In der Praxis läuft dies in den Gemeinden meist etwas anders, was es jedoch nicht besser macht
Die Straßenbeleuchtung erfolgt über den meist regionalen Stromversorger, der meist auch die Konzession für die Stromlieferung im Ort für den Gemeindestrom hat und auch den Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtung durchführt.
Dieser bietet verschiedene Straßenlampen mit entsprechend unterschiedlichen Mastabständen bei Neubau oder eben Umrüstlösungen an. Bei Umrüstlösungen kommt man kaum an dem Anbieter vorbei, da dieser noch einen bestehenden Wartungsvertrag hat. Der neue Wartungsvertrag für die LED ist dann günstiger, da längere Intervalle möglich sind.
Echte Preisvergleiche mit anderen Anbieter erfolgen hierbei meist nicht. Sollte es einen Drittanbieter für die Wartung geben, so gibt es kaum Preisunterschiede oder der regionale Stromversorger zieht nach.
Also Amazon etc. spielt da weniger eine Rolle und eine externe Fachplanung erfolgt eigentlich nicht.
Bei Straßenneubauplanungen übernimmt der Architekt auch einfach die Daten des Angebotes des Stromversorgers. Dieser macht praktisch die „Fachplanung“, wenn man das Hell-Dunkel-Hell-Dunkel auf den Straßen so nennen kann.