Spitzenglättung oder wer lügt hier

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Loewe2101

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Unbemerkt von den meisten Verbrauchern hat am 15.01.2021 die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, in dem im Bedarfsfall der Kleinabnehmer (Haushaltskunde) per Smartgrid vom Netz genommen werden kann.
Wärend bei Spitzenabnahme und bei fehlender Netzkapazität bisher die Industrie zeitweise mit Netzunterbrechungen rechnen mußte, wird diese Verfahrensweise jetzt auch auf den Endkunden ausgeweitet.
Es betrifft in erster Linie Wärmepumpenbesitzer, Wallboxen und Nachtstromheizungen.

Soweit, so gut. NUR, bisher hieß es immer seitens der Energieversorger, die Smartgrids haben keine Abschaltfunktion.
Die alten Nachtspeicherheizungen hatten früher ein Rundsteuergerät, mit dem selbige ein- bzw ausgeschaltet werden konnten. Diese Funktion gibts aber nicht für Wärmepumpen und Wallboxen.
Wie wird dementsprechend die Spitzenglättung vorgenommen, wenn angeblich die Smartgrids nicht geschaltet werden können?

Gibts jemanden hier, der WEISS (nicht nur glaubt), was geht und wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll?
 
Wärmepumpen können schon lange geschaltet werden, da sie - genau wie Nachtspeicherheizungen - über ein TSG angeschlossen werden müssen.
TSG = Tarifsteuergerät
 
Nachtstromheizungen können so wie auch bisher vom Netzbetreiber geschaltet werden.
Meines Wissens nach ist das bereits jetzt der Fall.
Mit Smartmeter hat das wenig zu tun das geht wie auch bisher über rundsteuerempfänger.
Auch für Wärmepumpen dürfte das in Zukunft, sofern nicht schon so geregelt, über Rundsteuerempfänger gehen.
Eine Technik die etabliert ist und funktioniert und keine zusätzliche kosten für Netzwerkanbindungen benötigt.
Ich fänd es gut wenn ich für meinen Akkus solche Signale bekäme um diesen im solchen Fällen ins Netz zu entladen, natürlich gegen passendes Entgeld.
 
Damit hat zumindest der österreichische Netzbetreiber zugegeben, daß die Smartmeter eine Schaltfunktion haben.

Smartmeter sind ein Bestandteil des Smartgrids. Selbstverständlich gehs um die Frage der Fernabschaltug der Smartmeter...

Im Wiki für Deutschland allerdings:

Zitat:"
Eine Unterbrechung der Versorgung per Fernabschaltung, etwa als Sanktionsmaßnahme bei einem säumigen Zahler, ist nicht ohne weiteres möglich. Der elektronische Zähler allein bietet technisch keine Möglichkeit, den Strom aus der Ferne zu unterbrechen. Dazu ist ein als „Breaker“, „Abschalteinrichtung“ oder „Remote-Off“ bezeichnetes Schütz notwendig, das entweder im Zähler verbaut ist oder als Zusatzbauteil im Hauptstromkreis installiert wird. Um Unfälle oder Schäden durch elektrische Geräte zu vermeiden, erfolgt kein ferngesteuertes Wiedereinschalten. Stattdessen wird ein Freigabesignal an den Zähler gesendet. Das Wiedereinschalten erfolgt anschließend durch einen Tastendruck durch den Kunden.[62]

In Deutschland werden intelligente Messsysteme (zusammengesetzt aus elektronischem Zähler und Smart Meter Gateway) weitgehend ohne die Möglichkeit zur Komplettabschaltung eingesetzt.[63] Die BSI-Spezifikation des Smart Meter Gateway sieht keine Möglichkeit vor, den kompletten Anschluss aus der Ferne zu schalten."
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Funktion gibts aber nicht für Wärmepumpen und Wallboxen.
Sagt wer?

Ich verbaue seit einigen Jahren nur noch Zähleranlagen, die darauf vorbereitet sind genau das mit kleinen Umbauten zu können.
Bei Wärmepumpen ist die Abschaltung sogar oft schon komplett fertig gebaut.
 
Außerdem haben sie die technische Möglichkeit, „aus der Ferne“ die Stromzufuhr zu begrenzen oder abzustellen („Leistungsbegrenzung“ bzw. „Fernabschaltung“)

Blöde Frage: wie begrenzt man eigentlich eine Stromzufuhr?
Funktioniert ja eigentlich auch nur durch Abschalten, wenn der Haushalt zu viel Strom 'verbraucht'
 
Ins APZ-Feld kommt ein Modem, das mit der rückseitigen Schnittstelle der eHz Zähler verbunden ist.
Das kann dann wahrscheinlich live den Verbrauch senden.
Genauso kann es dann wahrscheinlich den Tarifzähler der WP anweisen die EVU-Abschaltung zu aktivieren.
Die ist im, dann plombierten, AAR mit Schützen realisiert.

Die Zähler selbst können nichts trennen!
Im Gegenteil... Sie sind sogar unterbrechungsfrei austauschbar.
 
Also nur wegen der Fernablesung wird kein Netzbetreiber auf Smartmeter umstellen. Die Daten der Stromspitzen hat man ja eh schon jahrzehntelang gesammelt. Und der Stromverbrauch einzelner Haushalte im 15min Takt interessiert keinen Netzbetrieber.

Erst die Möglichkeit vor einem drohenden Blackout, private Haushalte wegzuschalten, macht den Umstieg interessant.
 
Der digitale Zähler den Du hast ist kein Smartmeter.
Erst mit Zusatzbausteinen wird er dazu.
 
Das kann die BK-I Steckleiste, so einen Griff zur Überbrückung wie beim drei Punkt System ist da nicht mehr nötig.
 
Und selbst dann können die nicht direkt den Strom abschalten.

Genau DAS ist ja meine Frage. Wenn Du ein Smartmeter eingebaut bekommst, wird erklärt, daß das Teil keine Abschaltfunktion hat. Bei Wiki versteckt sich im Kleingedruckten eine Abschaltfunktion.(" Dazu ist ein als „Breaker“, „Abschalteinrichtung“ oder „Remote-Off“ bezeichnetes Schütz notwendig, das entweder im Zähler verbaut ist oder als Zusatzbauteil im Hauptstromkreis installiert wird".) Lt neuem Gesetz ist eine Spitzenglättung bei Haushaltsanlagen vorgesehen. Bei der Österreichvariante der Smartmeter ist offen von einer Abschaltfunktion die Rede: (www.netz-noe.at "Freigabe und Unterbrechung der Anlage aus der Ferne")
Es geht immer um Smartmeter, nicht um die (nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch einzubauenden) Elektronischen Zähler
 
Im Zähler ist gar nichts dergleichen verbaut, der Zählt nur und stellt seine Messwerte über die Schnittstelle zur Verfügung.
Und diese Schnittstelle ist meines Wissens nach sogar nur in Richtung Senden.
Elektronische Zähler werden in D nicht auf Kundenwunsch eingebaut, sondern es gibt dazu eine verpflichtende Richtlinie der Bundesnetzagentur, deren Enddatum kenn ich jetzt nicht.
Eine gesetzliche Regelung oder Verordnung bezieht sich nur selten auf das was gerade verbaut ist, möglicherweise wird es dann dazu vom Netzbetreiber zusätzliche Einbauten geben.
 
Ich hab "zufällig" nen Zähler da und der hat keine Relais zum Abschalten verbaut.
 
Ich auch und auch alle anderen die ich kenne.
 
Elektronische Zähler werden in D nicht auf Kundenwunsch eingebaut, sondern es gibt dazu eine verpflichtende Richtlinie der Bundesnetzagentur,
Und zwar ab 6000kWh auch ohne wenn und aber.

Die letzten Stadtwerke, die ich kenne, haben inzwischen auch die Ferrariszähler abgeschafft.

Also im Neubau oder beim turnusmäßigen Wechsel kommen jetzt immer elektronische rein.
 
Thema: Spitzenglättung oder wer lügt hier

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