Steckdosen im Bad mit FI-Schutzschalter/ Licht jedoch nicht?

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Hallo,
bin neu hier, Super-Forum!!

Frage: ich bin Bauherr, in meinem Neubau wurden im Bad die Steckdosen über FI-Schutzschalter abgesichert (soweit o.k.) und der Wandauslass für die Lampe auch (über den gleichen FI-Schutzschalter).

Nun hat mir ein Elektriker gesagt, dass es seit ca. 2 Jahren die VDE-Vorschrift gibt, dass das Licht bei Auslösen des Steckdosen-FI-Schutzschalter eingeschaltet bleiben muss (d.h. der Wandauslass NICHT am gleichen FI-Schutzschalter hängen darf), während die Firma, die installiert hat, bestreitet, dass es so eine Norm für Einfamilienhäuser gibt.

Was stimmt nun?

Danke vorab!
 
hi,

alles was im Bad ist (auch das Licht) muss durch ein FI überwacht werden. (übrigens: der FI sichert nicht ab sondern überwacht nur Fehlströme :) )

gruß,
techniker28
 
Danke für die Antwort. Diese verstehe ich so, dass das Bad-Licht also über DENSELBEN FI-Schutzschalter überwacht (für mich als Laie: abgesichert) werden darf wie die Bad-Steckdosen. Ist das so korrekt?
 
Flach..äh...falsch!

Es gibt keine Norm, die vorschreibt, daß im Bad das Licht nicht auf den FI der Steckdosen darf!
Auch daß das Licht anzubleiben hat, ist unsinnig.
Was issen, wenn der Automat des Lichtes abschaltet?
Dann isses auch dunkel!

Du mußt nur für die Beleuchtung nicht zwingend einen FI haben, ist aber empfohlen.
Für festinstallierte Betriebsmittel brauchst Du auch keinen FI, nur für Steckdosen und ortsveränderliche Betriebsmittel.
Alles dazu noch abhängig von den Schutzzonen.
Da kann es dann auch sein, daß man Schutzkleinspannung braucht.
Dein Elektriker sollte mal eine Nachschulung zur DIN VDE 0100 machen.
Ein FI ist zwingend notwendig für Deine Steckdosen.
Dabei brauchst Du aber keinen extra FI für's Bad.
Es reicht ein allgemeiner für Deine Wohnung.
Ein eigener Bad-FI (vielleicht als FI/LS) ist ohnehin nur als 0,01A sinnvoll, alles andere ist Geldverschwendung.
Die meisten Unfälle mit "Strom" passieren nicht im Bad!
Deswegen genügt ein 0,03A FI für die ganze Wohnung.
Sinnvoll isses aber, für den Flur oder den Ort, wo der UV sitzt, einen eigenen zu setzen, weil man dann nicht ganz im Dunkeln sitzt, wenn der FI der Wohnung mal fällt.
Wenn man kann, darf man ruhig, Beleuchtungs- und Steckdosenkreise trennen.
Streng genommen genügt es einen FI für die Steckdosen zu nehmen und keinen für die Lampen, dann bleibt es hell, wenn der FI fällt.
Allerdings hat ja ein FI auch gewisse brandschutztechnische Aspekte.
Da möchte man die Lampenkreise schon drinnen haben!
Soweit die vielen Varianten!
Gruß,
Andreas
 
Da fällt mir noch ein...

es heißt ja jetzt RCD...
ich germanisierter Trottel.

Hatte zuletzt einen UV beschriftet.
Habe schöne PC-gedruckte Schildchen reingemacht.
Heizungsbauer:
"Eh, Keber, das heißt nicht mehr Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, das iss' schon lang ein RCD!"

Klugsch...
 
Heizungsbauer wissen alles besser!

Dafür darf ich denen dann immer erklären, was
"hydraulischer Abgleich" ist, oder Regelungen einstellen, oder den Unterschied zwischen "witterungsgeführt" und "raumgeregelt" erklären, oder Kessel parametrisieren.

Was lernen die Jungs eigentlich?

Will keinen Heizungsbauer degreditieren, aber bei den Elektrikern gibt es ja schon viele, die einfach wenig Ahnung haben, bei den Heizern ist das aber noch schlimmer!

Gruß!
 
Jaja genau:

Was isn das furn gelbes Rohr muss ich mal abschneiden und aufdrehen damit ich sehe was raus kommt! :wink:
 
keber schrieb:
Du mußt nur für die Beleuchtung nicht zwingend einen FI haben, ist aber empfohlen.

Einspruch, zumindest im Bad, siehe VDE 0100-701.41
 
Ist das Licht nicht ein festangeschlossenes Teil, also FI nicht nötig. Ausserdem muss die Lampe einen PE haben, jetzt ist der FI eh sinnlos.

MfG Max
 
Hallo erstmal,

klar müssen festangeschlossene Geräte nicht über ein FI-Schutzschlater (RCD) gehen, aber was ist mit der Spiegelleuchte, wenn dort ein Spiegelschrank mit Steckdose drann kommt und der RCD ist nicht darüber geschaltet, dann hatt der Installateur schlechte Karten wenn was passiert.

Gruß Gunsenum
 
Das steht doch eindeutig in der oben genannten Bestimmung:

VDE 0100-701.41 Schutz gegen elektrischen Schlag

Für alle Stromkreise ist einer oder mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) I<=30mA vorzusehen, auch ausserhalb Bereich 2 (Beleuchtung z.B.)
gilt nicht
-bei Schutz durch Schutztrennung
-bei Schutz durch SELV oder PELV
-ausschließlich von fest angeschlossenen Wassererwärmern
 
@Heimwerker

Blödsinn ???

Die Lampe muss einen PE haben oder wie soll der Fehlerstrom fliessen ??
 
Mad_Max schrieb:
Die Lampe muss einen PE haben oder wie soll der Fehlerstrom fliessen ??

Du darfst auch Schutzisolierte Leuchten im Bad installieren, wer sagt das die Leuchte einen Schutzleiter haben muss....
 
Wie kommst du denn darauf, das der PE fehlt?

Mal angenommen, man verwendet eine Leuchte mit der Schutzklasse 2 (also ohne Anschluss des PE).
Trotzdem wird ein FI für _alle_ Stromkreise gefordert, Die Zuleitung muss zwingend einen PE haben:
VDE 0100-701.52
 
OEmer schrieb:
Mal angenommen, man verwendet eine Leuchte mit der Schutzklasse 2 (also ohne Anschluss des PE).
Trotzdem wird ein FI für _alle_ Stromkreise gefordert, Die Zuleitung muss zwingend einen PE haben:
VDE 0100-701.52


Richtisch !! sag ich doch :wink:
 
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