Steckdosenanschluss

Diskutiere Steckdosenanschluss im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Amateur an Profi: Kann mir jemand vielleicht für den abgebildeten Steckdosenanschluss (älter) eine passende Steckdose benennen?
leider.
Die Pflicht zur Prüfung der Anlage in "Regelmäßigen" Abständen gibt die VDE 0105 an, da gibt es keine Ausnahmen für Private Häuser.
Umgesetzt wird dies allerdings nicht, vermutlich auch deshalb weil in "regelmäßig" keine Zeit enthalten ist.
(die Zeitbezeichung ist in der VDE etwas länger umschrieben als nur mit regelmäßig)

Es stellt sich aber auch die Frage ob eine solch alte Anlage nicht auf neue Anforderungen trifft, denn wenn muß die Altanlage angepasst werden.
Ich wage es zu bezweifeln, daß vor 1973 jemand an PC und Co dachte die eine TN-C Anlage gar nicht gut vertragen.

Blöd nur das die VDE-Norm für sich keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat! Das sieht bei unseren Nachbarn mit den ÖVN deutlich anders aus! Du kannst keinen Vermieter oder Eigentümer dazu zwingen diesen E-Check auch durchführen zu lassen . Dazu fehlt die rechtliche Grundlage von Seitens des Staates bzw Bundeslandes! Erst wenn Mängel auftreten und der Mieter diesen auf seine Kosten durchführen lässt sind die Mängel dann nachgewiesen und diese Mängel hat der Vermieter auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Und ob du die Kosten für den E-Check vom Vermieter ohne Zivilklage wiederbekommst ist auch fraglich!
 
Blöd nur das die VDE-Norm für sich keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat! Das sieht bei unseren Nachbarn mit den ÖVN deutlich anders aus! Du kannst keinen Vermieter oder Eigentümer dazu zwingen diesen E-Check auch durchführen zu lassen . Dazu fehlt die rechtliche Grundlage von Seitens des Staates bzw Bundeslandes! Erst wenn Mängel auftreten und der Mieter diesen auf seine Kosten durchführen lässt sind die Mängel dann nachgewiesen und diese Mängel hat der Vermieter auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Und ob du die Kosten für den E-Check vom Vermieter ohne Zivilklage wiederbekommst ist auch fraglich!
Dabei ist dies aus Kostengründen abzulehnen völlig unverständlich, da der E-Check als umlagefähigen Kosten sich auf den Mieter abwälzen lässt.
 
Dabei ist dies aus Kostengründen abzulehnen völlig unverständlich, da der E-Check als umlagefähigen Kosten sich auf den Mieter abwälzen lässt.

Jaja. Der Mieter soll den Makler, den E-Check, die Renovierung , .... zahlen. Was denn noch alles.
In Österreich MUSS der Vermieter auf seine Kosten bei jedem Mieterwechsel ein E-Attest machen. Weiß nur kleiner, macht deswegen auch (fast) keiner.

IREDS 111378:E-Befund bei Mieterwechsel Neue ETV fixiert das Recht auf eine sichere Elektroanlage | Elektrojournal

In Österreich hättest bei Vermietung auch Pech mit der Wohnung ohne RCD (bzw RCD nur im Bad). Auch wenn die Anlage den damaligen Stand der Technik entsprach, laut Elektrotechnikgesetz 1992 MUSS in vermieteten Wohnungen jede Steckdose über einen Zusatzschutz (RCD 30mA) verfügen. Da kann Euer eh nicht vorhandener Bestandsschutz flöten gehen.
 
Jaja. Der Mieter soll den Makler, den E-Check, die Renovierung , .... zahlen. Was denn noch alles.
In Österreich MUSS der Vermieter auf seine Kosten bei jedem Mieterwechsel ein E-Attest machen. Weiß nur kleiner, macht deswegen auch (fast) keiner.

IREDS 111378:E-Befund bei Mieterwechsel Neue ETV fixiert das Recht auf eine sichere Elektroanlage | Elektrojournal

In Österreich hättest bei Vermietung auch Pech mit der Wohnung ohne RCD (bzw RCD nur im Bad). Auch wenn die Anlage den damaligen Stand der Technik entsprach, laut Elektrotechnikgesetz 1992 MUSS in vermieteten Wohnungen jede Steckdose über einen Zusatzschutz (RCD 30mA) verfügen. Da kann Euer eh nicht vorhandener Bestandsschutz flöten gehen.

Tja der lobbyismus macht halt auch vor Österreich nicht halt :E
 
Das nennt man Mieterschutz, und nicht Lobbyismus.
Und da der Erfinder des RCD (Gottfried Biegelmeier, Fa. Möller) ein Österreicher war, ist es natürlich für einen Österreicher selbstverständlich, RCDs auch einzubauen.
 
Das nennt man Mieterschutz, und nicht Lobbyismus.
Und da der Erfinder des RCD (Gottfried Biegelmeier, Fa. Möller) ein Österreicher war, ist es natürlich für einen Österreicher selbstverständlich, RCDs auch einzubauen.

Aus österreich kommen schon schlimme Leute
 
Jaja. Der Mieter soll den Makler, den E-Check, die Renovierung , .... zahlen. Was denn noch alles.
So ist aber die aktuelle Rechtslage. Was meinst du, warum so viele Mieter die Füsste still halten - weil dies es wissen oder gar keine Ahnung haben.
Ist genauso wie bei den Rauchmeldern. Ein gewerbl. Vermieter ist verpflichtet, diese 1x im Jahr zu prüfen und zu dokumentieren. Entweder mach es der, von den Mietern bezahlte, Hausmeister mit oder gibt es an einem ext. Dienstleister ab. Die Kosten dafür kann er 1:1 auf den Mieter wälzen oder dieser kassiert direkt bei den Mietern in bar ab. Das sind denn mal für eine 3R-Whg schnell 50,-€ und für ein EFH 100,-€, die dann weg sind. Und wenn das in Ö(A) nicht möglich ist, dann wird es zur Miete geschlagen, die bei euch noch höher sind, als bei uns. Nur als Eigentümer kannst du dich davor retten!
Es werden aber kaum Rauchmelder durch den Vermieter geprüft, sondern der Mieter wechselt selber die Batterien, wenn das Teil piept.
 
Die Rechtliche Grundlage ist das Energiewirtschftsgesetz was auf die VDE verweist.
Wenn Durch andere Methoden eine bessere Sicherheit erreicht wird kann man das gerne tun, ist aber in der Beweispflicht.
Zu beweisen daß gar keine Prüfung besser sein soll als eine nach VDE wird recht schwer werden.
 
Wer Bock hat kann sich dies mal durchlesen, finde ich sehr amüsant. Oder wollen wir da landen wo die Schweiz schon ist :)

https://www.elektrotechnik.ch/fileadmin/__megatech_migration__/RTE/012015_Elektrounfaelle.pdf

Wenn man kein Maschengeflecht für den PEN verwendet hätte, wäre das nicht passiert !
Offene Schränke sind so nicht Zulässig da kein Berührung Schutz !
Ein vorhandener RCD hätte ausgelöst im Fall der defekten Kabeltrommel !
Warnschilder sind durch niemanden außer dem Monteur selbst zu entfernen !
Schema III -> Klassische Nullung dumm gelaufen !

Sprich die meisten E-Unfälle im Artikel hätte man durch Präventation Maßnahmen vermeiden können.

Scheinen ja die Kollegen von AT doch Meilenweit Voraus zu sein.

Können die Kollegen in D nun Entscheiden wo es lang geht aber nicht den Weg den die Schweiz geht. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unfälle haben immer mindestens 2 Ursachen und auch das zeigt sich da in dem Beitrag. Der Konzentrische PEN war nur eine Unfallursache von zweien. Den Hinweis auf die PSA hast du da geflissentlich überlesen! noch etwas auch in D gibt und gab es solche Schränke noch reichlich und da wo etwas auf die Sicherheit geachtet wird werden und wurden diese Anlagen mit Schutzabdeckungen versehen !
 
Lieber Muckel, eine PSA zu tragen ist ratsam ändert aber nichts daran das die Fehler überwiegend im Artikel vermeidbare Ursachen haben. Bei uns im Betrieb z.B finden sehr oft Wartungsarbeiten an den Maschinen statt und in diesem Fall wird eine PSA getragen und Warnschilder aufgehängt und die darf selbst der Meister nicht einfach abnehmen. Du hast hoffentlich verstanden was ich am diesem Artikel kritisiert habe. Nur manchmal könnte man glauben das wir was das angeht auch nicht anders reagieren und erst jemand zu Schaden kommen muss bevor was passiert und diese Mentalität steckt in vielen Köpfen zu tief drin. Wenn man weiß das Objekt A über eine veraltete Elektrik verfügt und klassische Nullung zum Einsatz kommt kann man handeln, aber ne es wird erst gehandelt wenn jemand ums Leben kommt wie im Artikel betreffend Schema III Installation beschrieben.
 
Wenn ich eine Anlage freischalte , dann schaltet die niemand anderes als ich wieder zu und wer ein Warnschild an der Schaltstelle entfernt bekommt da mächtigen Ärger zudem gibt es da noch die 5 Sicherheitsregeln ! Ich hab mir sagen lassen das es garantiert keinen Spass macht auf eine geerdete und Kurzgeschlossene Leitung zu schalten. Egal ob da nur 230V oder 30 kV anliegen würden. Auch für Diazed oder Neozed gibt es Sperrkappen . War eine lange Diskussion bis die angeschafft wurden. Nach einer Meldung an die oberste Regierungsstelle in der Firma ging das dann sehr schnell , den der Firmenchef hätte sich da nicht mehr im Falle eines Unfalls rausreden können.
 
Oder anderes Beispiel, hatte bei einem Bekannten eine Steckdose ersetzt. Dabei dann auch alle anderen Dosen kontrolliert, und bei einer weiteren war der PE rausgerutscht so das nachfolgende Dosen keinen PE mehr hatten. War halt Altbau, und da muss man mit solchen Fehler "Generell" rechnen. Würde ich im Fall wie der TE hier beschrieben, auf eine Altinstallation treffen ohne RCD und Nullung würde ich da gar nicht erst beigehen mit dem Vermerk die Anlage sanieren zu lassen zu groß ist die Gefahr vorhandene Fehler nicht zu entdecken und dann passiert was und man ist dran min. 6 Monate auf Bewährung weil man vergaß alles im Haus zu überprüfen.
 
Du hast aber nicht das Recht diese Anlage so weiter zu betreiben, wenn Du daran was änderst.
Du kannst auch was ändern. Kannst z.B. den Verteiler entsorgen und einen größeren einbauen oder die Einspeisung von Dachständer auf Erdkabel ändern,ohne deshal FIs einbauen zu müssen.
 
Du kannst auch was ändern. Kannst z.B. den Verteiler entsorgen und einen größeren einbauen oder die Einspeisung von Dachständer auf Erdkabel ändern,ohne deshal FIs einbauen zu müssen.

Das bezweifle ich.
Aber anscheinend seid ihr Deutschen anders. Wenn was angegriffen wird, muss es sofort eine eingetragener Elektriker sein. Dafür dürft ihr Eure puffalten Anlagen bis zum Nimmerleinstag betreiben

In At installiert oft ein Häuslebauer selber (und darf das auch). Da sehe ich professionellere Anlagen, als oftmals hier im Forum.

Ein Nullungsbrücke in der Verteilung habe ich schon Jahrzehnte nicht mehr gesehen.
Eigentlich bin ich eher Anlagen mit Komplett RCD Schutz gewohnt, seit Jahrzehnten. meine Elternhaus (Landwirtschaft) ist Baujahr 1965, und hatte immer schon RCDs für alle Stromkreise.
 
Eigentlich ist es hier auch nicht erlaubt eine Anlage bis ultimo zu betreiben.
Darüber gibt es zumindest für Mietwohnungen/Häuser Urteile die besagen, daß heute Übliche Geräte in der Wohnung Porblemlos betrieben werden können müssen.
Eine Anlage von vor 40 Jahren hat aber sicher nicht die Leistungsreserven um die Anzahl moderner Geräte zu versorgen und ein TN-C Netz ist zum Betrieb heute üblicher Vernetzter Geräte absolut ungeeignet.
Leider stecken viele Vermieter den Kopf in den Sand " hab ich nichts von gewußt" und die meisten Mieter schauen bei Vertragsabschluß hauptsächlich auf Tapete und Fußboden.
Gerade mit Kleinkindern würde ich heute in keiner Wohnung leben wollen die keinen FI für alle Steckdosen hat und auch keinen Kinderschutz in den Dosen.
Die kleinen Finger der Krabbelkinder passen genau in die Löcher der Steckdose.
 
Leider stecken viele Vermieter den Kopf in den Sand " hab ich nichts von gewußt" und die meisten Mieter schauen bei Vertragsabschluß hauptsächlich auf Tapete und Fußboden.
Ein Laie kann das leider gar nicht feststellen. Selbst wenn er sich die Verteilung anschaut:
Minden1349.JPG
Oder siehst du hier auf den ersten Blick, dass nahezu alle Steckdosen genullt sind (alles über FI!)?
 
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