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manuel82
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- Beruf
- Elektrotechniker
Hallo!
Ein kleines Fallbeispiel (welches tatsächlich so stattfand):
In einem Zinshaus mit ca. 20 Wohneinheiten ist die Elektro-Steigleitung zu erneuern. Dazu ist es notwendig, die Stromversorgung temporär zu unterbrechen. Der Auftraggeber, im konkreten Fall der Hauseigentümer, wird über die Abschaltungen unterrichtet und gibt sein OK. Die Mieter werden über die Abschaltungen ebenfalls informiert: Aushang an der Infotafel beim Hauseingang und in den Aufzügen - Vorankündigung zumindest 1 Woche.
Die Sanierungsarbeiten werden nun durchgeführt - Dauer der Abschaltung ca. 1,5 Stunden - so weit, so gut ;-)
Nach ca. 30 Min.(nach erfolgter Wiedereinschaltung) taucht ein Mieter auf und behauptet, er brüte in seiner Wohnung Eier einer äußerst seltenen Vogelart aus. Durch die Abschaltung sei die Wärmelampe ausgefallen und die Kleinen seien nun tot - er werde Schadenersatzansprüche stellen, da auch ein hoher finanzieller Schaden dadurch entstanden ist.
Nun meine Frage:
Darf eine Elektrofirma überhaupt Stromabschaltungen durchführen - auch mit Zustimmung des Eigentümers. Greift eine Abschaltung der Stromversorgung in irgendwelche Mietrechte ein, woraus Mieter nun Ansprüche stellen können?
Aushänge an der Infotafel werden oft nicht wahrgenommen, außerdem gibt es viele Mieter, die die Info gar nicht entziffern können, da sie unserer Sprache nicht mächtig sind. Muss der Elektriker nun die Info in 10 verschiedenen Sprachen ankündigen? *g*
MfG
Manuel
Ein kleines Fallbeispiel (welches tatsächlich so stattfand):
In einem Zinshaus mit ca. 20 Wohneinheiten ist die Elektro-Steigleitung zu erneuern. Dazu ist es notwendig, die Stromversorgung temporär zu unterbrechen. Der Auftraggeber, im konkreten Fall der Hauseigentümer, wird über die Abschaltungen unterrichtet und gibt sein OK. Die Mieter werden über die Abschaltungen ebenfalls informiert: Aushang an der Infotafel beim Hauseingang und in den Aufzügen - Vorankündigung zumindest 1 Woche.
Die Sanierungsarbeiten werden nun durchgeführt - Dauer der Abschaltung ca. 1,5 Stunden - so weit, so gut ;-)
Nach ca. 30 Min.(nach erfolgter Wiedereinschaltung) taucht ein Mieter auf und behauptet, er brüte in seiner Wohnung Eier einer äußerst seltenen Vogelart aus. Durch die Abschaltung sei die Wärmelampe ausgefallen und die Kleinen seien nun tot - er werde Schadenersatzansprüche stellen, da auch ein hoher finanzieller Schaden dadurch entstanden ist.
Nun meine Frage:
Darf eine Elektrofirma überhaupt Stromabschaltungen durchführen - auch mit Zustimmung des Eigentümers. Greift eine Abschaltung der Stromversorgung in irgendwelche Mietrechte ein, woraus Mieter nun Ansprüche stellen können?
Aushänge an der Infotafel werden oft nicht wahrgenommen, außerdem gibt es viele Mieter, die die Info gar nicht entziffern können, da sie unserer Sprache nicht mächtig sind. Muss der Elektriker nun die Info in 10 verschiedenen Sprachen ankündigen? *g*
MfG
Manuel