Stromabschaltung durch Elektrofirma zulässig?

Diskutiere Stromabschaltung durch Elektrofirma zulässig? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Ein kleines Fallbeispiel (welches tatsächlich so stattfand): In einem Zinshaus mit ca. 20 Wohneinheiten ist die...
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manuel82

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Elektrotechniker
Hallo!

Ein kleines Fallbeispiel (welches tatsächlich so stattfand):


In einem Zinshaus mit ca. 20 Wohneinheiten ist die Elektro-Steigleitung zu erneuern. Dazu ist es notwendig, die Stromversorgung temporär zu unterbrechen. Der Auftraggeber, im konkreten Fall der Hauseigentümer, wird über die Abschaltungen unterrichtet und gibt sein OK. Die Mieter werden über die Abschaltungen ebenfalls informiert: Aushang an der Infotafel beim Hauseingang und in den Aufzügen - Vorankündigung zumindest 1 Woche.

Die Sanierungsarbeiten werden nun durchgeführt - Dauer der Abschaltung ca. 1,5 Stunden - so weit, so gut ;-)

Nach ca. 30 Min.(nach erfolgter Wiedereinschaltung) taucht ein Mieter auf und behauptet, er brüte in seiner Wohnung Eier einer äußerst seltenen Vogelart aus. Durch die Abschaltung sei die Wärmelampe ausgefallen und die Kleinen seien nun tot - er werde Schadenersatzansprüche stellen, da auch ein hoher finanzieller Schaden dadurch entstanden ist.


Nun meine Frage:

Darf eine Elektrofirma überhaupt Stromabschaltungen durchführen - auch mit Zustimmung des Eigentümers. Greift eine Abschaltung der Stromversorgung in irgendwelche Mietrechte ein, woraus Mieter nun Ansprüche stellen können?

Aushänge an der Infotafel werden oft nicht wahrgenommen, außerdem gibt es viele Mieter, die die Info gar nicht entziffern können, da sie unserer Sprache nicht mächtig sind. Muss der Elektriker nun die Info in 10 verschiedenen Sprachen ankündigen? *g*




MfG

Manuel
 
Vorab: Ich empfehle daß bei derartigen Fragen die Nationalität im Vorfeld klargestellt wird.
Mir fallen hier regelmäßig Beiträge auf die letzt endlich vielleicht noch einen geringen Bezug zur Überschrift haben, jedoch offensichtlich nicht mal der Ausgangstext (komplett) gelesen wurde.
Auf Grund deines Profils ist allerdings klar ersichtlich woher die Frage kommt. :D
Mit östereichischem Recht kenne ich mich zumindest nicht aus.
Etwas "Senf" möchte ich aber trotzdem loswerden *gg*

manuel82 schrieb:
...
Nach ca. 30 Min.(nach erfolgter Wiedereinschaltung) taucht ein Mieter auf und behauptet, er brüte in seiner Wohnung Eier einer äußerst seltenen Vogelart aus. Durch die Abschaltung sei die Wärmelampe ausgefallen und die Kleinen seien nun tot - er werde Schadenersatzansprüche stellen, da auch ein hoher finanzieller Schaden dadurch entstanden ist.
Wenn "er brüte" dann sollte ein derartig (kurze) Stromabschaltung keine Probleme verursachen. :lol:

manuel82 schrieb:
...
Nun meine Frage:
Darf eine Elektrofirma überhaupt Stromabschaltungen durchführen - auch mit Zustimmung des Eigentümers. Greift eine Abschaltung der Stromversorgung in irgendwelche Mietrechte ein, woraus Mieter nun Ansprüche stellen können?
Zumindest für D gilt: Ja, zumal im genannten Fall auch die entsprechende Ankündigung gegeben war.
Gegenfrage: Wer sollte Stromabschaltungen ansonsten innerhalb der Kundenanlage durchführen?
Eigentümer?
Hausmeister?
Netzbetreiber?

Sicherlich greift die Abschaltung in Rechte des Mieters ein, allerdings stehen im Normalfall dem berechtgigte Interessen gegenüber

manuel82 schrieb:
...
Aushänge an der Infotafel werden oft nicht wahrgenommen, außerdem gibt es viele Mieter, die die Info gar nicht entziffern können, da sie unserer Sprache nicht mächtig sind. Muss der Elektriker nun die Info in 10 verschiedenen Sprachen ankündigen? *g*

Auch hier gilt sinngemäß das letzt gesagte. Zumindest in D gilt sogar für Mieter eine gewisse "Fürsorgepflicht" für die Mietsache.
(Wochenlange Abwesenheit ohne Zutrittsmöglichkeit nur als Beispiel)
 
Wie regelt denn der Mietvertrag die Tierhaltung?

Man kann den Spieß auch umdrehen und sagen, dass der Mieter mit dem Ausbrüten von Tieren (wozu er bei geschützten Arten sowieso nicht berechtigt wäre) gegen den Mietvertrag verstoßen hat.

In manchen Ländern ist bereits der Besitz von Eiern einer geschützten Tierart strafbar!

Dieser Mieter sollte mal den Ball ganz flach halten, sonst könnte er noch ein teures (Strafe) Eigentor schießen.

Schützt unsere Tiere vor geldgierigen Händlern und deren Klientel! :evil:

Greetz
Patois
 
....nicht nur die lebenden Eier ! Von manchen Arten darf man noch nicht mal "tote" Eier an sicvh nehmen ( auch wenn ich den Sinn dieser Regeleung nicht verstehe ).

Nur mal so.

Ich hatte mal einen finanziellen Engpass wegen meiner Ausbildung. Damals hatte cih ein Aquarium mit sehr sehr teuren udn vielen Fischen. Ohne Heizung kontest du die Uhr nach stellen wann es die Fische nicht mehr gab.

Ich konnte damals meine Rechnungen an meinen Engerieversorger nicht rechtzeitig bezahlen ( dem Bafög Amt sei dank ). Ich habe den Versorger darüber mehrfach schriftlich darüber informiert, mit Einschreiben , Fotos , Zeugen usw.

ES war egal. Man hat mir damals die Versorgung ( genau zu dem Zeitpunkt als ich nicht da war ) eingestellt.

Auch eine einstweilige Verfügung beim Amtgericht wurde abgelehnt.

Seit dem habe ich keine Fische mehr !

DAuf dem Schaden bin ich selber sitzen geblieben ( BRD ).

Grüße nach Österreich !!! ( Gotts ei dank sind es keine Bären / die sterben dann spätestens in Bayern - wie Bruno ) ( kleiner Spaß bitte nicht ganz so ernst nehmen )


Sehr schade um die Tiere !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
@holger

Kann ich nicht nachvollziehen. Man könnte dir eher noch den Vorwurf machen, warum du die Tiere nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hast, oder eben die Rechnung bezahlt hast. Geld scheint ja für die teuren Fische da gewesen zu sein. Immer sind irgendwie die anderen Schuld.
 
Ich zitiere einmal die TAB Ns Nord:

10.3 Betrieb
10.3.1 Allgemeines
Wenn durch Absinken, Unterbrechen, Ausbleiben oder Wiederkehren der Spannung Schäden in der Kundenanlage verursacht werden können, obliegt es dem Betreiber dieser Anlage, Maßnahmen zu deren
Verhütung nach DIN VDE 0100-450 zu treffen.

Auch wenn die Unterbrechung nicht schuldhaft des Versorgers ist sollte sich der Mieter, so es in den Regeln des zuständigen EVUs in o.g. Art steht, die Frage erlauben lassen welche Maßnahmen ergriffen wurden ...
 
ego1 schrieb:
@holger

Kann ich nicht nachvollziehen. Man könnte dir eher noch den Vorwurf machen, warum du die Tiere nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hast, oder eben die Rechnung bezahlt hast. Geld scheint ja für die teuren Fische da gewesen zu sein. Immer sind irgendwie die anderen Schuld.

stimmt hast recht. Aber wo stellt man ein paar Fische unter? Get nicht ganz so und wenn du meinen Tread gelesen hast, haste auch gelesen das cih ein Ausbildung gemacht habe und die Bafög Stelle / Amt das Geld nicht überwiesen hat. Da damals fast mein ganzes Geld drauf gegangen ist für Miete und die Ausbildug ( habe ich selber bezahlt außer das Bafög was ich noch zusätzlich bekommen habe ) war nicht mehr genug für den Versorger da. Ich wie klingt doof - war aber so. 2 Wochen später kam dann das Geld plus den Rückstand. Pech.

Ach ja, di Fische hatte cih damls gekauft bevor ich kein Geld mehr hatte.

Allen in allem war das Ausbildung das Geld wert. :D
 
Mal egal was für Eier, es gibt keine Verpflichtung des Energieversorgungsunternehmens oder Mieters oder sonst wem eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zur Verfügung zu stellen.
Mit Stromausfällen ist generell egal ob beabsichtigt oder nicht, zu rechnen.

Dem Mieter hätte das bewußt sein müssen und es ist sein eigenes Versäumnis. Er hätte sich schließliche eine USV einbauen können.
selbst Krankenhäuser müssen selbst für Notstrom sorgen.
 
Wer es ganz genau wissen will liest die:

"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung
von Tarifkunden (AVBEltV)"

bzw neu

"Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)"

Quelle. NAV

§17
Der Netzbetreiber hat die Anschlussnutzer bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Bei kurzen Unterbrechungen ist er zur Unterrichtung nur gegenüber Anschlussnutzern verpflichtet, die zur Vermeidung von Schäden auf eine ununterbrochene Stromzufuhr angewiesen sind und dies dem Netzbetreiber unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt haben. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung

1.
nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der Netzbetreiber dies nicht zu vertreten hat oder
2.
die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde.

In den Fällen des Satzes 3 ist der Netzbetreiber verpflichtet, dem Anschlussnutzer auf Nachfrage nachträglich mitzuteilen, aus welchem Grund die Unterbrechung vorgenommen worden ist.
 
edi schrieb:
Wer es ganz genau wissen will liest die:

"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung
von Tarifkunden (AVBEltV)"

bzw neu

"Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)"
...

na ja, und wenn es der TE genau wissen will sucht er sich eben das entprechende Pedant für Österreich!
Genau darauf wurde bisher kein einziges Mal Bezug genommen :roll:
 
patois schrieb:
Wie regelt denn der Mietvertrag die Tierhaltung?


Dieser Mieter sollte mal den Ball ganz flach halten, sonst könnte er noch ein teures (Strafe) Eigentor schießen.

Schützt unsere Tiere vor geldgierigen Händlern und deren Klientel! :evil:

Greetz
Patois

Das ist hier überhaupt nicht die Frage !
Es geht um die Stromabschaltung!
Zudem wissen wir überhaupt nicht um welche Tierart es sich handelt immer diese dummen Spekulationen.
Das "Eigentor" käme dann für den Anzeiger wenn er nämlich gültige Papiere hat, ein "Schwarzvogelhändler" würde mit Sicherheit nix sagen, denn spätestens wenn er Schadensersatzansprüche stellt würden genauere Nachfragen kommen.Und Außerdem..
Möchtegern Polizei/Zoll und Denunziantentum vom deutschen Michel konnte ich noch nie sonderlich ausstehen! Stasi lässt grüßen....!!!
 
Hallo,

ich bin mit dem Flattervieh ja auch nicht grad unerfahren und musste deshalb extra schon nen Falknerschein machen um einen Befähigungsnachweis zu führen, dass ich verunfallte Wildvögel halten darf.
Ja iss verrückt, aber in DE braucht man für alles ein Papier. :?

Mir kann der werte Herr jedenfalls nicht erzählen, dass das Gelege wegen eines 90-minütigen Stromausfalls gefährdet war. Es hört sich sowieso schon ziemlich nach Hinterhofmethoden an, wenn da ein Gelege mit IR-Lampen bebrütet wird und gerade Mal 1,5 Stunden nicht überbrückt werden konnten.
Sorry, aber bei der Schilderung und dieser "Anlage" kommt mir doch auch sehr der Verdacht nach dunklen Machenschaften.

Es war ja auch hinreichend bekannt wann und für welche Dauer mit dem Ausfall zu rechnen ist. Überbrücken kann man knapp 2 Stunden in jedem Fall wenn man darauf gefasst ist. Ich vermut da eher, dass da jemand Geld gerochen hat!

Der Eli hat es jedenfalls rechtzeitig angekündigt und über die Hausverwaltung bekannt geben lassen.
So leid es mir auch für die Vögel tut, aber diesen Schuh darf sich der zweifelhafte Züchter selbst anziehen.
 
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