Stromkabel im Freien verlegt

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Alice

Guest
Ist es zulässig einen blanken Edelstahldraht zwischen Balkon (1.Etage)und einem ca. 8 m entferntem Gartenhäuschen zu spannen und daran ein normales Feuchtraumkabel mittels Kabelbinder zu befestigen um das Gartenhaus mit Strom (220 V)zu versorgen?
Es sei noch gesagt; das Kabel ist am Balkon an einem Mauerhaken und am Gartenhaus an einem Haken der in einem Dachsparren (Holz) geschraubt ist befestigt. Am Gartenhaus hängt das Kabel in ca. 1,80 m Höhe über der Terrasse des anderen Mieters.

Ich wünsche mir eine fachlich fundierte Auskunft, da ich hier eine mögliche Unfallgefahr sehe.

Besten Dank

Alice
 
Hallo Alice,

zum einen darf man kein „normales“ Feuchtraumkabel, du wirst sicher NYM meinen, im Freien verlegen. Diese Leitung ist nicht UV- Beständig. Zum Anderen sind 1,80m über einer fremden Terrasse ja wohl ein Witz. Die Terrasse wird dem anderen gehören, und ja nicht nur der Fußboden, sondern auch in der Höhe. Das wäre ja so, als ob ich jemanden eine Leitung durchs Wohnzimmer ziehe.

Gruß Fachmann
 
Muss Fachmann recht geben. Wenn jetzt jemand irendwo über meinem Balkon ein Kabel spannt, würde ich dem aufs "Dach" steigen. Da du dich aber ja wahrscheinlich nicht immer in deinem Gartenhaus aufhälst, warum legst dann nicht einfach ein verlängerungskabel für die Zeit in der du dich aufhälst hinüber?!

Oder du fragst deinen Untermieter ob er damit einverstanden ist, dass du z.B. ein Gummikabel an der Hauswand hinter der Regenrinne entlang fährst und dann übers Gras ins Gartenhausrein.
--> Natürlich nur wenn möglich<--
 
Alice schrieb:
Ist es zulässig ... normales Feuchtraumkabel ... hängt das Kabel in ca. 1,80 m Höhe über der Terrasse des anderen Mieters.

Gut, dass Du das so siehst, aus dem Grund ist dies so auch nicht zulässig. Wie Fachmann bereits geschrieben hat geht das so nicht und erst recht nicht mit einem NYM Kabel.

Um frei in der Luft baumelnde Kabel ? Gut, Freilandleitungen gibt es ja auch. Aber im Garten und 1,80 Höhe. Zugelassen oder nicht, ich als Mieter hätte das Teil bereits "getrennt". :D

Aus Deiner Frage geht im Moment noch nicht hervor, ob Du das so gemacht hast oder das so vorgefunden hast und Du der betroffenen Nachbar bist... :wink:
 
Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Um Marcels Frage zu beantworten. Mir gehört die Terrasse und meinem Nachbarn (über mir)das Gartenhaus.
Das Kabel hing schon dort, als wir eingezogen sind. Ich habe Ihm schon mehrmals angeboten, dass ich das Kabel (sogar auf meine Kosten) in den Boden lege (natürlich nicht dieses, sondern ein neues dafür geeignetes Kabel)und unter der Terrasse zu seinem Gartenhäuschen führe. Leider vergeblich. Nun suche ich natürlich nach fachlich fundierten Gründen, um den Vermieter zu nötigen das Kabel entfernen zu lassen.
 
Das falsche Kabel und das "Verlegen" durch deinen "angemieteten Bereich" sollten doch schon reichen... :wink:
 
Logischerweise möchte man Streit mit den Nachbarn vermeiden.
Verstehe ihn (Nachbar) jedoch nicht, warum er Dein Angebot mit dem unterirdischen Verlegen nicht annimmt. Hat für ihn ja auch optische Vorteile.
Mal ganz davon abgesehen, dass du das gar nicht machen müsstest.
Was sagt denn der vermieter dazu?
Oder ist das Euer Eigentum ?
 
Alice schrieb:
Das Kabel hing schon dort, als wir eingezogen sind. Ich habe Ihm schon mehrmals angeboten, dass ich das Kabel (sogar auf meine Kosten) in den Boden lege (natürlich nicht dieses, sondern ein neues dafür geeignetes Kabel)und unter der Terrasse zu seinem Gartenhäuschen führe. Leider vergeblich.
Also sorry, wenn ich das hier lese, würde ich - solltest Du ihm wirklich den Vorschlag unterbreitet haben - allein aus Gründen seiner Rücksichtslosigkeit ein Gutachten erstellen lassen (E-Check, Anlage besteht dann schon die Sichtprüfung nicht) und ihn per RA dazu zwingen, die Leitung zu entfernen. Blos nicht selbst schneiden, auch wenn das in den Fingern nur so juckt und der Seitenbeißer schon freudig auf dem Tisch tanzt ;-).
NYM ist im Freien ohne Schutzrohr nicht zugelassen, daß reicht als Begründung. Außerdem besteht schon rein mechanisch gesehen Unfallgefahr, außer Deine Freunde und Bekannte sind nicht allzugroß, ich würde vermutlich schon mit den Leitung kollidieren.

Gruß,

Martin
 
Marcel schrieb:
Verstehe ihn (Nachbar) jedoch nicht, warum er Dein Angebot mit dem unterirdischen Verlegen nicht annimmt. Hat für ihn ja auch optische Vorteile.

...und er hätte noch nicht mal kosten dafür gehabt... :roll:
 
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