Starkstrom von dem Zähler in die Wohnung?

Diskutiere Starkstrom von dem Zähler in die Wohnung? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, ich wollte mit etwas schlau machen. Ich hoffe ich bin hier richtig, egal welche tipps/hilfe sind sehr zu schätzen den aktuell habe...
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Roobix13

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Hallo zusammen, ich wollte mit etwas schlau machen.
Ich hoffe ich bin hier richtig, egal welche tipps/hilfe sind sehr zu schätzen den aktuell habe ich (wegen der hauswearaltung ein größeres problem)

Hier mehr:

Ich habe folgendes Dilemma. Nach mindestens 20 Telefonaten hier die Kurzversion:
  • Ich habe eine Wohnung gekauft
  • Wohnung hat kein Starkstrom
  • Es gibt aber Starkstrom aus dem Keller, ist im Flur (unter dem Stromzähler), muss aber nur angeschlossen werden,
  • Elektriker angerufen, vorbeigekommen meinten auch kein Problem
  • Hausverwaltung angerufen. Problem geschildert: Antwort der Hausverwaltung: "Sie müssen bis zur Eigentümerversammlung warten und dort die Erlaubnis von jedem Eigentümer bekommen."

Hatte jemand schon damit Erfahrung?

Muss ich jetzt 1 Jahr warten bis zur nächsten Eigentümerversammlung, damit ich eventuell die Chance bekommen, dass er Elektriker ein 3 Meter Kabel legt?

(Bild wegen Privatsphäre entfernt )
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du bauliche Änderungen bzw. Stemmarbeiten benötigst, wirst Du eine Eigentümererlaubnis benötigen.

Oftmals liegen aber Steigleitungen im Einzugrohr. Wenn der Elektriker dieses nur tauschen kann, kannst Du das auch so machen lassen.
 
Auf dem Bild ist der Zähler abgebildet. Von Deinem Zähler geht ja bereits eine Leitung in Deine Wohnung. Nur eben keine Drehstromleitung, sondern eine Wechselstromleitung.

Eventuell ist diese Wechselstromleitung AUSTAUSCHBAR verlegt.
 
Die Zustimmung der anderen Eigentümer kannst du dir auch schriftlich ohne Versammlung holen. Ist nur etwas mehr Aufwand.
 
Abgesehen davon können die Eigentümwr Ihre Zustimmung gar nicht verweigern.
Ich persönlich würde einfach sagen die Leitung hatte einen ernsten Mangel und musste ersetzt werden. Wenn Du im Anschluß alles wieder ordentlich herrichtest kann da auch keiner sich beschweren.
 
Gegen eine Drehstromleitung können sie sich wahrscheinlich nicht wehren. Aber es könnte unter den Eigentümern ein Elektriker mit Fachwissen sein, der dich fragt, was das denn für ein Mangel war und wie du den festgestellt hast und wieso du noch Strom hast.
 
..was das denn für ein Mangel war und wie du den festgestellt hast und wieso du noch Strom hast.


Es muss ja nicht jeder immer alles wissen.
Bzw ich muss denen ja nichts Berichten.

Aber die Wohnungen sind so alt, also da kann man sicher irgendwas sagen an Mangel, nichts seit 1969 renoviert.
Nichts ist DIN Konform.
 
Ich würde da gar nicht von Mangel sprechen. Wahrscheinlich sind die anderen genauso alt, funktionieren wunderbar und alle möchten dann einen neuen Anschluss mit neuer Gemeinschaftszähleranlage usw.
 
und alle möchten dann einen neuen Anschluss mit neuer Gemeinschaftszähleranlage usw.

Das kann ich so noch nicht sagen, alle würde ja heißen das ich bis zur Eigentümerversammlung warten muss.
Und das alle das wollen wird auch nicht der fall sein.

Ich will einfach nur Starkstrom im meiner Wohnung bekommen, das es so Kompliziert ist, hätte ich nie gedacht (vorallem wenn alles vorhanden ist)

So viel Red Tape :(
 
Das die Zuleitung zu deiner UV gewechselt werden muss um Drehstrom zu erhalten ist Fakt und das ist nun mal mit Aufwand verbunden. Hier werden aber Interessen der anderen Eigentümer beeinträchtigt und deshalb ist deren Zustimmung erforderlich .
 
Das die Zuleitung zu deiner UV gewechselt werden muss um Drehstrom zu erhalten ist Fakt und das ist nun mal mit Aufwand verbunden. Hier werden aber Interessen der anderen Eigentümer beeinträchtigt und deshalb ist deren Zustimmung erforderlich .

Wenn ich den Satzt richtig verstnande habe (leider kenne ich mich nicht mit den Fachwörter aus)

Von unten im Keller bis zu meinem Stromkasten ist schon Starkstrom, das muss nur noch in meiner Wohnung rein.
 
@Roobix13
Ist das denn sooo schwer?
Du musst doch nur eine Liste mit einem Dreizeiler aufsetzen (aus dem Lamäng formuliert):
"Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die Wohnung xyz einen Drehstromanschluss von der Hauseinspeisung/Zähler/was-weiss-ich bekommt. Weder für mich direkt, noch für die Eigentümergemeinschaft entstehen dadurch Kosten" (weitere Details bewusst weggelassen, z.B. dass die Leitung ggf. AP durchs Treppenhaus führt.... muss man ja nicht zwangsläufig aufs Tapet bringen, wenn es so sein sollte. Man kann immer Nichtwissen vorgeben nach dem Motto "keine Ahnung wie es funktioniert, das macht alles ein Fachbetrieb").
Darunter dann die Namensliste aller Eigentümer, so dass jeder in "seinem" Feld unterschreiben kann. Datum nicht vergessen.

Dann marschierst Du zuerst zu Deinen Lieblingsnachbarn, jammerst denen die Ohren voll von wegen Herd ist nicht vernünftig nutzbar, gibt nur ungesundes Dosenfutter etc. etc. und diese unterschreiben dann zuerst. Dann ergeben sich in der Regel Herdeneffekte bei den übrigen Nachbarn, es sei denn, es herrscht Krieg im Haus und einer unterschreibt nicht, WEIL ein anderer unterschrieben hat.
Dann hast Du aber auch bei der Eigentümerversammlung ein Problem.
Dort würde ich es keinesfalls hintragen, weil dort eine Menge dusselige Fragen auftauchen können nach dem Motto: "wenn der das genehmigt bekommt, bekomme ich dann auch die lila Blumenkästen an der Fassade etc. etc.".

Ist die Liste komplett, ab damit zur Hausverwaltung und sagen "fertig, nächste Woche geht es los, weitere Einwände?"
 
Zuletzt bearbeitet:
@Roobix13
"Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die Wohnung xyz einen Drehstromanschluss von der Hauseinspeisung/Zähler/was-weiss-ich bekommt. Weder für mich direkt, noch für die Eigentümergemeinschaft entstehen dadurch Kosten"

Wie findest du diesen Satz ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch diese Unterschrift erkläre ich mich formell damit einverstanden, dass die Wohnung von [Name] Drehstromzuleitung von der Hauseinspeisung, Zähler oder einer anderen entsprechenden Stromquelle erhält. Ich möchte darauf hinweisen, dass für die Eigentümergemeinschaft durch diese Maßnahme keine Kosten entstehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
 
streiche: "durch diese Unterschrift erkläre ich mich formell".... (das schreckt ab)
setze: "hiermit erkläre ich mich damit einverstanden....

2. Satz: Durch diese Maßnahme dürfen der Eigentümergemeinschaft keine Kosten entstehen.
 
Thema: Starkstrom von dem Zähler in die Wohnung?
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