen doch rein gar nichts mit meinem Problem zu tun.

Du agierst hier offenkundig als Laie, was qualifiziert Dich deiner Meinung nach zu mehr?

Dass das anschließen der Leuchten (u.U.) nicht des Problems Ursache ist, ändert nichts daran, dass dies keine Laien-Arbeit ist, worauf ich hingewiesen habe.
 
Als Elektrofachkraft hättst Du die Ursache des Problemes ermitteln und lösen können, zudem wäre dir bekannt, daß eine Anlagen mit diesen Aderfarben nicht neu sein kann.

Sicherlich bist Du kein Laie in deinem erlernten und ausgeübten Beruf, allerdings im Sinne der VDE und auch im Sinne eines Forums welches sich mit Elektrotechnik befasst, bist Du elekrotechnischer Laie.
 
Re.

Am Besten wäre, vom Vermieter einen aktuellen E-Befund ausstellen zu lassen.

Da werden ALLE Schutzleiter auf Durchgängigkeit geprüft und allfällige Mängel behoben.

LG Manuel
 
Da werden ALLE Schutzleiter auf Durchgängigkeit geprüft und allfällige Mängel behoben.

Was ist wenn er gar keinen Schutzleiter (PE) hat, sondern nur einen Nulleiter (PEN)?
 
Re.


Was ist wenn er gar keinen Schutzleiter (PE) hat, sondern nur einen Nulleiter (PEN)?


Bei uns ist per Elektrotechnikverordnung und durch das Mietrechtsgesetz vorgeschrieben, dass bei einer Neuvermietung (und auch Mieterwechsel) die Elektroanlage zumindest sicherheitstechnisch (Schutzmaßnahmen) den aktuellen Normen entsprechen muss.

Bei Altanlagen, wo es noch PEN-Leiter bei den Leuchtenauslässen gibt (beispielsweise in Tirol), müssen diese auf TN-S umgestellt werden.

Ich nehme stark an, dass punkto Neuvermietung bzw. Mieterwechsel ähnliche Regelungen in D gelten...

LG Manuel
 
Bei uns ist per Elektrotechnikverordnung und durch das Mietrechtsgesetz vorgeschrieben, dass bei einer Neuvermietung (und auch Mieterwechsel) die Elektroanlage zumindest sicherheitstechnisch (Schutzmaßnahmen) den aktuellen Normen entsprechen muss.

In Deutschland muss die Anlage sicher sein. Mehr nicht.
Es gibt nur den Mindeststandart das ei Kühlschrank, Herd und Spülmaschine anschliessbar sind. Das sollte meistens passen.
 
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Thema: Spannung auf Erdungskabel bei Lampenanschluss

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