Spannungsfall und Abschaltbedingungen

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Hallo,

-> http://www.elektrikforum.de/ftopic3863-0-asc-10.html

0V schrieb:
Es muss gelten:

3% * 230V > (600W / 230V) * 2 * Länge / (kappa * A)

=> 1,3225 Ohm > Länge / (56m/(mm²Ohm) * 1,5mm²)
=> 111,09 m > Länge

Sprich: Länge muss kleiner 111m sein, damit nicht mehr als 6,9V an der Leitung abfallen. q.e.d.

mjtom schrieb:
Jupp deswegen 102m ;) . Ich berücksichtige Spannungsfall, Kurzschlußstrom, Belastbarkeit der Leitung, max Abschaltzeit und die Prüfstromregel

stimmt das wirklich so ? kann ich bei einer Absicherung von 16A, 600W Belastung und einer "günstigen" Verlegeart 111 m lange 3x1,5mm² legen ?

Ist das üblich ? Hab ich noch nie gesehen :oops:
 
Hallo erstmal,

also ich wäre für:
1,5 mm² mit 16A/B max Leitungslänge 18m, oder
2,5 mm² mit 16A/B max Leitungslänge 30m

Blos net mit nur 600W rechnen, bei nem Kurzschluß müssen mehr als nur 2,60 A fließen :wink:

siehe http://www.elektro-fachplanung.de/Fachi ... tung_1.htm
 
Da bin aber beruhigt.


Hi Gunsenum,

gunsenum schrieb:
also ich wäre für:
1,5 mm² mit 16A/B max Leitungslänge 18m, oder
2,5 mm² mit 16A/B max Leitungslänge 30m

da bin ich auch stark für :)

mmhh warum hat in dem Thread keiner drauf hingwiesen..
..fragt sich ein müder Heimwerker :| :)
 
Heimwerker schrieb:
stimmt das wirklich so ?

Ja.

kann ich bei einer Absicherung von 16A, 600W Belastung und einer "günstigen" Verlegeart 111 m lange 3x1,5mm² legen ?

Nein :!: Wie kommst du jetzt auf 16A? Im Rechenbeispiel ist man von 600W ausgegangen, also etwa 2,6A. Und so müßte die Leitung dann auch maximal abgesichert werden. Das ist aber wirklichkeitsfremd. Setze mal an statt 2,6A geläufige 16A in die Formel ein, dann kommt man nur noch auf etwas über 18m.

MfG
 
Hm, jetzt mal abgesehen von dem Sinn der Sache...
in diesem Beispiel kann doch eine Belastung von über 600W ausgeschlossen werden (es geht ja nur um die Beleuchtung), und in dem Fall wäre das meiner Meinung nach zulässig.
Ich werde bei Gelegenheit schauen, ob ich bei Papa VDE etwas dazu finde.
 
Hemapri schrieb:
Nein :!: Wie kommst du jetzt auf 16A? Im Rechenbeispiel ist man von 600W ausgegangen, also etwa 2,6A. Und so müßte die Leitung dann auch maximal abgesichert werden. Das ist aber wirklichkeitsfremd. Setze mal an statt 2,6A geläufige 16A in die Formel ein, dann kommt man nur noch auf etwas über 18m.

ich komme nicht auf 16A, das steht so im Thread

die einzige möglichkeit einfach nach aussen zu gelangen ist aus der im haus befindlichen garage. diese ist mit 16A abgesichert.

..und Oemer ist wieder anderer Meinung :) , wer hat jetzt Recht :lol:
 
Hallo,

Schade, dass sich Nullvolt und mjtom nicht dazu äußern..... :(

Ich hätte schon gerne eine Stellungnahme gelesen,.. :wink:
 
Heimwerker schrieb:
Schade, dass sich Nullvolt und mjtom nicht dazu äußern..... :(

Ich hätte schon gerne eine Stellungnahme gelesen,.. :wink:

Bin doch schon da :)

Wenn ich den Thread noch recht in Erinnerung habe, hattest Du, Heimwerker, gefragt, wie man bei der von mjtom genannten Leitungslänge den zulässigen Spannungsfall einhalten will.

Da habe ich Dir anhand der angeschlossenen Leistung vorgerechnet, dass die Leitung maximal 111m lang sein darf. Der Wert von mjtom liegt also auf der sicheren Seite, was den Spannungsfall angeht. Weiter habe ich nichts gemeint :roll:

Mit der Abschaltbedingung habe ich mich in meiner kurzen Rechnung nicht befasst. mjtom schrieb doch, dass er das geprüft hat und daher auf 102m gekommen sei.

Das war alles. Persönlich würde ich nie so eine lange Leitung in 1,5mm² legen. Aber das war aus meiner Sicht nicht die Frage. Ich habe mich nur zum spannungsfall geäußert.

Andererseits ist es meines Erachten aber auch nicht einzusehen an einer dreißig Meter langen Gartenmauer, auf der zum Bleistift 200W in Leuchten verteilt werden, jetzt gleich mit 4mm² zu kommen, weil man auf 16A dimensioniert, welche ja gar nicht erreicht werden.

Es reicht doch, wenn die Abschaltbedingung erfüllt sind, oder habe ich da was übersehen? Ich hab da irgendwo noch ein Elektropraktiker Spezialheft herumfliegen, da waren diese Fälle, meine ich ausführlich behandelt. Vielleicht finde ich es unter meinen Papierstapeln. Dann schau ich mal....

0V
 
Hallo,

schön dich zu lesen ^^

Nullvolt schrieb:
Wenn ich den Thread noch recht in Erinnerung habe, hattest Du, Heimwerker, gefragt, wie man bei der von mjtom genannten Leitungslänge den zulässigen Spannungsfall einhalten will.
Jo ok, aber es geht mir ja um die Absicherung und ich bin der Meinung, man müsste mit der Absicherung als Leistung rechnen.


Andererseits ist es meines Erachten aber auch nicht einzusehen an einer dreißig Meter langen Gartenmauer, auf der zum Bleistift 200W in Leuchten verteilt werden, jetzt gleich mit 4mm² zu kommen, weil man auf 16A dimensioniert, welche ja gar nicht erreicht werden.
Nö, da würd ich auch kein 4mm² legen, sondern die Absicherung auf 6A dimensionieren ;)
 
Heimwerker schrieb:
Jo ok, aber es geht mir ja um die Absicherung und ich bin der Meinung, man müsste mit der Absicherung als Leistung rechnen.

Hmm, im Allgemeinen fällt das meist zusammen, weil, wenn Steckdosen involviert sind, kann man ja nicht anders. Grundsätzlich (meine ich) ist das aber nicht so, man kann schon mit der Leistung des festangeschlossenen Verbrauchers rechnen. Wie gesagt, es stand mal ausführlich in einem Elektropraktiker-Spezialheft. Wenn ich es wiederfinde, schaue ich mal genau nach. Interessiert mich jetzt auch mal.

0V
 
Gefunden habe ich bis jetzt auch noch nichts. Habe momentan leider auch keinen Zugriff auf den VDE-Ordner :/

Aber bei Lichtschaltern ist das doch im Grunde ähnlich. Die sind in der Regel nur für 10A zugelassen, dürfen aber dennoch mit 16A abgesichert werden, weil eben eine Überlast durch die fest angeschlossenen Leuchten ausgeschlosen wird.
 
OEmer schrieb:
Aber bei Lichtschaltern ist das doch im Grunde ähnlich. Die sind in der Regel nur für 10A zugelassen, dürfen aber dennoch mit 16A abgesichert werden, weil eben eine Überlast durch die fest angeschlossenen Leuchten ausgeschlosen wird.

Ach, ja! Schönes Beispiel OEmer! Danke.

0V
 
Hallo,

OEmer schrieb:
Aber bei Lichtschaltern ist das doch im Grunde ähnlich. Die sind in der Regel nur für 10A zugelassen, dürfen aber dennoch mit 16A abgesichert werden, weil eben eine Überlast durch die fest angeschlossenen Leuchten ausgeschlosen wird.

Ja schon, hat aber doch nichts mit dem Berechnen von Spannungsfall und Kurzschlusstrom und den Abschaltbedingungen zu tun ??

Wenn ich jetzt eine Leistung von gerade mal 100W habe und eine Absicherung von 16A, dann kann ich die Leitung doch nicht hunderte Meter lang machen ??!!
 
Halt, ich habe nie behauptet, das der Kurzschlusstrom egal ist. Die Schleifenimpedanz muss auf jeden Fall beachtet werden, damit der LSS im Fehlerfall sicher auslösen kann. Schon deshalb wären einige hundert Meter 3*1,5mm² nicht möglich.

Es geht _nur_ um die Überlast. Denn bei fest angeschlossenen Betriebsmitteln kann diese ausgeschlossen werden.

Natürlich sollte man so hoch wie nötig und so gering wie möglich absichern, aber wir gehen ja grade nicht von einer vorbildlichen Installation aus, sondern versuchen rauszufinden, was erlaubt ist und was nicht.
 
Hallo,
ist es richtig, daß ich nach einem 16A Automaten einen 10A Lichtschalter verwenden kann, nur weil ich vermute, daß dieser durch die angeschlossenen Leuchten nicht überlastet werden kann?

Gruß
Ralf
 
R.B. schrieb:
ist es richtig, daß ich nach einem 16A Automaten einen 10A Lichtschalter verwenden kann, nur weil ich vermute, daß dieser durch die angeschlossenen Leuchten nicht überlastet werden kann?

Nein, du musst dir schon sicher sein, dass die Leuchten gesamt keine Leistung über 2300 W ziehen ;)

Bei einer Wohnzimmerbleuchtung brauchen wir nicht früber reden, bei ner Außenbeleuchtung mit 500W-Strahlern sollte man aber aufpassen ;)

Hat schon Jemand was wegen den 100m rausgefunden :?: :)
 
Hallo
laut VDE 0100 Beiblatt 5 Tab 23 darf ich bei einem Leiterquerschnitt von 1,5mm², einem INenn von 2.6A und einem Spannungsfall von 3% im Einphasen-Weckselstromkreis 109m verlegen und dabei kommt es nicht auf die Verlegeart an.

Bei einem Leitungsschutzschalter mit der Charakteristik B und einem INenn von 16A
Darf ich laut VDE 0100 Bbl.5 Tab.5 bei einer Schleifenimpedanz vor der Schutzeinrichtung von 300mOhm einen maximal zulässige Länge von 82m haben.
Bei INenn 10A 137m
Bei INenn 6A 237m

Ich hoffe ich konnte euch helfen.[/list][/b]
 
einem INenn von 2.6A und einem

Dort sind wirklich die Bedingungen für 2,6 A
aufgelistet ??
 
Nein für 6A
aber 6A = 47.5m
2,6A = ?

6A/2.6A x 47.5m = 109.61m
 
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