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Octavian1977
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mindestens 6cm tief und das gilt für Leitungen mit Spannungen über 12VAC/30VDC und FELV.
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Und hier beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Je nach Mauerstärke und Funktion der Wand (DIN 1053) ist dies ohne statischen Nachweis gar nicht zulässig. Und solchen nachträglich erstellten Nachweis habe ich in meinem Berufsleben noch nicht gesehen.mindestens 6cm tief und das gilt für Leitungen mit Spannungen über 12VAC/30VDC und FELV.
Und hier beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Je nach Mauerstärke und Funktion der Wand (DIN 1053) ist dies ohne statischen Nachweis gar nicht zulässig. Und solchen nachträglich erstellten Nachweis habe ich in meinem Berufsleben noch nicht gesehen.
Die Sache mit den Schlitztiefen gab auch immer wieder Anlass zum Teil fruchtlose Diskussionen mit dem E-, bzw HKS-Handwerk, bzw. mit den einzelnen Handwerkern.
Da werden denn tw. 11,5er Rohbauwände mit Maximalanschlag der Fugenfräse beidseitig (ohne Versatz) von oben bis unten durchgefräst, auch wenn hinterher nur eine Leitung vom Fußboden bis zur Gerätedose liegt.
Standardausrede war auch hier immer wieder: „Ich habe es nicht gemacht!“. Na klar - zum Fräsen kommen denn fremdsprachige Schlitz- und Klopfertruppen, die garantiert die deutschsprachige DIN 1053 eingehend studiert haben. Und da die Maurer wegen der senkrechten Verzahnung des Mauerwerks Stoßfugen nicht mehr vermörteln müssen, aber die Verzahnung bei ausreichend tiefen Schlitzen weg ist, hat man an der Stelle zwei nebeneinander stehende nicht verankerte Wände. Im Türenbereich immer besonders interessant.
Und Dank einer gut dokumentierten TGA-Planung mittels Graffiti an der Wand, wird da richtig fachgerecht gearbeitet. Und wenn nicht kümmert sich ja der Bauleiter Achselzuckend um die Mängelbehebung, da man es nach dem Putzen eh nicht mehr sieht.
Auch werden Gerätedosenlöcher gerne aus Zeitgründen in einem Arbeitsgang durchgebohrt oder sind rückseitig ausgebrochen. Aber nicht so schlimm, wird denn hinterher fachgerecht zugeschäumt.
So sieht die Praxis aus!
Und hier beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Je nach Mauerstärke und Funktion der Wand (DIN 1053) ist dies ohne statischen Nachweis gar nicht zulässig.