Stoffummantelung nur teilweise stilllegen erlaubt?

Diskutiere Stoffummantelung nur teilweise stilllegen erlaubt? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen. Meine erste Frage an die Fachleute. Angenommen man möchte, oder besser man muss, eine einzelne Lichtleitung stillegen...
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Hallo zusammen. Meine erste Frage an die Fachleute.
Angenommen man möchte, oder besser man muss, eine einzelne Lichtleitung stillegen....
Ansonsten ist die Wohnungsinstallation auch noch üppig stoffummantelt (weitere Lichtleitungen und eine Steckdose, nur L+PEN selbstverständlich). Und im vermieteten Zustand, schade.

Dürfte aus rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht ein Elektriker das machen?
Meiner Meinung nach ein Notfall... was meint Ihr?

(der Laie würde hingehen und einfach den Aussenleiter am Schalter des betroffenen Lichtkreises trennen, den Deckel wieder draufmachen, alles weitere aber nicht anfassen)
 
Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Wer sonst als ein Fachmann sollte so etwas sonst dürfen?

Oder geht es um den Passus der NAV mit dem "eingetragenen Fachbetrieb"?

Mängel beheben darf auch hier jede Fachkraft, auch das Stillegen eines defekten Anlagenteiles ist eine Beseitigung von Mängeln, abwenden einer Gefahr.

Der Laie darf auch das von dir beschriebene nicht, dieser darf nur die Sicherung abschalten, selbst das herausdrehen einer Schraubsicherung ist das schon eigentlich Sache des Fachmanns.
 
sorry, etwas unglücklich formuliert :) die Kernfrage ist:

- darf die Elektrofachkraft diesen einen defekten Teil der Anlage stillegen, die restliche funktionsfähige (völlig überalterte Anlage) aber weiterhin in Betrieb lassen?

Danke für Deine schnelle Antwort.

Mängel beheben darf auch hier jede Fachkraft, auch das Stillegen eines defekten Anlagenteiles ist eine Beseitigung von Mängeln, abwenden einer Gefahr.

ich vermute diese Frage ist damit mit "ja" beantwortet
 
Ich interpretiere die Frage so:

Ein alter klassisch genullter Stromkreis darf ja nicht erweitert werden. (z.B.: weitere Steckdosen)
Darf er im Gegenteil jedoch verkleinert werden?
Gilt diese Verkleinerung als maßgebliche Änderung des gesamten Stromkreises für eine Nachrüstverpflichtung des verbleibenden Teiles?

Gute Frage.
 
@eFuchsi genau das ist der Hintergrund.
Das einzig Vernünftige wäre die Komplettsanierung, nur möchte der Vermieter ungerne den dreimonatigen Aufenthalt des Mieters im Wellness-Hotel zahlen.
 
Tja, irgendwann muss er es sanieren.
In Österreich hätte er in diesem Zustand der Elektrik gar nicht mehr vermieten dürfen.
 
Auch an dem Alten Anlagenteil darf und muß sogar repariert werden, denn auch daran sind Mängel im Sinne der Richtlininen zu Errichtungszeitpunkt zu beseitigen.

Einen Anlagenteil dauerhaft still legen gehört zur Beseitigung von Gefahren durch Mängel.

Was man nicht darf ist diesen Teil später wieder in Betrieb nehmen.
 
Auch an dem Alten Anlagenteil darf und muß sogar repariert werden, denn auch daran sind Mängel im Sinne der Richtlininen zu Errichtungszeitpunkt zu beseitigen.
Einen Anlagenteil dauerhaft still legen gehört zur Beseitigung von Gefahren durch Mängel.
Was man nicht darf ist diesen Teil später wieder in Betrieb nehmen.

soll nicht wieder in Betrieb genommen, sondern neu gemacht werden (neue Lichtleitung, zwei neue Schukos + der neue Lichtschalter und ein RCD für den Kreis). Eine intakte NYM-J 1,5mm² Zuleitung L+N+PE zu dem betroffenen Raum ist vorhanden und könnte IMHO genutzt werden.

Die Frage ist einfach, ob die Elektrofachkraft nach Recht und Ordnung in D handelt, wenn sie bspw. zur Stillegung der alten Leitung nur deren L (meinetwegen am Schalter) kappt und PEN angeschlossen lässt. Einfach um nicht an die fragile mit Isolierband "reparierte" :mad: Abzweigdose ran zu müssen.

(Hab ein wenig Sorge der lehnt den Auftrag ab)
 
(Hab ein wenig Sorge der lehnt den Auftrag ab)

Obwohl: die gleiche Elektrofachkraft hat vor einigen Wochen in dieser Wohnung einen anderen klassisch genullten Stromkreis "stillgelegt", indem am Ende des Kreises eine Abzweigdose anstelle der Schuko gesetzt wurde. Damit nicht mehr zugänglich, aber noch Saft drauf.

Naja, Kreativität ist gefragt :)
 
auf eigene Kosten ertüchtigt.
falls Du meinst auf Kosten des Mieters, dann "no way" ist ja nicht dessen Eigentum (und wahrscheinlich garnicht bezahlbar)
falls auf Kosten des Vermieters -> genau das versuchen wir gerade umzusetzen, in Etappen ;)
 
Das ist egal, denn wird halt die Miete teurer. Natürlich muss man vereinbaren, dass diese selbst initiierte Ertüchtigung keine Mietzins steigenden Effekt hat. Der Vermieter ist natürlich berechtigt, dies überprüfen zu lassen, bezahlt sowas aber aus eigener Tasche.

Kann natürlich auch der Vermieter veranlassen, wenn der Mieter da mault - so würde ich es machen. Drei Angebote wg. Wirtschaflichkeitsnachweis einholen und umsetzen. Da dies je nach Gestaltung eine umlegbare Erneuerung wäre - man macht denn da etwas mehr, so etwas Smart home etc - würde ich dies 9% auf die Jahresmiete umlegen und im 11.ten Jahr halt mehr Nettomiete bekommen. Da dies eh indirekt meine Mieter zahlen, denn dies wegen der Ausschreibungs- und Planungssicherheit vom E-Planer planen und vom Winkeladvokaten absichern lassen. Darf denn ja auch noch etwas mehr sein.
Wenn man es selber veranlasst, hat man zu Mindesten Einfluss darauf, was es kostet und man kann bei einem vorzeitigen Auszug auch gewissen Abstand vom Nachmieter verlangen

Entweder gibt man sich mit den Gegebenheiten zufrieden - wozu ausdrücklich eine Gefährdung nicht gehört! - oder ist bereit etwas mehr auszugeben, wenn einem dies wert ist. Niemand ist gezwungen, eine Wohnung anzumieten, wo die Elektrik unverändert aus den 60ern ist - man fragt ja bei der Besichtigung auch nach, wie alt die Heizung ist und womit diese betrieben wird. Möglichkeit 2 wäre, die Fronten zu wechseln und selber Eigentümer zu werden.
 
Stillegen heißt komplettes abklemmen!
Insbesondere da vom PEN an sich durchaus eine Gefahr ausgeht!
Auch ein N wäre mit dem L ab zu klemmen, lediglich einen reinen PE könnte man belassen.
Dieser dürfte dabei auch nicht von einem PEN abgehen der kleiner 10mm² ist, eigentlich sogar nur bei PEN Trennung im HAK zu empfehlen.
 
danke für die zahlreichen Antworten. Der Elektriker war heute bei mir und hat sie rausgenommen. *shocking*
Nur mal aus Interesse, was schätzt Ihr? aus welchem Jahr(zehnt) stammt diese Zeitbombe?
 

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Ich lese jetzt erst diesen Thread. Da kann man ja nur den Kopf schütteln über die vielen Angsthasen hier. Am besten, ihr wickelt euch in Watte und kommt nicht mehr aus dem Bett raus. :eek:

Man kann jeden Anlagenteil außer Betrieb nehmen und Leitungsenden entweder mit einer Dose abschließen oder am Anfang komplett abklemmen.
@Stromgitarrenspieler, die von dir gezeigte Leitung dürfte aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts stammen - habe ich zur Genüge noch angeschlossen. Auch wenn die Leitung am Ende etwas zerzaust aussieht, dürfte die unter der geschlossenen Isolierung noch völlig in Ordnung sein und auch gute Iso-Werte aufweisen. Wenn man die neu absetzt, ist aber Können gefragt.

Da es aber vermutlich noch Alu ist, sollte die auf jeden Fall raus.
 
Da es aber vermutlich noch Alu ist, sollte die auf jeden Fall raus.
jo, das ist Alu und sie ist ja nun auch entfernt worden.

Wenn man die neu absetzt, ist aber Können gefragt.
das andere Ende dieses Alu-Stromkreises (Licht der gesamten Wohnung + WZ- und SZ-Steckdosen) sollte vor einigen Wochen an den neu gesetzten Hager "univers Z" Kasten angeschlossen werden. (inkl. Umstellung auf Drehstrom, neue Automaten, neuer Herdanschluss weil Gasherd sollte weg)....

Resultat beim Einschalten des Automaten: ein Lichtblitz, ein *peng*.... und ein grosses Fragezeichen über dem Kopf der ausführenden Fachkraft.
Wobei ich hier nicht dessen Kompetenz in Frage stelle!

Letzendlich musste dann schon wieder mit Isolierband innerhalb des neuen Schaltkastens geflickt werden...... hmm.

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ich sehe ein paar parallelen zu @hYperioN bei seiner schrittweisen Altbausanierung.
bei mir läuft's nun so, zuerst kam der Kasten, dann nach und nach den grossen Alu-Kreis in mehrere neue Kreise aufteilen raumweise.
 
Mit der Farbgebung schwarz grau rot ist das auf jeden Fall nach 1935 und vor 1965.
Mit Stoff dürfte es zumindest im Westen schon ca1950 schluß gewesen sein.

Isolierband ist keine zulässige Isoliermethode.
Dafür gibt es Schrumpfschlauch
 
Isolierband ist keine zulässige Isoliermethode.
Dafür gibt es Schrumpfschlauch

das mag sein, aber ich bin der Laie und nicht der eigentliche Auftraggeber (nur der Mieter) und ich wollte die Fachkraft auf garkeinen Fall verärgern ;)
 
Nunja Du bist aber der Anlagenbetreiber und damit auch für deren Betrieb verantwortlich.
Wenn Dir Dinge da auffallen ist es durchaus Dein Recht Einspruch zu erheben denn gegen über dem Vermieter hast Du das Recht auf eine mangelfreie Anlage!
 
Thema: Stoffummantelung nur teilweise stilllegen erlaubt?
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