P
Pumukel
- Beiträge
- 23.477
leider.
Die Pflicht zur Prüfung der Anlage in "Regelmäßigen" Abständen gibt die VDE 0105 an, da gibt es keine Ausnahmen für Private Häuser.
Umgesetzt wird dies allerdings nicht, vermutlich auch deshalb weil in "regelmäßig" keine Zeit enthalten ist.
(die Zeitbezeichung ist in der VDE etwas länger umschrieben als nur mit regelmäßig)
Es stellt sich aber auch die Frage ob eine solch alte Anlage nicht auf neue Anforderungen trifft, denn wenn muß die Altanlage angepasst werden.
Ich wage es zu bezweifeln, daß vor 1973 jemand an PC und Co dachte die eine TN-C Anlage gar nicht gut vertragen.
Blöd nur das die VDE-Norm für sich keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat! Das sieht bei unseren Nachbarn mit den ÖVN deutlich anders aus! Du kannst keinen Vermieter oder Eigentümer dazu zwingen diesen E-Check auch durchführen zu lassen . Dazu fehlt die rechtliche Grundlage von Seitens des Staates bzw Bundeslandes! Erst wenn Mängel auftreten und der Mieter diesen auf seine Kosten durchführen lässt sind die Mängel dann nachgewiesen und diese Mängel hat der Vermieter auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Und ob du die Kosten für den E-Check vom Vermieter ohne Zivilklage wiederbekommst ist auch fraglich!