Steckdose aus Erde Null machen(klassische Nullung vorhanden)

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Knottler

Guest
Hallo zusammen,

ich hab das Problem, dass nach einem Kurzschluss an einer Steckdose nur noch die Phase und die Erde vorhanden ist

Irgendwo in einer Abzweigdose - die nur mit einem extrem großen Aufwand ausfindig gemacht werden kann - hat sich wohl eine Nullklemme gelöst. Spannung nur noch zwischen Phase und Erde.

Jetzt meine Frage:
Es besteht eine klassische Nullung in der Wohnung. Kann ich in der Schalterdose jetzt die Erde noch mal auftrennen in Null und Erde?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus

Michael
 
Nach Deiner Aussage gehe ich davon aus, dass in der Wohnung die Leitungen dreiadrig ausgeführt sind. Also es ist Phase, Nullleiter und Schutzleiter vorhanden.
In diesen Hausnetzen ist es nicht erlaubt nach der Auftrennung des PEN-Leiters in N-Leiter und PE-Leiter den Schutzleiter als Nullleiter (PEN-Leiter) zu benutzen.
Eine Auftrennung in den Dose ist nicht zulässig.
Es kann außerdem gefährlich sein eine durch Überlast/Kurzschluss entstandene Unterbrechung einer Leitung nicht zu suchen, dies kann zu einem Brand an der Unterbrechungsstelle führen
 
Re: Steckdose aus Erde Null machen(klassische Nullung vorhan

Knottler schrieb:
Irgendwo in einer Abzweigdose - die nur mit einem extrem großen Aufwand ausfindig gemacht werden kann - hat sich wohl eine Nullklemme gelöst. Spannung nur noch zwischen Phase und Erde.

Finger weg und Fachmann holen. Bist Du Mieter ist dein Vermieter zuständig.

Lutz
 
wen ein FI vorhanden wäre ginge so etwas überhaupt nicht es sei den es unempfindlicher FI 500mA Fi eingebaut. Bei einer Nullung sind normalerweise nur zwei Drähe vorhanden.
mfg Sepp
 
Wenn in Deiner Steckdose 3 Adern ankommen, kann keine klassische Nullung vorhanden sein.

Der Schutzleiter darf auf keien Fall für andere Zwecke mißbraucht werden.

Die klassische Nullung ist nicht um Sonst seit 1973 unzulässig.

Hier ist eine neue Leitung zu verlegen oder eine defekte Klemmstelle zu ersetzen.

Der Elektrofachbetrieb kann eine Reparatur durchführen.

Als Mieter mußt Du den Vermieter informieren der umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu beauftragen hat.
 
Octavian1977 schrieb:
Die klassische Nullung ist nicht um Sonst seit 1973 unzulässig.

Falsch! In der DDR wurde diese bis 1990 noch durchgeführt!

Ihr Elektromeister
 
Und bei den Laien auch gern noch bis 2020 ;)

Die Wiedervereinigung kann man auch mal vergessen
 
auch hier wieder: nur weil man es tut ist es noch lang nicht erlaubt.
 
Octavian1977 schrieb:
auch hier wieder: nur weil man es tut ist es noch lang nicht erlaubt.

Es ging darum das es in der DDR bis 1990 -erlaubt- war.
Altanlagen müssen deffinitiv auch erst ab einer wesentlichen Revision erneuert werden.
Dh. Anlage 1972 errichtet in klassischer Nullung
bis heute wurde kein Stromkreis erweitert es sind keine
gefährdenden Zustände vorhanden die Anlage befindet sich immer noch im Zustand anno 1972 es braucht (ob es sinnvoll ist steht auf einen anderen Blatt) nichts verändert werden, kann gesetzlich keine Änderung verlangt werden und ich rede auch nicht von Bestandsschutz da es diesen eh nicht gibt.
Es werden ja auch noch sogenannte Schukomaten und DII
Sockel Schraubsicherungen angeboten für derartige Altanlagen.

Ihr Elektromeister
 
Gab es für die DDR eine eigenen Normung?
wäre mir nicht bekannt, aber man belehre mich eines besseren.
 
Ja, gab es.. Nannte sie man net allgemein TGL ?
 
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