Stecker ab, Garantie erloschen?

Diskutiere Stecker ab, Garantie erloschen? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin Kollegen, in letzter Zeit kam bei uns in der Firma vermehrt die Disskussion auf wie beim Anschluss von Steckerfertigen Geräten vorzugehen...
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AoDA_Keule

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Moin Kollegen,

in letzter Zeit kam bei uns in der Firma vermehrt die Disskussion auf wie beim Anschluss von Steckerfertigen Geräten vorzugehen ist.

Ich habe z.B. letztens einen GSP geliefert und angeschlossen. Beim Ausbau des Altgerätes stellte sich heraus, dass dieses fest an der HAD, zusammen mit dem Backofen (230V), angeschlossen war. Also kurzerhand Stecker ab, Hülsen drauf und angeklemmt. Alle die jetzt nach Doppeldose schreien sei gesagt, beide Leitungen sizten bombenfest in der Zugentlastung :wink: .

Nun kam die Frage auf ob die Garantie für das Gerät durch den Festanschluss erloschen ist oder nicht. Meiner Meinung nach greift die Garantie trotzdem noch, da der Festanschluss ja am Gerät selber nichts verändert.

Was haltet ihr davon oder wie wird das bei euch gehandhabt?
 
Es kann dir passieren das der Hersteller die Garantie untersagt


Schöner Artikel dazu in dem ebenfalls auf deine Frage eingegangen wird ( Kostenpflichtig für Leute ohne Abo )
http://www.elektro.net/praxisprobleme/f ... engeraten/

Denn ein Problem gibt es dabei.
Stecker ersetzen auch den 2 Poligen Netzschalter / Hauptschalter um bei Gefahr zu trennen.
Wenn du nun fest anschließt kann niemand bei Gefahr schnell abschalten. Es sei denn er rennt zur Sicherung

hilft nur, Freigabe vom Hersteller holen

Mfg
 
kaffeeruler schrieb:
....Denn ein Problem gibt es dabei.
Stecker ersetzen auch den 2 Poligen Netzschalter / Hauptschalter um bei Gefahr zu trennen.
Wenn du nun fest anschließt kann niemand bei Gefahr schnell abschalten. Es sei denn er rennt zur Sicherung...

Hmm die Überlegung hatte ich auch schon, allerdings wenn man dann manche Steckdosen hinter Küchenschränken, Sockelleisten oder Verkleidungen sieht..... :x

Ganz doof wirds dann auch bei Sachen wie z.B. Zuleitung der Tauchpumpe im Schacht Wasserdicht anschliessen.
Meiner Meinung nach geht nichts über einen anständigen Henselkasten mit Iso-Verschraubungen, oder die "Hardcore-Lösung" Giessharzmuffe.
Leider hat die Pumpe aber einen Stecker, so dass eine Steckdose installiert werden muss.
Allerdings kapitulieren auch unsere guten Merten FR-Steckdosen mit der Zeit bei einer solchen Umgebung.

Das mit der Freigabe scheint die beste Möglichkeit zu sein. Aber in den meisten Fällen ergeben sich solche Fragen auch erst vor Ort beim Kunden. Und wieder wegfahren weil die Freigabe zum abschneiden des Steckers fehlt??? Ich weiß ja nicht. :?
 
Es gibt Geräte, bei denen dies bereits in der Bedienungsanleitung geregelt ist - oft bei Heizgeräten wie Konvektor oder Backofen ...
 
Man sollte auch bedenken, daß es einen unterschied zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und einer freiwilligen Hersteller Garantie gibt.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da kann in der Bedienungsanleitung drin stehen was will.
Eine freiwillige Garantie hat die Bedingungen die der Garant dafür festlegt. (z.B. nur auf bestimmte Teile des Gerätes)
 
Es ist genau wie es Octavian schreibt:

Garantie ist immer freiwillig und unterliegt den Bedingungen des Herstellers.
Mit anderen Worten, der Hersteller kann selbst bestimmen unter welchen Umständen er Garantie leistet.

Die gesetzliche Gewährleistung kann durch AGBs oder andere Vorschriften des Herstellers nicht umgangen werden. Diese kann auch nur dann verweigert werden, wenn eine Veränderung der Kaufsache durch den Kunden in ursächlichem Zusammenhang mit der Fehlfunktion des Gerätes steht.

Mit nochmal anderen Worten: Wenn ein auftauchender Mangel nicht ursächlich in Verbindung steht mit z.B. dem abgeschnittenen Stecker, dann kann eine Gewährleistung nicht abgelehnt werden.

Gruß
 
Sparky schrieb:
...Mit nochmal anderen Worten: Wenn ein auftauchender Mangel nicht ursächlich in Verbindung steht mit z.B. dem abgeschnittenen Stecker, dann kann eine Gewährleistung nicht abgelehnt werden....

Hmm ok da kein Gerät kaputt geht wenn ich den Stecker abschniede, Falschanschluss mal aussen vor gelassen, greift also trotzdem die gesetzliche Gewährleistung.

Hätte mich auch gewundert wenn das anders wäre.
 
andere Sache ist dann noch die Produkthaftung des Herstellers, diese besteht so lange das Gerät existiert, und kann durchaus erlöschen wenn das Gerät nicht nach der Anweisung des Herstellers installiert/benutzt wird. Hierbei geht es aber nicht um die Funktion des Gerätes sondern dessen sicheren Betrieb.
 
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