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Guest
Hallo,
bin neu hier, Super-Forum!!
Frage: ich bin Bauherr, in meinem Neubau wurden im Bad die Steckdosen über FI-Schutzschalter abgesichert (soweit o.k.) und der Wandauslass für die Lampe auch (über den gleichen FI-Schutzschalter).
Nun hat mir ein Elektriker gesagt, dass es seit ca. 2 Jahren die VDE-Vorschrift gibt, dass das Licht bei Auslösen des Steckdosen-FI-Schutzschalter eingeschaltet bleiben muss (d.h. der Wandauslass NICHT am gleichen FI-Schutzschalter hängen darf), während die Firma, die installiert hat, bestreitet, dass es so eine Norm für Einfamilienhäuser gibt.
Was stimmt nun?
Danke vorab!
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Frage: ich bin Bauherr, in meinem Neubau wurden im Bad die Steckdosen über FI-Schutzschalter abgesichert (soweit o.k.) und der Wandauslass für die Lampe auch (über den gleichen FI-Schutzschalter).
Nun hat mir ein Elektriker gesagt, dass es seit ca. 2 Jahren die VDE-Vorschrift gibt, dass das Licht bei Auslösen des Steckdosen-FI-Schutzschalter eingeschaltet bleiben muss (d.h. der Wandauslass NICHT am gleichen FI-Schutzschalter hängen darf), während die Firma, die installiert hat, bestreitet, dass es so eine Norm für Einfamilienhäuser gibt.
Was stimmt nun?
Danke vorab!